Mit dem BTHG wurden im § 106 SGB IX die Beratungspflichten der Träger der Eingliederungshilfe konkretisiert und erweitert. Dort die richtigen Ansprechpartner zu finden, ist trotzdem nicht einfach. Ein neues Online-Angebot des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) soll für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen, rechtliche Betreuerinnen und Betreuer oder auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen dabei unterstützen.
Im Juli 2021 hat das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie das Handbuch und Erklärfilme zum Bedarfsermittlungsinstrument Niedersachsen (B.E.Ni) veröffentlicht.
Der Bund hat eine coronabedingte Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung um ein Jahr verlängert, damit die Integrationsämter mehr Mittel haben, um Ausgleichszahlungen an Werkstätten für behinderte Menschen leisten zu können.
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag Ende Juni den Zwischenbericht 2021 zur Evaluation der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) vorgelegt (BT-Drs. 19/31168). Er befasst sich vor allem mit strukturellen Fragen und mit Qualitätsaspekten der Beratung.
Auf der Website des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie wurde die Version 3.0 des Bedarfsermittlungsinstruments Niedersachsens (B.E.Ni 3.0) veröffentlicht. B.E.Ni 3.0 soll ab Sommer 2021 flächendeckend Anwendung finden.
Das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) hat ein Diskussionspapier zum Thema „Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf bei der Umsetzung des BTHG berücksichtigen“ veröffentlicht.
Der Deutsche Bundestag hat am 24. Juni 2021 eine Gesetzesänderung verabschiedet, welche die Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus durch vertraute Bezugspersonen regelt.
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) wurde am 22. April 2021 vom Bundestag verabschiedet.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergibt zum drittem Mal den Bundesteilhabepreis. Unter dem diesjährigen Motto „Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten" werden Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte ausgezeichnet, die vorbildlich für einen inklusiven Sozialraum sind.
Immer mehr Einrichtung sind als andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX zugelassen. Das geht aus dem überarbeiteten und erweiterten Verzeichnis von REHADAT hervor.
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