Vorrangig drehten sich die Fragen um die Finanzierung der Eingliederungshilfe, den Umsetzungsstand in den Ländern, zu Fachleistungen wie Assistenzleistungen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die EUTB und die gemeinsame Inanspruchnahme insbesondere im Kontext Schulassistenz.
An einigen Stellen verwies die Bundesregierung auf die Begleituntersuchungen nach Art. 25 Abs. 2-4 BTHG, deren Berichte bis zum Jahresende Bundestag und Bundesrat vorgelegt werden, sowie weitere Evaluierungsvorhaben z.B. hinsichtlich der Assistenz im Krankenhaus. Aus den Ergebnissen und Erkenntnissen werde die Bundesregierung ggf. weiteren Handlungsbedarf ableiten.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE können Sie hier herunterladen: