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Newsletter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 21. November 2018 hat das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf die Regionalkonferenz West veranstaltet. Wir danken allen Teilnehmenden, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für einen Tag voller Informationen und fruchtbaren Gesprächen in angenehmer Atmosphäre. Auf unserer Website haben wir nun eine ausführliche Dokumentation der Veranstaltung für Sie bereitgestellt.

Außerdem haben wir eine neue Version des BTHG-Kompass hochgeladen. Darin enthalten sind u.a. die Antworten der Fachdiskussion zum leistungsberechtigten Personenkreis sowie einige beantwortete Fragen, die wir aus unseren Veranstaltungen mitgenommen haben.

Ab sofort können Sie sich auf unserer Website mit einem neuen Tool über die Projekte zur modellhaften Erprobung des Bundesteilhabegesetzes informieren und diese nach den sieben erprobten Regelungsbereichen filtern.

Weitere Neuigkeiten und Termine finden Sie in unserem letzten Newsletter des Jahres 2018.

Viel Spaß beim Lesen, eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins Neue Jahr wünscht Ihnen

 

Ihr Team vom Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“

Veranstaltungsrückblick

Regionalkonferenz West am 21. November 2018

Das Bild ist eine Illustration in Blau, Gelb und Weiß. Der Betrachter schaut vom hinteren Teil des Raumes über eine größere Gruppe von Zuhörern hinweg nach vorne. Dort stehen zwei Personen links und rechts von einem Flipchart und erläutern den Zuhörern etwas.

© Anke Seeliger

Am 21. November 2018 fand in Düsseldorf die Regionalkonferenz West mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen statt, auf der sich rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Bereichen des sozialrechtlichen Dreiecks über die Umsetzung des BTHG in Nordrhein-Westfalen ausgetauscht haben. Neben Reden von hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern des Bundes- und des Landessozialministeriums, des Deutschen Vereins und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe stand die Umsetzung des BTHG in Nordrhein-Westfalen im Vordergrund. In vier themenspezifischen Fachforen wurde sich dem Umsetzungsstand in den Bereichen "Landesrahmenvertrag", "Trennung der Leistungen ", "Bedarfsdeckung für Kinder und Jugendliche" und "Bedarfsermittlungsinstrument/Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren" genähert.

Die Inhalte der Regionalkonferenz haben wir ausführlich für Sie dokumentiert.

Meldungen aus dem Projekt

Neues Tool auf der Website

Übersicht zur "Modellhaften Erprobung"

Das Bild ist eine Illustration in Weiß, Blau, Orange und Pink. Die Illustration zeigt eine Deutschlandkarte, auf der die Bundesländer markiert sind. In den einzelnen Bundesländern sind Markierungen ähnlich Google Maps Markern gesetzt, in denen das Projektlogo steht.

© Anke Seeliger

Schon heute testen, was zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt - diese Aufgabe haben sich 31 Projekte aus 15 Bundesländern auf die Fahnen geschrieben. Im Rahmen der "modellhaften Erprobung" testen die Projekte sieben ab 2020 geltende Regelungsbereiche des Bundesteilhabegesetzes. Auf unserer Website haben wir nun ein Tool eingerichtet, mit dem Sie nach Projekten suchen und diese nach Regelungsbereichen filtern können. 

BTHG-Kompass: Antworten zum leistungsberechtigten Personenkreis online

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb. Auf der linken Seite steht ein Mensch auf einem Berggipfel. Er ist wie ein Wanderer gekleidet, trägt Rucksack und Wanderstock und wendet dem Betrachter den Rücken zu. Die Person blickt in der Ferne auf ein Bergmassiv, in das viele verschiedene Begriffe zum BTHG eingebettet sind: Rehabilitation, selbstbestimmte Teilhabe, umfangreiche Rechtsänderungen, Eingliederungshilfe, ICF-Orientierung, Bedarfsermittlung, einheitiche Lebensverhältnisse etc.

© Anke Seeliger

In der neuen Version des BTHG-Kompass finden Sie nun die Fragen-Antwort-Paare der Fachdiskussion zum leistungsberechtigten Personenkreis unter "Bedarfsermittlung und ICF". Mit Hilfe der Experten Dr. Dietrich Engels, Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, Thomas Schmitt-Schäfer und Prof. Dr. Felix Welti konnten zahlreiche Fragen zur Neuregelung des Zugangs zum leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe beantwortet werden. 
Nutzen Sie die Möglichkeit und stellen Sie uns weitere Fragen über die Kommentarfunktion im Kompass!

14. Januar bis 8. Februar 2019

Fachdiskussion zur Sozialen Teilhabe

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt die Skyline einer Stadt. Mit Pfeilen sind verschiedene Einrichtungen eingetragen wie zum Beispiel Kino oder Arzt.

© Anke Seeliger

Zu Beginn des nächsten Jahres findet die sechste Fachdiskussion auf der Projektwebsite statt. Thema wird die Soziale Teilhabe sein.

Bisher war die „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ Teil der Eingliederungshilfeleistung, aber in ihrem Umfang und in ihrer Ausgestaltung völlig unbestimmt. Mit der Gesetzesänderung wird die Leistungsgruppe „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ (§ 55 SGB IX i.d.F.  bis 31. Dezember 2017) umbenannt in „Leistungen zur sozialen Teilhabe“. Bisher waren die Leistungen zur Sozialen Teilhabe in SGB IX und SGB XII geregelt und in der Eingliederungshilfe-Verordnung konkretisiert. Künftig werden sie in Teil 1 des SGB IX (§§ 76 ff. SGB IX) und für die Eingliederungshilfe ab 2020 in Teil 2 des SGB IX (§§ 113 ff. SGB IX n.F.) zusammengefasst und neu strukturiert. 

Die Fachdiskussion soll es ermöglichen, im offenen Austausch Fragen zu artikulieren, Lösungsansätze vorzuschlagen und den Stand der Debatte unter den verschiedenen Akteuren zu spiegeln. Unter anderem soll erörtert werden, ob und inwiefern die Leistungen zur Sozialen Teilhabe die gleichberechtige Teilhabe in der Gemeinschaft erleichtern und ob sie einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung (im eigenen Wohnraum wie im Sozialraum) dienen.

Diskutieren Sie mit!

Aktuelles

Gastbeitrag von Prof. Dr. Petra Gromann

Der Integrierte Teilhabeplan „ITP“ als Bedarfsermittlungsinstrument in mehreren Bundesländern

Für Menschen mit Behinderungen, die Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe geltend machen können, findet die Bedarfsermittlung und Hilfeplanung im Rahmen des Gesamtplanverfahrens statt. Als Instrument zur Bedarfsermittlung nutzen einige Bundesländer den Integrierten Teilhabeplan (ITP), der durch das an der Hochschule Fulda ansässige Institut für Personenzentrierte Hilfen gGmbH entwickelt wurde. In ihrem Gastbeitrag erläutert Prof. Dr. Petra Gromann u.a., welche Bundesländer den ITP nutzen und welche Unterschiede zwischen den ITPs dieser Bundesländer bestehen.

Fachgespräch zum leistungsberechtigten Personenkreis

Nachdem im Rahmen des Forschungsvorhabens zu den rechtlichen Wirkungen von Artikel 25a § 99 BTHG eine quantifizierende Neudefinition des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe ausgeschlossen wurde, stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien künftig der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe erfolgen soll. Zur Klärung hatte das BMAS einen partizipativen Beteiligungsprozess angekündigt. Den Auftakt für diesen Beteiligungsprozess stellte das dritte Fachgespräch zur Untersuchung nach Art. 25 Abs. 5 BTHG dar, das am 26. November 2018 im BMAS stattfand. 

Fachdiskussion Trennung der Leistungen verlängert

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine mehrstöckige Torte, von der sich verschiedene Kuchenstücke genommen werden.

© Anke Seeliger

Die Trennung der Leistungen in Fach- und existenzsichernde Leistungen erweist sich als besonders komplexes, dynamisches Thema. Um die Entwicklungen und verschiedenen Facetten dieses Themenfeldes abbilden zu können, werden wir die Online-Fachdiskussion zur Leistungstrennung auf unserer Website auf unbestimmte Zeit weiterführen.

Sie können also weiterhin Ihre Fragen, Vorüberlegungen, Lösungsvorschläge oder Statements zu diesem Komplex an uns richten.

Veranstaltungen

30.01.2019 – 01.02.2019

Soziale Teilhabe

Art
Vertiefungsveranstaltung
Zeit
30.01.2019 14:00 Uhr –
01.02.2019 13:00 Uhr
Ort
Wyndham Hannover Atrium
Karl-Wiechert-Allee 68
30625 Hannover

Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die Leistungsgruppe „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ (§ 55 SGB IX i.d.F.  bis 31.12.2017) umbenannt in „Leistungen zur sozialen Teilhabe“. Bisher waren die Leistungen zur Sozialen Teilhabe in SGB IX und SGB XII geregelt und in der Eingliederungshilfe-Verordnung konkretisiert. Künftig werden sie in Teil 1 des SGB IX (§§ 76 ff. SGB IX) und für die Eingliederungshilfe ab 2020 in Teil 2 des SGB IX (§§ 113 ff. SGB IX) zusammengefasst und neustrukturiert. Die Teilnehmenden werden sich im Rahmen der Veranstaltung mit der neuen Rechtslage zum 1. Januar 2020 vertraut machen. Es werden Voraussetzungen und Wege zur Ausgestaltung einer sozialraum- und lebensweltorientierten Eingliederungshilfe anhand von Beispielen dargestellt. Die Teilnehmenden erhalten Gelegenheit, sich über die Entwicklung neuer Leistungen, eines inklusiven Sozialraums und sinnvolle Organisationsentwicklung auszutauschen.

13.02.2019 – 15.02.2019

Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF

Art
Vertiefungsveranstaltung
Zeit
13.02.2019 14:00 Uhr –
15.02.2019 13:00 Uhr
Ort
Wyndham Hannover Atrium
Karl-Wiechert-Allee 68
30625 Hannover

Welche Neuerungen bringt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für die Bedarfsermittlung und die Gesamt- und Teilhabeplanung mit sich? Was beinhaltet die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) und wie ist diese im Rahmen der Bedarfsermittlungsinstrumente anzuwenden? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigten sich die 50 Teilnehmenden der Vertiefungsveranstaltung zum Thema „Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF" vom 13. bis 15. Februar 2019 in Hannover.

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