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Abgrenzbare Bedarfe bei Mehrfachbehinderung

BTHG-Kompass

Eingliederungshilfe - Öffentliche Kinder- und Jugendhilfe

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen stehen häufig Ansprüche sowohl aus dem Leistungssystem der Eingliederungshilfe (bislang SGB XII) als auch aus dem System der Kinder-und Jugendhilfe zu. Die Einzelheiten dieses Zusammenspiels und die Abgrenzung der Zuständigkeiten sind häufig umstritten.

Christoph Grünenwald

Abgrenzbare Bedarfe bei Mehrfachbehinderung

Zu den "abgrenzbaren Bedarfen":Es heißt, der Bedarf wegen körperlicher Behinderung wird durch SGB IX gedeckt, ein Bedarf wegen seelischer Behinderung dagegen durch das SGB VIII. Was ist bei Mehrfachbehinderung?

Christoph Grünenwald

Abgrenzbare Bedarfe bei Mehrfachbehinderung

Es handelt sich zwar um eine Mehrfachbehinderung, sofern jedoch die Bedarfe eindeutig voneinander abgrenzbar sind, kommt es zu keiner Leistungskonkurrenz und die Bedarfe sind getrennt durch das SGB VIII und durch das SGB IX zu decken (vgl. dazu: VGH Bayern 24.02.2014- 12 ZB 12.715).

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