Anforderungen an eine Konzepterstellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Leistungsanbieterin im ambulant betreuten Wohnenseit 2010 im Rheinland. Mit einer angestellten Ergänzungskraft zusammen betreueich 10 Personen mit psychischer Erkrankung oder einer Suchterkrankung. DieUmstellungen durch das BTHG waren für mich lange unklar, da die Informationendazu wenig konkret waren. Im Sommer letzten Jahres war ich als Unterstützungbei einer Prüfung durch den LVR bei einem anderen Leistungsanbieter anwesend.Danach habe ich mich im Selbststudium mit den Prüfungen und Anforderungen desLVRs beschäftigt. Ich bin dem FABA e.V. (Freie ambulante BeWo-Anbieter/innen)beigetreten und habe durch den Verein mehr Informationen zumLandesrahmenvertrag erhalten. Ich habe diesbezüglich auch Kontakt mit dem LVRaufgenommen ohne dort konkretere Informationen zu erhalten. Laut FABA e.V. gibtes für kleine Betriebe keine anderen Anforderungen als für große Träger. DasFachkonzept soll sich an den Anforderungen im Landesrahmenvertrag (mit Anlagenüber 200 Seiten) orientieren. Zusätzlich zur Konzepterstellung müssen unsereArbeitsabläufe alle dokumentiert werden um bei einer Prüfung Nachweise vorlegenzu können. Das ist bei der Verlaufsdokumentation selbstverständlich, aber ichhabe bisher keine Notwendigkeit darin gesehen Protokolle von Teamsitzungenanzufertigen, Schlüsselprozesse zu beschreiben, Einarbeitungskonzepte undFortbildungskonzepte zu schreiben, ein standardisiertes Beschwerdemanagementdurchzuführen oder Zufriedenheitsbefragungen bei meinen Klient*innen zu machen(diese können einfach direkt mit mir sprechen, wenn es Probleme gibt und dastun sie auch). Das führt dazu, dass der Verwaltungsaufwand immer weiter zunimmtund die Zeit für die Klient*innen weniger wird. Wie genau ich eineKostenkalkulation für die Verhandlungen mit dem LVR erstellen soll, weiß ichnicht. Ich habe keine Abteilung Qualitätsmanagement oder IT. Ich mache dasalles selbst. Wie soll ich dafür realistische Kosten benennen? Ich habe früherca. 30 % meiner Arbeit mit Overhead-Zeiten verbracht. Inzwischen liegt der Anteilmindestens bei 50 %. Wir produzieren eine große Menge an Papier, die abgeheftetwird, aber auf die Qualität der Arbeit nicht zwingend Einfluss nimmt. Bei derPrüfung war klar, was nicht dokumentiert ist, findet nicht statt. Ich bin auchder Meinung, dass Supervision und Fortbildungen wichtig sind, aber angesichtsdes Fachkräftemangels zeichnet sich hier eine ähnliche Entwicklung wie in derPflege ab: Immer mehr Dokumentationspflichten und immer weniger Zeit für dieeigentliche Arbeit. Hinzu kommt, dass es von Seiten des Kostenträgers kaumInformationen gibt, was genau auf die Leistungsanbieter*innen zukommt und wanndie Umstellung erfolgt. Fortbildungen zu dem Thema konnte ich auch nichtfinden. Hinzu kommt eine drohende Gewerbesteuerpflicht, die zu hohenRückforderungen bei einigen Kölner Leistungsanbieter*innen führt. Mir fälltkeine Berufsgruppe ein, die öffentliche Gelder bezieht, die Gewerbesteuerzahlen muss. Der LVR hat die Gewerbesteuer bei seiner Vergütung nichtberücksichtigt. Ich denke es werden viele selbständige Anbieter*innen aufhören. Aktuell gibt es schon zu wenige ambulante Kapazitäten im Umkreis. Das wird sichweiter verschärfen. Bei der unklaren Situation wird auch kaum jemand neueKapazitäten schaffen. Die Kapazitäten, die bei den freien Anbieter*innenwegfallen werden nicht alle neu bei den großen Trägern entstehen.Unternehmer*innen die aufgeben müssen, werden vermutlich den Bereich ganz verlassen.
Mit freundlichen Grüßen
C.H.
Antwort:
Anforderungen an eine Konzepterstellung
In dem Beitrag werden verschiedene Aspekte der Umsetzung des BTHG angesprochen, zu denen hier Stellung genommen wird. Diese betreffen vor allem den Arbeitsaufwand und den Informationsfluss.
So wird thematisiert, dass der Verwaltungsaufwand gestiegen sei und dies wird an dem Beispiel einzelner Anforderungen an die Organisation des Dienstes verdeutlicht(z.B. Dokumentation von Teamsitzungen). Dieses Beispiel aufgreifend: die Nachvollziehbarkeit und Nachhaltigkeit von Besprechungsergebnissen wird nachweislich erhöht, wenn eine Ergebnissicherung erfolgt ist. Nur so ist gewährleistet, dass belegt wird, dass Informationen weitergegeben wurden. Insofern ist ein Protokoll sinnvoll. Notwendig wird es dadurch, dass Teamsitzungen in der Finanzierung der Leistungen eingepreist sind – insofern müssen sie auch nachprüfbar durchgeführt werden.
Ähnliches gilt für ein Einarbeitungskonzept, Fortbildungskonzept usw.: nur wenn strukturiert und nachvollziehbar die Arbeits- und Vorgehensweise dargelegt und danach gearbeitet wird, sind die Voraussetzungen für eine qualitätsvolle Arbeit geschaffen.
Zur Frage des Informationsflusses: natürlich gehört es zu den Anforderungen, dass man sich als Leistungserbringerin mit den nicht mehr ganz so neuen gesetzlichen Anforderungen des BTHG (einschließlich des Landesrahmenvertrages) vertraut macht. Zwar enthält der LRV NRW tatsächlich rund 200 Seiten, allerdings kann man schnell feststellen, dass ganze Kapitel sich z.B. den Leistungen für Kinderund Jugendliche oder den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben widmet, die für eine Leistungserbringung im Rahmen der sozialen Teilhabe für erwachsene Menschen mit Behinderungen keine Bedeutung entfaltet.
Es ist sehr zu begrüßen, sich einem Leistungserbringerverband anzuschließen, schließlich können von dort aus auch zentrale Fortbildungsangebote oder die Beratung zu Fragestellungen rund um das BTHG und den LRV NRW in Anspruch genommen werden. Die Leistungserbringerverbände sind Partner bei der Aushandlung des LRV gewesen und gestalten über die Arbeit in der Gemeinsamen Kommission die Umsetzung auch fachkundig mit.