Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte verweist in ihrem Bericht vom 15. Mai 2024 auf Umsetzungsdefizite und stellt Verbesserungsbedarfe bei der Umsetzung des Rechts auf inklusive Berufsausbildung und Arbeit für Menschen mit Behinderung in Berlin fest.
Im März 2024 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) ihren „Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe 2024“ für das Berichtsjahr 2022 veröffentlicht.
Der sogenannte „gemeinsame Grundantrag“ kann von Antragstellenden von Rehabilitations- und Teilhabeleistungen bis zum 15. Mai 2024 auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) getestet werden. Hierbei stehen neben der Nutzerfreundlichkeit auch die Verständlichkeit sowie die Genauigkeit auf dem Prüfstand.
An ihrem 67. Treffen sind die Beauftragten von Bund und Ländern am 11. und 12. April in Stuttgart zusammengekommen und haben sich im Rahmen der zweiten und dritten Staatenprüfung Deutschlands im vergangenen Jahr mit den Empfehlungen des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland auseinandergesetzt.
Im Rahmen des Prozesses zur Werkstattreform des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) soll die Werkstattstruktur an das moderne Teilhaberecht angepasst werden, um letztendlich die Vorgabe aus Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu erfüllen.
Unter dem Dach der „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine deutschlandweite Kampagne zum Thema Barrierefreiheit gestartet. Neben Plakaten, Online-Bannern und Social-Media-Inhalten bildet ein barrierefreies Online-Magazin das Herzstück der Kampagne.
Die Teilhabeberatungsverordnung setzt den gesetzlichen Rahmen zur Vergabe und Einrichtung von EUTBs und ist in ihrer ersten Fassung seit Januar 2022 gültig. In der ersten Verordnung zur Änderung der Teilhabeverordnung wird der Zuschuss pro Vollzeitäquivalent bei Personal- und Sachausgaben erhöht.
Mit dem neuen Ausbildungsportal „Ausbildung MEHRWERT inklusive“ werden sowohl Ausbildungsinteressierte, die Informationen zur Ausbildung in Inklusionsunternehmen suchen, als auch Inklusionsunternehmen adressiert.
Im Fokus der Studie stehen Bewertungen der Vereinten Nationen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auf nationaler Ebene der Vertragsstaaten. Insbesondere die Bereiche der intersektionalen Diskriminierung sowie der Institutionalisierung stellen aus Sicht der UN viele Staaten in der Umsetzung der UN-BRK noch immer vor große Herausforderungen.
Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, übergab die „Teilhabeempfehlungen für eine inklusivere Gesellschaft – auch für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen" der Politik. Die Publikation weist auf politische Handlungsfelder in den Bereichen Arbeit, Bildung und Gesundheit sowie Digitalisierung und Gewaltschutz hin.
Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.