Sehr geehrte Damen und Herren,
am 21. November 2018 hat das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf die Regionalkonferenz West veranstaltet. Wir danken allen Teilnehmenden, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für einen Tag voller Informationen und fruchtbaren Gesprächen in angenehmer Atmosphäre. Auf unserer Website haben wir nun eine ausführliche Dokumentation der Veranstaltung für Sie bereitgestellt.
Außerdem haben wir eine neue Version des BTHG-Kompass hochgeladen. Darin enthalten sind u.a. die Antworten der Fachdiskussion zum leistungsberechtigten Personenkreis sowie einige beantwortete Fragen, die wir aus unseren Veranstaltungen mitgenommen haben.
Ab sofort können Sie sich auf unserer Website mit einem neuen Tool über die Projekte zur modellhaften Erprobung des Bundesteilhabegesetzes informieren und diese nach den sieben erprobten Regelungsbereichen filtern.
Weitere Neuigkeiten und Termine finden Sie in unserem letzten Newsletter des Jahres 2018.
Viel Spaß beim Lesen, eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins Neue Jahr wünscht Ihnen
Ihr Team vom Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“
Regionalkonferenz West am 21. November 2018
Am 21. November 2018 fand in Düsseldorf die Regionalkonferenz West mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen statt, auf der sich rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Bereichen des sozialrechtlichen Dreiecks über die Umsetzung des BTHG in Nordrhein-Westfalen ausgetauscht haben. Neben Reden von hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern des Bundes- und des Landessozialministeriums, des Deutschen Vereins und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe stand die Umsetzung des BTHG in Nordrhein-Westfalen im Vordergrund. In vier themenspezifischen Fachforen wurde sich dem Umsetzungsstand in den Bereichen "Landesrahmenvertrag", "Trennung der Leistungen ", "Bedarfsdeckung für Kinder und Jugendliche" und "Bedarfsermittlungsinstrument/Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren" genähert.
Die Inhalte der Regionalkonferenz haben wir ausführlich für Sie dokumentiert.
Meldungen aus dem Projekt
Übersicht zur "Modellhaften Erprobung"
Schon heute testen, was zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt - diese Aufgabe haben sich 31 Projekte aus 15 Bundesländern auf die Fahnen geschrieben. Im Rahmen der "modellhaften Erprobung" testen die Projekte sieben ab 2020 geltende Regelungsbereiche des Bundesteilhabegesetzes. Auf unserer Website haben wir nun ein Tool eingerichtet, mit dem Sie nach Projekten suchen und diese nach Regelungsbereichen filtern können.
BTHG-Kompass: Antworten zum leistungsberechtigten Personenkreis online
In der neuen Version des BTHG-Kompass finden Sie nun die Fragen-Antwort-Paare der Fachdiskussion zum leistungsberechtigten Personenkreis unter "Bedarfsermittlung und ICF". Mit Hilfe der Experten Dr. Dietrich Engels, Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, Thomas Schmitt-Schäfer und Prof. Dr. Felix Welti konnten zahlreiche Fragen zur Neuregelung des Zugangs zum leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe beantwortet werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit und stellen Sie uns weitere Fragen über die Kommentarfunktion im Kompass!
Fachdiskussion zur Sozialen Teilhabe
Zu Beginn des nächsten Jahres findet die sechste Fachdiskussion auf der Projektwebsite statt. Thema wird die Soziale Teilhabe sein.
Bisher war die „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ Teil der Eingliederungshilfeleistung, aber in ihrem Umfang und in ihrer Ausgestaltung völlig unbestimmt. Mit der Gesetzesänderung wird die Leistungsgruppe „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ (§ 55 SGB IX i.d.F. bis 31. Dezember 2017) umbenannt in „Leistungen zur sozialen Teilhabe“. Bisher waren die Leistungen zur Sozialen Teilhabe in SGB IX und SGB XII geregelt und in der Eingliederungshilfe-Verordnung konkretisiert. Künftig werden sie in Teil 1 des SGB IX (§§ 76 ff. SGB IX) und für die Eingliederungshilfe ab 2020 in Teil 2 des SGB IX (§§ 113 ff. SGB IX n.F.) zusammengefasst und neu strukturiert.
Die Fachdiskussion soll es ermöglichen, im offenen Austausch Fragen zu artikulieren, Lösungsansätze vorzuschlagen und den Stand der Debatte unter den verschiedenen Akteuren zu spiegeln. Unter anderem soll erörtert werden, ob und inwiefern die Leistungen zur Sozialen Teilhabe die gleichberechtige Teilhabe in der Gemeinschaft erleichtern und ob sie einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung (im eigenen Wohnraum wie im Sozialraum) dienen.
Diskutieren Sie mit!
Aktuelles
Der Integrierte Teilhabeplan „ITP“ als Bedarfsermittlungsinstrument in mehreren Bundesländern
Für Menschen mit Behinderungen, die Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe geltend machen können, findet die Bedarfsermittlung und Hilfeplanung im Rahmen des Gesamtplanverfahrens statt. Als Instrument zur Bedarfsermittlung nutzen einige Bundesländer den Integrierten Teilhabeplan (ITP), der durch das an der Hochschule Fulda ansässige Institut für Personenzentrierte Hilfen gGmbH entwickelt wurde. In ihrem Gastbeitrag erläutert Prof. Dr. Petra Gromann u.a., welche Bundesländer den ITP nutzen und welche Unterschiede zwischen den ITPs dieser Bundesländer bestehen.
Fachgespräch zum leistungsberechtigten Personenkreis
Nachdem im Rahmen des Forschungsvorhabens zu den rechtlichen Wirkungen von Artikel 25a § 99 BTHG eine quantifizierende Neudefinition des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe ausgeschlossen wurde, stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien künftig der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe erfolgen soll. Zur Klärung hatte das BMAS einen partizipativen Beteiligungsprozess angekündigt. Den Auftakt für diesen Beteiligungsprozess stellte das dritte Fachgespräch zur Untersuchung nach Art. 25 Abs. 5 BTHG dar, das am 26. November 2018 im BMAS stattfand.
Fachdiskussion Trennung der Leistungen verlängert
Die Trennung der Leistungen in Fach- und existenzsichernde Leistungen erweist sich als besonders komplexes, dynamisches Thema. Um die Entwicklungen und verschiedenen Facetten dieses Themenfeldes abbilden zu können, werden wir die Online-Fachdiskussion zur Leistungstrennung auf unserer Website auf unbestimmte Zeit weiterführen.
Sie können also weiterhin Ihre Fragen, Vorüberlegungen, Lösungsvorschläge oder Statements zu diesem Komplex an uns richten.