Gesamt- und Teilhabeplanverfahren
Seit 2018 gibt es feste Vorschriften, wie die Gesamt- und Teilhabeplanung durchgeführt werden muss. Im SGB IX ist festgelegt, wie ein personenzentriertes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des individuellen Bedarfs ablaufen soll. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Mensch mit Behinderungen, der in alle Verfahrensschritte einbezogen wird. In diesem Zusammenhang spielen die Mitwirkungsrechte und -pflichten der leistungsberechtigten Person sowie deren Vorbereitung auf das Verfahren eine zentrale Rolle.