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Themen des Projekts

Ziele des Projekts

Was leistet das Projekt?

Das Projekt konzentriert sich insbesondere auf Fragen der Umsetzung des neuen Eingliederungshilferechts (Teil 2 SGB IX).

Dazu gehören u. a.:

  • Kriterien der ICF und Ermittlung des Bedarfs des Menschen mit Behinderungen (mit möglichst trägerübergreifender Wirkung)
  • Gesamtplanverfahren insbesondere im Verhältnis zum Teilhabeplanverfahren (mit trägerübergreifender Wirkung)
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Trennung von Fachleistung und existenzsichernden Leistungen
  • Vertragsrecht und Leistungserbringerrecht
  • Teilhabe an Bildung
  • Übersicht, welche neuen Leistungen die Leistungsträger aufbauen müssen
  • Schnittstellen zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung/Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe und Kinder-und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Arbeitslosenversicherung/Grundsicherung für Arbeitssuchende, Eingliederungshilfe und gesetzlicher Rentenversicherung sowie Eingliederungshilfe und gesetzlicher Krankenversicherung
  • Vernetzung von verschiedenen Beratungsangeboten
  • Bestimmung der Kriterien für Pauschalen und gemeinsame Leistungserbringung
  • neue Berechnung von Einkommen und Vermögen
  • unterstützte Elternschaft
  • soziale Teilhabe/Assistenzleistungen
  • Fachfräftegewinnung und -bindung in der Eingliederungshilfe
  • Auswirkungen der SGB IX-Reform auf die Eingliederungshilfe

Folgende Maßnahmen umfasst das Projekt:

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