Sehr geehrte Damen und Herren,
das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG ist aktuell – wie hoffentlich auch viele von Ihnen – in der Sommerpause. Dennoch möchten wir Sie hiermit auf unsere kommende Online-Fachdiskussion zu Vergütungsformen in der Eingliederungshilfe hinweisen. Startzeitpunkt ist der 15. August 2022. Da viele Leistungsträger und Leistungserbringer momentan in den Verhandlungen der Einzelvereinbarungen stecken, thematisieren wir, welche alternativen Vergütungsformen neben Leistungspauschalen und Stundensätzen in der Praxis genutzt werden. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Zudem läuft noch bis zum 4. August die Anmeldefrist für die digitale Regionalkonferenz Mecklenburg-Vorpommern. Noch sind einige Plätze frei.
Viel Freude beim Lesen und bleiben Sie gesund!
Das Team des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG
Meldungen aus dem Projekt
Reden Sie mit! - zu Vergütungsformen in der Eingliederungshilfe
Personenzentrierung umzusetzen, ist eine gemeinsame Aufgabe von Leistungsträgern und Leistungserbringern. Darauf hat der Bundesgesetzgeber in der Gesetzesbegründung des BTHG ausdrücklich hingewiesen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine angemessene Vergütung der Leistungen. Geregelt wird die Vergütung in Einzelvereinbarungen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern, die auf der Grundlage der Landesrahmenverträge verhandelt werden. Das SGB IX bietet über Stundensätze und Leistungspauschalen hinaus weitere Möglichkeiten für die Vergütung von Fachleistungen der Eingliederungshilfe. Um diese geht es in unserer Online-Fachdiskussion, die am 15. August 2022 beginnt. Fachpublikum und Interessierte laden wir ein, eigene Beiträge zu Vergütungsstrukturen in den Landesrahmenverträgen, Sozialraum- und Trägerbudgets sowie zu Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX einzureichen. Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Erfahrungen.