Reformprozess SGB VIII

BTHG-Kompass

Eingliederungshilfe - Öffentliche Kinder- und Jugendhilfe

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen stehen häufig Ansprüche sowohl aus dem Leistungssystem der Eingliederungshilfe (bislang SGB XII) als auch aus dem System der Kinder-und Jugendhilfe zu. Die Einzelheiten dieses Zusammenspiels und die Abgrenzung der Zuständigkeiten sind häufig umstritten.

Reformprozess SGB VIII

Frage zur Großen Lösung: Welche Rolle im Reformprozess sehen Sie für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst in den Gesundheitsämtern, die bisher die Stellungnahmen für die geistige und körperliche Behinderung schreiben?

Christoph Grünenwald

Reformprozess SGB VIII

Vor einigen Tagen wurde der Fachwelt ein inoffizieller Entwurf zur SGB VIII-Reform (benannt mit dem Titel „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“) bekannt. In einem dreiphasigen Modell soll die Zuständigkeit für sämtliche Kinder und Jugendliche mit oder ohne Behinderung in das SGB VIII übertragen werden (sog. Inklusive Lösung). Dies soll jedoch nur geschehen, wenn ein Bundesgesetz beschlossen wird, welches spätestens am 01.01.2027 in Kraft tritt. Dieses Bundesgesetz soll die inklusive Lösung im Detail regeln. Aus zweierlei Gründen kann demnach keine Aussage zu den jugendärztlichen Diensten der Gesundheitsämter getroffen werden. Zum einen ist vollkommen unklar, welche Regelungen der offizielle Entwurf zur SGB VIII-Reform enthalten wird, zum anderen bleibt den Regelungen des inoffiziellen Entwurfs folgend die tatsächliche Ausgestaltung der inklusiven Lösung einem weiteren Bundesgesetz in einigen Jahren vorbehalten.

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