Reformprozess SGB VIII
Frage zur Großen Lösung: Welche Rolle im Reformprozess sehen Sie für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst in den Gesundheitsämtern, die bisher die Stellungnahmen für die geistige und körperliche Behinderung schreiben?
Reformprozess SGB VIII
Vor einigen Tagen wurde der Fachwelt ein inoffizieller Entwurf zur SGB VIII-Reform (benannt mit dem Titel „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“) bekannt. In einem dreiphasigen Modell soll die Zuständigkeit für sämtliche Kinder und Jugendliche mit oder ohne Behinderung in das SGB VIII übertragen werden (sog. Inklusive Lösung). Dies soll jedoch nur geschehen, wenn ein Bundesgesetz beschlossen wird, welches spätestens am 01.01.2027 in Kraft tritt. Dieses Bundesgesetz soll die inklusive Lösung im Detail regeln. Aus zweierlei Gründen kann demnach keine Aussage zu den jugendärztlichen Diensten der Gesundheitsämter getroffen werden. Zum einen ist vollkommen unklar, welche Regelungen der offizielle Entwurf zur SGB VIII-Reform enthalten wird, zum anderen bleibt den Regelungen des inoffiziellen Entwurfs folgend die tatsächliche Ausgestaltung der inklusiven Lösung einem weiteren Bundesgesetz in einigen Jahren vorbehalten.