Gemeinsam vom Gesetz zur Praxis.
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) soll mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen für eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Die Leistungsträger und Leistungserbringer setzen die komplexen Neuregelungen in die Praxis um. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat über das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ Leistungsträger sowie Leistungserbringer der Eingliederungshilfe und Organisationen für Menschen mit Behinderungen in diesem Prozess mit Informationen, Fachdiskussionen und Veranstaltungen vom Mai 2017 bis 31. Dezember 2024 unterstützt.
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Sozialräumliches Denken integrieren
Wie lässt sich sozialräumliches Denken und Handeln in die praktische Arbeit von Leistungsanbietern bzw. Leistungserbringern integrieren? Gibt es positive Beispiele?
Im Mittelpunkt sozialräumlichen Denkens und Handelns steht immer der Wille des jeweiligen (leistungsberechtigten) Menschen. Daran anknüpfend und darauf aufbauend geht es darum, ein Unterstützungssetting zu entwickeln, in dessen Zentrum all die Dinge stehen, die der Mensch selbst tun kann. Grundsätzlich gilt: Weiterlesen
Kombination von Trägerbudget und Persönlichem Budget
Lassen sich Träger- bzw. Einrichtungsbudgets mit dem persönlichen Budget kombinieren?
Eine Kombination aus Trägerbudget und persönlichem Budget ist generell möglich, aber nicht wünschenswert.(Weiterlesen)
Vor- und Nachteile von Trägerbudgets
Welche Vor- und Nachteile haben Träger- bzw. Einrichtungsbudgets gegenüber anderen Vergütungsformen wie Gruppen von Leistungsberechtigten mit vergleichbarem Bedarf und Stundensätzen?
Ein großer Vorteil der Trägerbudgets ist der geringere Verwaltungsaufwand beim Träger der Eingliederungshilfe sowie beim Leistungserbringer durch den Wegfall kleinteiliger Einzelfallabrechnungen. (Weiterlesen)