Sozialraumorientierung in den Bundesländern

BTHG-Kompass

Sozialraum

Der Sozialraum wird bei den Leistungen zur Sozialen Teilhabe besonders hervorgehoben. Die Leistungen sollen dazu beitragen, dass Leistungsberechtigte möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich in ihrem Sozialraum leben können.

Sozialraumorientierung in den Bundesländern

Können Sie Beispiele dafür nennen, wie die Bundesländer ihren Aufgaben nachkommen, auf "am Sozialraum orientierte und inklusiv ausgerichtete Angebote von Leistungsanbietern hinzuwirken" (§ 94 Abs. 2 SGB IX)?

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Prof. Dr. Herbert Schubert

Sozialraumorientierung in den Bundesländern

Alle Bundesländer haben Ausführungsgesetze, aber nicht alle treffen explizite Aussagen zur Sozialraumorientierung und zu partizipativen Arbeitsgemeinschaften.

Hier einige Beispiele (weitere Informationen finden Sie hier).

Brandenburg: Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird beim für Soziales zuständigen Ministerium eine Arbeitsgemeinschaft gebildet. Das AG-SGB IX enthält Regelungen zur Zusammensetzung und zu den Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft.

Hessen: Zur Entwicklung eines inklusiven Sozialraums und inklusiver Lebensverhältnisse gibt es in Hessen einen Gesetzentwurf, der die örtlichen und überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe in Abstimmung mit den Leistungserbringern und Vertretungen von Menschen mit Behinderungen zur Zusammenarbeit in gemeinsamen Steuerungs-und Planungsgremien verpflichtet. Es werden auch Einzelheiten zur Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Abs. 4 SGB IX geregelt.

Mecklenburg-Vorpommern: Die Arbeitsgemeinschaft soll bei der obersten Landessozialbehörde eingerichtet werden.

Niedersachsen: Die Arbeitsgemeinschaft wird bei dem für Eingliederungshilfe und Sozialhilfe zu-ständigen Ministerium gebildet. Sie soll auch die Aufgaben nach § 94 Abs. 3 SGB IX wahrnehmen. Es wird eine Zusammenarbeit zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe so-wie den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Verbänden der privaten Leistungserbringer und den Vereinigungen von Leistungsberechtigten angestrebt.

Nordrhein-Westfalen: Besonders differenziert fällt das Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB IX NRW) aus.

Rheinland-Pfalz: Das Landesausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz (AG BTHG Rheinland-Pfalz) gibt ebenfalls sehr differenziert Auskunft und nimmt explizit Bezug zur Sozialraumorientierung.

Sachsen-Anhalt: Wie die Regelungen im Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch formuliert sind, ist unten zu finden.

Schleswig-Holstein: Siehe Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.

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