Am 29. und 30. August 2023 fand die zweite und dritte Staatenprüfung Deutschlands vor dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf statt. In seinen abschließenden Bemerkungen äußert sich der Fachausschuss kritisch zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland, zeigt Umsetzungsmängel auf und gibt Handlungsempfehlungen.
Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für 2024 beschlossen. Sie werden wie jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Damit wird gewährleistet, dass die soziale Absicherung stabil bleibt. Somit ändern sich ab dem 1. Januar 2024 auch die Einkommens- und Vermögensfreibeträge nach dem SGB IX.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat die wichtigsten Komponenten der stufenweisen Wiedereingliederung (SWE) von Beschäftigten aus längerer Arbeitsunfähigkeit zusammengefasst und gibt grundlegende Hinweise für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Das Dezernat für Soziales im Landschaftsverband Rheinland (LVR) stellt seit dem Jahr 2015 einen jährlichen Datenbericht zur Nutzung des Persönlichen Budgets zusammen. Laut Vorlage 15/1745 des Sozialdezernats nutzten im Jahr 2022 insgesamt 2.198 Menschen das Persönliche Budget, was in Hinblick auf die Zahlen im Jahr 2020 einen Anstieg um 13 Prozent bedeutet.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 14. September 2023 den Abschlussbericht der „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ veröffentlicht.
Am 4. August 2023 haben die Bezirke als Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringerverbände den bayerischen Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) nach § 131 SGB IX abgeschlossen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e.V. hat als maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung nach § 1 Art. 66b Abs. 3 BayTHG I bei den Verhandlungen mitgewirkt.
Im Rahmen eines Projekts führt die Fachhochschule Dortmund eine Umfrage zum Einfluss des Bundesteilhabegesetzes auf die Teilhabemöglichkeiten im Bereich Arbeit für Menschen mit Behinderung durch.
Mit dem Ziel einer gleichberechtigten politischen und gesellschaftlichen Teilhabe, dient der Partizipationsfonds der Förderung von Projekten zur Unterstützung bundesweit tätiger Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Für den Förderzeitraum 2023 können zusätzliche Mittel aus dem Partizipationsfonds für neue Projekte beantragt werden.
Das Sozialgericht München entschied im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens am 15. Mai 2023 über einen Antrag auf Kostenübernahme für Pflege- und Betreuungsleistungen nach Umzug in einer Mietwohnung (Aktenzeichen S 48 SO 131/23 ER).
Ob per Video, Telefon oder vor Ort: mit der kostenfreien App „Teilhabeberatung“ der EUTB können Sie sich von überall aus zu Fragen rund um Rehabilitation und Teilhabe informieren. Ab dem 1. Juli 2023 ist eine Beratung auch per Video möglich.
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