Darin werden u. a. Regelungen zur Bestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe, zur maßgeblichen Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen nach § 131 Abs. 2 SGB IX, zu Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen und zur Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Abs. 4 SGB IX getroffen.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier (PDF-Dokument)sowie die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Soziales, Integration und Gleichstellung hier (PDF-Dokument).
Das Ausführungsgesetz werden wir in Kürze auf der Seite zum Umsetzungsstand in Mecklenburg-Vorpommern für Sie zusammenfassen.