Die „Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ werden mit dem BTHG und den §§ 76-84 SGB IX ab dem 1. Januar 2020 zur Leistungsgruppe „Soziale Teilhabe“. Sie wird in acht Teil-Leistungsgruppen aufgegliedert, um den Leistungsumfang zu verdeutlichen.