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Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), stellt die größte Sozialreform der letzten Jahre dar – und eine besondere Herausforderung: In kurzer Zeit mussten Regelungen der Bundesebene als Ausführungsgesetze auf Landesebene das Licht der Welt erblicken. Die Auswirkungen der rechtlichen Änderungen auf konkrete Prozesse und Strukturen der kommunalen Ebene zu übertragen, ist schon rechtlich mit einem großen Kraftakt erfolgt. Der eigentliche Transformationsprozess, die Anwendung in der Praxis, steht jedoch noch am Anfang. Zudem sind in den vergangenen fünf Jahren diverse Regelungslücken und Abgrenzungsprobleme deutlich geworden, die teils durch Bundesgesetze nachgebessert, teils auf Ebene der Länder geregelt wurden und teils noch immer offen sind.
Die Umsetzung des BTHG erforderte eine enge Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen. Die Podiumsdiskussion im Rahmen des Deutschen Fürsorgetags hatte zum Ziel, Erfolgsfaktoren aus dieser Zusammenarbeit abzuleiten, die auf künftige Reformen übertragen werden können Es debattierten Dr. Annette Tabbara, Leiterin der Abteilung V Teilhabe, Belange von Menschen mit Behinderungen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Ingo Tscheulin, Abteilungsleiter SI 4 Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg sowie Dr. Irene Vorholz, Stellvertreterin der Hauptgeschäftsführers im Deutschen Landkreistag, Berlin und Präsidiumsmitglied im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
In drei Gesprächsrunden wurden die zurückliegenden und aktuellen Herausforderungen der Umsetzung des BTHG auf den Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen, die Formate der Zusammenarbeit, die bei der Bewältigung dieser Herausforderungen hilfreich waren, sowie weitere Erfolgsfaktoren für die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Im Mittelpunkt der Debatte stand u.a. die Frage, wie die Ziele des BTHG, die Verbesserung der Personenzentrierung und die Begrenzung der Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe zusammenpassen und inwieweit die Kommunen finanzielle Unterstützung für den durch das BTHG entstandenen Mehraufwand erhalten. Darüber hinaus wurde erörtert, inwiefern bundeseinheitliche Regelungen, etwa im Bereich der Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Pflege, möglich und zielführender als länderspezifische Ausführungsgesetze und Landesrahmenverträge gewesen wären. Bei den Formaten der Zusammenarbeit wurde von allen Podiumsteilnehmenden auf die gute und konstruktive Zusammenarbeit im Rahmen der Länder-Bund-Arbeitsgruppe verwiesen. Diese tagt seit Beginn der Umsetzung des BTHG zweimal jährlich und bietet einen Rahmen, um aktuelle Herausforderungen zu thematisieren. Dies sei auch bei zukünftigen sozialpolitischen Reformen ein möglicher Ansatzpunkt.
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