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Online-Fachdiskussion zu den Vergütungsformen in der Eingliederungshilfe

Online-Fachdiskussion

Reden Sie mit! - zu Vergütungsformen in der Eingliederungshilfe

Personenzentrierung umzusetzen, ist eine gemeinsame Aufgabe von Leistungsträgern und Leistungserbringern. Darauf hat der Bundesgesetzgeber in der Gesetzesbegründung des BTHG ausdrücklich hingewiesen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine angemessene Vergütung der Leistungen. Geregelt wird die Vergütung in Einzelvereinbarungen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern, die auf der Grundlage der Landesrahmenverträge verhandelt werden. Das SGB IX bietet über Stundensätze du Leistungspauschalen hinaus weitere Möglichkeiten für die Vergütung von Fachleistungen der Eingliederungshilfe. Um diese geht es in dieser Online-Fachdiskussion.

Leistungserbringer sind nach § 123 Abs. 4 S.1 SGB IX dazu verpflichtet, ihre Leistungen personenzentriert zu erbringen. Die Leistungsträger sind nach § 95 Abs. 1 S.2 SGB IX verpflichtet, zur Umsetzung des Sicherstellungsauftrages (Sicherstellung personenzentrierter Leistungen) mit den Leistungsanbietern Vereinbarungen zu schließen. Diese Einzelvereinbarungen nach § 125 SGB IX regeln neben Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistung auch deren Vergütung.

Die Grundlage für die Vergütung der Leistungen bildet der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX, der von den Trägern der Eingliederungshilfe und den Vereinigungen der Leistungserbringer unter Beteiligung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen verhandelt wird. Noch gibt es jedoch nicht in allen Bundesländern unbefristete Landesrahmenverträge. Teils enthalten die existierenden Rahmenverträge Übergangsvereinbarungen, so dass Leistungen weiterhin auf Basis der alten Vereinbarungen erbracht werden. Teils muss die Vergütungsstruktur noch verhandelt werden. Die Verhandlung von Einzelvereinbarungen stellt Leistungsträger und Leistungserbringer in vielen Bundesländern daher vor große Herausforderungen.

Vor diesem Hintergrund bieten alternative Vergütungsformen Leistungsträgern und Leistungserbringern neue Perspektiven. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, eigene Fragen und Beiträge dazu einzureichen, finden Sie hier:

Ort
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/verguetung
Zeit
15.08.2022 - 15.11.2022

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