Veranstaltungen
Veranstaltungen zur Umsetzung des BTHG
Während des Projekts haben wir, unterstützt durch Expertinnen und Experten, bundesweit sowie online zahlreiche Veranstaltungen zu Intention, Hintergrund und Regelungsinhalten des BTHG durchgeführt.
Unsere Veranstaltungen
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28.02.2019 – 01.03.2019
Vertragsrecht
- Art
- Vertiefungsveranstaltung
- Zeit
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28.02.2019 14:00 Uhr –
01.03.2019 13:00 Uhr - Ort
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Bildungszentrum Erkner
Seestraße 39
15537 Erkner
Mit der zweiten Reformstufe des BTHG sind zum 1. Januar 2018 auch die Neuregelungen zum Vertragsrecht für die Eingliederungshilfe in den §§ 123 bis 134 SGB IX in Kraft getreten. Damit können die neu bestimmten Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer mit den Rahmenvertragsverhandlungen für die ab 1. Januar 2020 geltenden Regelungen beginnen.
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21.02.2019
Beiratstreffen des Instituts für Personenzentrierte Hilfen GmbH
- Art
- externe Veranstaltung
- Zeit
- 21.02.2019
- Ort
- Hochschulzentrum Fulda
Am 21. Februar 2019 fand im Hochschulzentrum Fulda das Beiratstreffen des Instituts für personenzentrierte Hilfen GmbH statt. Im Rahmen des Treffens hielt Annett Löwe, wissenschaftliche Referentin im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, einen Vortrag über den Umsetzungsstand des BTHG in den Ländern.
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13.02.2019 – 15.02.2019
Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF
- Art
- Vertiefungsveranstaltung
- Zeit
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13.02.2019 14:00 Uhr –
15.02.2019 13:00 Uhr - Ort
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Wyndham Hannover Atrium
Karl-Wiechert-Allee 68
30625 Hannover
Welche Neuerungen bringt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für die Bedarfsermittlung und die Gesamt- und Teilhabeplanung mit sich? Was beinhaltet die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) und wie ist diese im Rahmen der Bedarfsermittlungsinstrumente anzuwenden? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigten sich die 50 Teilnehmenden der Vertiefungsveranstaltung zum Thema „Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF" vom 13. bis 15. Februar 2019 in Hannover.
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30.01.2019 – 01.02.2019
Soziale Teilhabe
- Art
- Vertiefungsveranstaltung
- Zeit
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30.01.2019 14:00 Uhr –
01.02.2019 13:00 Uhr - Ort
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Wyndham Hannover Atrium
Karl-Wiechert-Allee 68
30625 Hannover
Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die Leistungsgruppe „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ (§ 55 SGB IX i.d.F. bis 31.12.2017) umbenannt in „Leistungen zur sozialen Teilhabe“. Bisher waren die Leistungen zur Sozialen Teilhabe in SGB IX und SGB XII geregelt und in der Eingliederungshilfe-Verordnung konkretisiert. Künftig werden sie in Teil 1 des SGB IX (§§ 76 ff. SGB IX) und für die Eingliederungshilfe ab 2020 in Teil 2 des SGB IX (§§ 113 ff. SGB IX) zusammengefasst und neustrukturiert. Die Teilnehmenden werden sich im Rahmen der Veranstaltung mit der neuen Rechtslage zum 1. Januar 2020 vertraut machen. Es werden Voraussetzungen und Wege zur Ausgestaltung einer sozialraum- und lebensweltorientierten Eingliederungshilfe anhand von Beispielen dargestellt. Die Teilnehmenden erhalten Gelegenheit, sich über die Entwicklung neuer Leistungen, eines inklusiven Sozialraums und sinnvolle Organisationsentwicklung auszutauschen.
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14.01.2019 – 08.02.2019
Fachdiskussion zur Sozialen Teilhabe
- Art
- Online-Fachdiskussion
- Zeit
- 14.01.2019 - 08.02.2019
- Ort
- www.umsetzungsbegleitung-bthg.de
Mit dem BTHG soll das überkommene Fürsorgesystem in Deutschland durch ein modernes Teilhaberecht abgelöst werden. Kernstück dieser Reform ist, die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII, dem Recht der Sozialhilfe, herauszulösen und im SGB IX zu verankern. Ziel des BTHG ist es, die Möglichkeiten einer individuellen und den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung und -gestaltung zu stärken (BT-Drs. 18/9522: 191). Mit der Gesetzesänderung wird die Leistungsgruppe „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ (§ 55 SGB IX i.d.F. bis 31.12.2017) umbenannt in „Leistungen zur sozialen Teilhabe“. Bisher waren die Leistungen zur Sozialen Teilhabe in SGB IX und SGB XII geregelt und in der Eingliederungshilfe-Verordnung konkretisiert. Künftig werden sie in Teil 1 des SGB IX (§§ 76 ff. SGB IX) und für die Eingliederungshilfe ab 2020 in Teil 2 des SGB IX (§§ 113 ff. SGB IX) zusammengefasst und neustrukturiert.
Dadurch wird der Katalog der Sozialen Teilhabeleistungen nicht erweitert oder eingeschränkt, sondern aus Gründen der Rechtssicherheit bei der Leistungserbringung zusammengeführt. Leistungsausweitungen sind mit der Zusammenführung jedoch nicht verbunden. -
06.12.2018 – 07.12.2018
Umsetzungsbegleitung BTHG - Regionalkonferenz Ost
- Art
- Regionalkonferenz
- Zeit
- 06.12.2018 - 07.12.2018
- Ort
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Holiday Inn Berlin City West
Rohrdamm 80
13629 Berlin
Im Rahmen des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG führten die Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die gemeinsame Regionalkonferenz Ost für Vertreterinnen und Vertreter der (zukünftigen) Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe, der Leistungserbringer und Organisationen der Menschen mit Behinderungen durch. Im Zentrum der Veranstaltung standen wesentliche Regelungsinhalte des BTHG. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gab zudem einen Überblick zum Umsetzungsstand des BTHG auf Bundesebene.
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26.11.2018
Fachgespräch zur Untersuchung nach Art. 25 Abs. 5 BTHG
- Art
- externe Veranstaltung
- Zeit
- 26.11.2018
- Ort
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zu den rechtlichen Wirkungen von Artikel 25a § 99 BTHG auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe wurde eine wissenschaftliche Untersuchung durchgeführt (Artikel 25 Absatz 5 BTHG). Nachdem im Rahmen dieses Forschungsvorhabens eine quantifizierende Neudefinition des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe ausgeschlossen wurde, stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien künftig der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe erfolgen soll.
Zur Klärung dieser Frage hatte das BMAS einen partizipativen Beteiligungsprozess angekündigt. Den Auftakt für diesen Beteiligungsprozess stellte das dritte Fachgespräch zur Untersuchung nach Art. 25 Abs. 5 BTHG dar, das am 26. November 2018 im BMAS stattfand.
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22.11.2018
18. bpa-Fachtagung für Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Art
- externe Veranstaltung
- Zeit
- 22.11.2018
- Ort
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Abba Berlin Hotel
Lietzenburger Str. 89
10719 Berlin
Dr. Florian Steinmüller, komissarischer Projektleiter im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, stellte bei der 18. bpa-Fachtagung für Einrichtungen der Behindertenhilfe des Thema „Das Bundesteilhabegesetz – Aktueller Sachstand und Vorstellung des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ vor.
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21.11.2018
Umsetzungsbegleitung BTHG - Regionalkonferenz West
- Art
- Regionalkonferenz
- Zeit
- 21.11.2018 10:00 Uhr – 17:45 Uhr
- Ort
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InterContinental Düsseldorf
Königsallee 59
40215 Düsseldorf
Im Rahmen des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG führte das Land Nordrhein-Westfalen die Regionalkonferenz West für Vertreterinnen und Vertreter der (zukünftigen) Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe, der Leistungserbringer und Organisationen der Menschen mit Behinderungen durch. Im Zentrum der Veranstaltung standen der Leitgedanke des BTHG – Personenzentrierung statt Einrichtungszentrierung – sowie ausgewählte Regelungsinhalte des BTHG. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gab zudem einen Überblick zum Umsetzungsstand des BTHG auf Bundesebene.
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19.11.2018
Externe Veranstaltung: Herausforderung BTHG – was ändert sich wirklich für die Kinder- und Jugendhilfe?
- Art
- externe Veranstaltung
- Zeit
- 19.11.2018 10:00 Uhr – 17:00 Uhr
- Ort
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Wyndham Garden Berlin Mitte
Osloer Straße 116a
13359 Berlin
Der Deutsche Verein für öffentlich und private Fürsorge e.V. führte eine Veranstaltung für Fach- und Leitungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe zu den Änderungen des BTHG durch. Auch die Kinder- und Jugendhilfe als zuständiger Rehabilitationsträger für die Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäß § 35a SGB VIII ist nunmehr gesetzlich verpflichtet, die veränderten Zuständigkeitszuweisungen und die Anforderungen des neuen Teilhabeplanverfahrens nach dem BTHG umzusetzen.