Die kleine Anfrage vom 8. Mai 2023 bezieht sich vor allem auf den Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Forschungs- und Begleitprojekte zum BTHG nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 BTHG.
Die 23 Fragen der Fraktion bezogen sich unter anderem auf die Landesrahmenverträge, die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, die Nutzung des Budgets für Arbeit und Budgets für Ausbildung für den Übergang von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, Finanzierung der Eingliederungshilfe sowie die Auswirkungen der Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen.
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe erst teilweise umgesetzt
In der Antwort der Bundesregierung wird betont, dass pandemiebedingt noch nicht alle Untersuchungen abgeschlossen werden konnten. Dies hat zur Folge, dass Begleitprojekte wie die Wirkungsprognose nach Art. 25 Abs. 2 Satz 1 sowie das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG bis Ende 2024 verlängert wurden. Auch die Zusammenarbeit der Länder-Bund-Arbeitsgruppe werde fortgesetzt. Die Bundesregierung macht allerdings auch deutlich, dass die Umsetzung des BTHGs in die Zuständigkeit der Länder falle.
Zusammengefasst kommt der Bericht zu dem Schluss, dass knapp sechs Jahre nach der Verabschiedung des BTHG die angestrebte Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe noch nicht vollständig in der Praxis umgesetzt sei. Als ein Kernproblem sieht der Bericht, dass in vielen Regionen eine neue Leistungs- und Vergütungssystematik in der Eingliederungshilfe bisher noch nicht umgesetzt sei.Dementsprechend könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden, ob die mit dem BTHG verbundenen Ziele erreicht werden. Allerdings sieht die Bundesregierung derzeit keinen „grundsätzlichen Handlungsbedarf mit Blick auf Änderungen im Recht der Eingliederungshilfe“.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion können Sie hier nachlesen: