Dazu gehören u. a.:
- Kriterien der ICF und Ermittlung des Bedarfs des Menschen mit Behinderungen (mit möglichst trägerübergreifender Wirkung)
- Gesamtplanverfahren insbesondere im Verhältnis zum Teilhabeplanverfahren (mit trägerübergreifender Wirkung)
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Trennung von Fachleistung und existenzsichernden Leistungen
- Vertragsrecht und Leistungserbringerrecht
- Teilhabe an Bildung
- Übersicht, welche neuen Leistungen die Leistungsträger aufbauen müssen
- Schnittstellen zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung/Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe und Kinder-und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Arbeitslosenversicherung/Grundsicherung für Arbeitssuchende, Eingliederungshilfe und gesetzlicher Rentenversicherung sowie Eingliederungshilfe und gesetzlicher Krankenversicherung
- Vernetzung von verschiedenen Beratungsangeboten
- Bestimmung der Kriterien für Pauschalen und gemeinsame Leistungserbringung
- neue Berechnung von Einkommen und Vermögen
- unterstützte Elternschaft
- soziale Teilhabe/Assistenzleistungen
- Fachfräftegewinnung und -bindung in der Eingliederungshilfe
- Auswirkungen der SGB IX-Reform auf die Eingliederungshilfe
Folgende Maßnahmen umfasst das Projekt:
- Auftaktveranstaltung in 2017, Bilanzveranstaltung in 2019 und Abschlussveranstaltung in 2022
- Vertiefungsveranstaltungen von 2018 bis 2024 für Fachpublikum
- Regionalkonferenzen von 2018 bis 2022
- Projektwebsite mit diversen Beteiligungsmöglichkeiten
- Projektbeirat
- Zusammenarbeit mit den Ländern (u. a. Regionalkonferenzen)
- Einbindung von Menschen mit Behinderungen