Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat Eckpunkte zu Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe verabschiedet. Das Papier beleuchtet die gesetzlichen Grundlagen und die Zusammenhänge im sozialrechtlichen Dreieck und beschreibt, welche Aspekte durch Forschung und gelebte Praxis künftig geklärt werden müssen.
Das Bundeskabinett beschloss am 21. Dezember 2022 das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Das Maßnahmenpaket hat zum Ziel mehr Menschen mit Behinderungen in Arbeit zu bringen beziehungsweise in Arbeit zu halten.
Am 1. November 2022 treten die Absätze 6 und 7 des § 113 SGB IX in Kraft: die Leistungen für Assistenz im Krankenhaus. Die fünf "Fachverbände für Menschen mit Behinderung" haben sich mit den neuen Leistungen aus Sicht der Leistungserbringer auseinandergesetzt und eine informierende „Handreichung zur Umsetzung des Anspruchs auf Begleitung im Krankenhaus nach § 113 Abs. 6 SGB IX“ veröffentlicht.
Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für 2023 beschlossen. Sie werden wie jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Damit wird gewährleistet, dass die soziale Absicherung stabil bleibt. Somit ändern sich ab dem 1. Januar 2023 auch die Einkommens- und Vermögensfreibeträge nach dem SGB IX.
Das Online-Verzeichnis www.ansprechstellen.de der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) wurde um den internen Bereich "Ansprechstellen Intern" ergänzt. Der erweiterte Bereich soll den fachlichen Austausch der Mitarbeitenden der Sozialversicherungsträger über das eigene Leistungsgesetz hinausgehend ermöglichen und fördern.
2018 sind mit dem BTHG die neuen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Kraft getreten, die Menschen mit Behinderungen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Seit diesem Jahr gibt es zudem das Budget für Ausbildung. Bisher werden diese Leistungen jedoch nur in geringem Umfang genutzt. In der Kritik steht außerdem schon lange das Entgeltsystems in den WfbM, da Menschen mit Behinderungen trotz Vollzeitarbeit oft auf Grundsicherung angewiesen sind. Der Bundesverband Lebenshilfe e.V. fordert in einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier eine Reform der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wir haben die wichtigsten Inhalte für Sie zusammengetragen.
Die gesetzliche Regelung zu den Assistenzleistungen im Krankenhaus nach § 113 Abs. 6 SGB IX tritt zum 1. November 2022 in Kraft. Mit der Orientierungshilfe gibt die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) Hinweise zur Umsetzung der neuen Rechtslage, wenn Mitarbeitende von Leistungserbringern oder Assistenzkräfte im Rahmen des Persönlichen Budgets Menschen mit Behinderungen ins Krankenhaus begleiten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den zweiten Zwischenbericht der „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ veröffentlicht.
Ist die vollständige und dauerhafte Erwerbsminderung Voraussetzung, damit Menschen mit Behinderungen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX in Anspruch nehmen können? Darüber sind sich Wissenschaft und Praxis nicht einig. In einem zweiteiligen Beitrag setzt sich Dr. Hans-Joachim Sellnick, Richter am Sozialgericht Nordhausen, mit dem Begriff der Erwerbsfähigkeit im Kontext des Erwerbsminderungs- und des Reha- und Teilhaberechts auseinander.
Bereits am 15. September hat die Bundesregierung eine Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Umsetzungsstand des BTHG veröffentlicht. Die 32 Einzelfragen wurden von Mitgliedern der Faktion DIE LINKE gestellt.
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