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Regionalkonferenz Bremen & Niedersachsen

12. und 13. Juli 2021

Regionalkonferenz Bremen & Niedersachsen

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen, das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Niedersachsen sowie das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG haben am 12. und 13. Juli 2021 eine gemeinsame Regionalkonferenz zum Umsetzungsstand des Bundesteilhabegesetzes veranstaltet.

PROGRAMM

Stand: 8. Juli 2021

Eröffnung mit Videobotschaften von Anja Stahmann und Daniela Behrens

Bildmontage von zwei Screenshots: links Senatorin Anja Stahmann, rechts Ministerin Daniela Behrens

© Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

Die Regionalkonferenz eröffnete mit Videobotschaften von Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen, und Daniela Behrens, Ministerin für Soziales Gesundheit und Gleichstellung des Landes Niedersachsen.

Senatorin Stahmann bezeichnete das BTHG als „eine der bedeutsamsten sozialpolitischen Reformen der letzten Jahre“. Bremen stecke noch „mitten drin im Reformprozess“. Sehr wichtig sei die Implementierung eines neuen Bedarfsermittlungsinstrumentes gewesen. Die Senatorin lobte die „gelungene nachbarschaftliche Kooperation“ mit Niedersachsen zur Anwendung des „BeNi“ und bedankte sich für die unbürokratische Unterstützung bei Ministerin Daniela Behrens.

Aktuell werde gemeinsam mit den Verbänden der Leistungserbringer und der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen die neue, modulare Leistungsstruktur des übergangsweise geltenden Landesrahmenvertrags mit Inhalten gefüllt. Besonderes Augenmerk liege auf der sozialräumlichen Ausrichtung der neuen Leistungen und auf der Weiterentwicklung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Zum Abschluss ihres Grußworts machte die Senatorin deutlich, dass die Umsetzung der Vorgaben des BTHG sich durch Corona-Pandemie zwar verzögert habe. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass diese Verzögerungen schnell aufgeholt werden können.

Ministerin Daniela Behrens betonte die große Herausforderung, die für alle Akteursgruppen mit der Umsetzung des BTHG verbunden sei. Neben wichtigen Meilensteinen der BTHG-Umsetzung ging sie auf die Übergangsvereinbarungen ein. Diese haben einen geordneten Übergang und die Trennung der Leistungen erreicht , unterstrich die Ministerin. In kürzester Zeit seien für 24.000 Menschen in den besonderen Wohnformen neue Leistungsbescheide ausgestellt und viele neue Wohn- und Betreuungsverträge abgeschlossen worden.

Auf die bis 31. Dezember 2021 geltenden Übergangsvereinbarungen solle nun der Landesrahmenvertrag folgen. Damit werde ein weiterer wichtiger Schritt hin zum Systemwechsel vollzogen. Ein wichtiges Element sei dabei das Vergütungssystem, über das die Vertragsparteien unter Mitwirkung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen im Augenblick verhandeln

Vortrag zum Umsetzungsstand aus Sicht des Bundes von Wolfgang Rombach, BMAS

Das Bild zeigt einen Screenshot von Wolfgang Rombach, Unterabteilungsleiter Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Rehabilitation im BMAS

© Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

Wolfgang Rombach, Leiter der Unterabteilung Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Rehabilitation im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), informierte die Teilnehmenden zum Umsetzungsstand des BTHG aus Sicht des Bundes.

Bestandsaufnahme aus Sicht des Bundes

Herr Rombach nannte die dritte Reformstufe des BTHG eine echte Zäsur. Noch gebe es in einigen Bundesländern Übergangslösungen, „die eine Umsetzung des BTHG in seiner vollen Wirkung verschieben“. Aber die Rückmeldungen aus den Bundesländern zur Arbeit an den Landesrahmenverträgen stimmten ihn optimistisch.

Konkrete Verbesserungen seien für Menschen mit Behinderungen bereits spürbar. Dazu gehörte die neue Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Eingliederungshilfeleistungen könne nun jeder erhalten. Kostenbeiträge verringerten sich zum Teil erheblich oder entfielen ganz. Ein weiterer Punkt sei die Abkehr von der Institutionen- hin zur Personenzentrierung, einem „Herzstück“ des BTHG. Nun „stehen die Wünsche der Menschen im Vordergrund und nicht die Kapazitäten der Einrichtungen“, so Wolfgang Rombach.

Lücke zwischen Theorie und Praxis schließen

Wolfgang Rombach hob hervor, dass in Niedersachsen und Bremen trotz der pandemiebedingten Einschränkungen bereits Erfahrungen mit den neuen Bedarfsermittlungsinstrumenten gesammelt wurden. Unabdingbar sei zudem, Landesrahmenverträgen zeitnah abzuschließen, da sie die Grundlage für die Leistungserbringung bilden. Das BMAS unterstütze die Akteure durch zahlreiche Projekte, wie etwa die modellhafte Erprobung nach Art. 25 Abs. 3 BTHG, aber auch durch gesetzgeberische Nachbesserungen wie das Angehörigen-Entlastungsgesetz.

Abschließend ging Herr Rombach auf die Maßnahmen des Bundes zur weiteren Umsetzung des BTHG ein. Er sei erfreut, dass die Neuregelung des Zugangs zur Eingliederungshilfe mit dem Teilhabestärkungsgesetz erreicht werden konnte. Ziel sei es, dass der bisher leistungsberechtigte Personenkreis durch die Neuregelung weder verkleinert noch in erheblichem Maße vergrößert werde. Herr Rombach hob außerdem die Gesetzesänderung zur Finanzierung der Krankenhausassistenz durch vertraute Bezugspersonen hervor, welche noch in der laufenden Legislaturperiode beschlossen werde.

Podiumsdiskussion zum aktuellen Umsetzungsstand des BTHG in Bremen und Niedersachsen

Das Bild zeigt Screenshots von sieben Personen. Erste Reihe von links: Moderator Lothar Guckeisen, Dr. Petra Kodré, Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Frank Steinsiek, LAG FW Niedersachsen. Mittlere Reihe: Arne Frankenstein, Landesbehindertenbeauftragter Bremen, Dr. Gesa Schirrmacher, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Marina Karnatz, Niedersächsischer Städtetag. Untere Reihe: Victoria Schwertmann, EUTB-Beraterin

© Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

An der Podiumsdiskussion nahmen teil:

  • Dr. Petra Kodré, Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen
  • Dr. Gesa Schirrmacher, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
  • Marina Karnatz, Niedersächsischer Städtetag
  • Wolfgang Luz, LAG FW Bremen
  • Frank Steinsiek, LAG FW Niedersachsen
  • Arne Frankenstein, Landesbehindertenbeauftragter Bremen
  • Victoria Schwertmann, EUTB-Beraterin

Im ersten Teil der Podiumsdiskussion wurde der bisherige Umsetzungsstand des BTHG in Bremen und Niedersachsen bilanziert. Die Teilnehmenden gaben dem aktuellen Stand gute bis durchwachsene Noten. Beide Länder seien mit der Umsetzung in Verzug und viele Detailfragen zu klären. Das sei zwar zeitaufwendig, werde aber dem beabsichtigten Haltungs- und Paradigmenwechsel gerecht. Insbesondere das Erreichen „echter“ Selbstbestimmung benötige noch Zeit.

Landesrahmenverträge

Die Podiumsteilnehmenden zeigten sich einig, dass ein zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich geschlossenes Vertragswerk, das einer grundlegende Reform des Eingliederungshilferechts Rechnung trage, sorgfältig ausgehandelt werden müsse. Zudem habe die Corona-Pandemie die Verhandlungen insbesondere im Jahr 2020 ausgebremst.

In Niedersachsen solle die Übergangsvereinbarung noch im Jahr 2021 durch einen Landesrahmenvertrag abgelöst werden, teilte Frau Dr. Schirrmacher mit. Weitere offene Fragen seien Gegenstand von Verhandlungen für einen „Rahmenvertrag 2“. Schwierig sei es, neue Hilfebedarfsgruppen zu bilden und dafür ein passendes Vergütungssystem zu finden – insbesondere mit Blick auf das Prinzip der Personenzentrierung. Frau Karnatz und Frau Schwertmann, die in Arbeitsgruppen an den Verhandlungen beteiligt sind, betonten die gewissenhafte Detailarbeit, die bei den Verhandlungen vorherrsche. Alle Beteiligten arbeiteten sehr sachorientiert und man erreiche unter großem (Zeit-)Aufwand kontinuierlich Verbesserungen. Die Barrierefreiheit werde durch Vereinbarungen in Leichter Sprache und übersetzte Fassungen erreicht, erläuterte Frau Schwertmann.

Der Schwerpunkt bei den Gesprächen in Bremen sei die Verhandlung der einzelnen Leistungstypen, sagte Frau Dr. Kodré. Die größte Herausforderung liege im Bereich Wohnen. Die Regelungen für die verschiedenen Wohnungstypen werden in einem Stufenplan bis Ende 2024 umgestellt. Herausfordernd sei zudem die Neuregelung der noch geltenden Übergangsvereinbarung für existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen. Diese solle 2021 durch eine neue Regelung abgelöst werden, um diesen Bereich individueller gestalten zu können.

Entwicklung neuer Leistungsangebote

Angesprochen auf die Entwicklung neuer Leistungsangebote schätzte Herr Dr. Frankenstein die Verhandlung als sehr zukunftsgewandt ein. Beispielsweise habe die Selbstbestimmung im Bereich der Werkstätten mit dem BTHG einen sehr viel höheren Stellenwert als bisher. Das sei auch in der Praxis spürbar. Wunsch- und Wahlrecht ermöglichten die Entwicklung individueller Angebote, die z.B. das Budget für Arbeit voranbringen.

Auf Nachfragen aus dem Publikum zu sozialraumorientierten Leistungsangeboten, erläuterten die Podiumsteilnehmenden, viele Kommunen hätten schon die Arbeit aufgenommen, Leistungen (weiter) zu entwickeln. Es bestehe noch Handlungsbedarf, um alle vorhandenen Ressourcen – personen- wie raumbezogene – effizient zu nutzen. Herr Dr. Frankenstein plädierte dafür, den Sozialraumbegriff in den Landesrahmenverträgen zu definieren, um eine Grundlage für die Erzeugung neuer Angebote zu schaffen. Sozialraumorientierung sei kein Kosteneinsparmodell.

Bedarfsermittlungsinstrument

Das Publikum kritisierte die noch nicht flächendeckend erfolgte Umstellung der Bedarfsermittlung auf B.E.Ni. Herr Steinsiek führte das u.a. auf pandemiebedingte Verzögerungen, aber auch auf unterschiedlich gut ausgestattete Kommunen zurück. Es sei unbefriedigend, dass es in Niedersachsen durch die unterschiedliche Anwendung der Bedarfsermittlung keine einheitlichen Standards gebe. Frau Karnatz machte deutlich, dass das gesetzlich vorgeschriebene ICF-orientierte Verfahren zum Einsatz kommen müsse.

Beteiligung der Menschen mit Behinderungen an den Vertragsverhandlungen

In der letzten Gesprächsrunde wurden die Beteiligungspflichten und -möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in den Verhandlungen in den Blick genommen. In Niedersachsen seien fünf Interessenvertretungen „auf Augenhöhe“ an den Verhandlungen beteiligt und in die Gespräche der Unterarbeitsgruppen einbezogen, berichtete Frau Schwertmann. Gesteuert werde die Beteiligung über den Landesbehindertenbeirat, ergänzte Herr Steinsiek. Das stelle sicher, dass die heterogene Gruppe der Menschen mit Behinderungen entsprechend vertreten werde. Sollten Gebärdensprachdolmetscher oder andere Assistenzleistungen für die Teilnahme an den Verhandlungen nötig werden, gebe es in beiden Ländern Lösungen für deren Finanzierung, versicherten die Vertreterinnen der Kostenträger.

Bezüglich des ebenfalls aus dem Publikum geäußerten Wunsches nach Transparenz betonte Herr Dr. Frankenstein, dass in Bremen „keine Geheimverhandlungen“ geführt würden. Die Verhandlungspartner berichteten regelmäßig über den Verfahrensstand.

Zusammenfassung der Fachforen

Am Nachmittag des 12. und am Vormittag des 13. Julis fanden fünf parallele Fachforen statt. Die Teilnehmenden konnten sich zu zwei Themen informieren und diskutieren. Wir haben die wichtigsten Diskussionspunkte für Sie zusammengestellt:

Forum 1 Neue Bedarfsermittlung in Niedersachsen und Bremen

  • Es gibt deutliche Unterschiede in der Umsetzung/Anwendung des neuen Bedarfsermittlungsinstruments insbesondere zwischen den einzelnen Kommunen in Niedersachsen.
  • Die Teilnehmenden tauschten sich zudem über den Stand der Umsetzung in beiden Bundesländern, den zeitlichen Aufwand im Rahmen der Gesamtplanung und die Kommunikation auf Augenhöhe mit den Leistungsberechtigten aus.

Forum 2 Sozialraumorientierung und BTHG – Chancen und Herausforderungen

  • Viele Kommunen haben sich auf den Weg gemacht, die Eingliederungshilfe sozialraumorientiert aufzubauen. In den meisten Fällen befinden sich die Kommunen aber noch auf dem Anfang des Weges.
  • Sozialraumorientiert ausgerichtete Projekte wurden häufig nicht verlängert. Oftmals lohne aber die Verstetigung.
  • Fallunspezifische Angebote können etwa durch Fallpauschalen oder Budgetanteile finanziert werden.
  • Der Haltungswechsel von der Einrichtungs- auf die Personenzentrierung ist noch nicht überall vollzogen. Schulungen und Qualifizierungen können hier Abhilfe leisten.

Forum 3 Qualität und Wirksamkeit

  • Im Bedarfsermittlungsinstrument B.E.Ni ist die Erfassung der individuellen Wirkung bereits berücksichtigt.
  • Für die Erfassung der Wirksamkeit von Leistungsangeboten bestehen erste Überlegungen in beiden Ländern, die Gegenstand der weiteren Verhandlung der Landesrahmenverträge sind.
  • Welche Indikatoren für die Ermittlung der Wirksamkeit eingesetzt werden, muss in einem gemeinsamen Aushandlungsprozess festgelegt werden.
  • Die Bewertung der individuellen Wirkung hängt an der Qualität der formulierten Ziele. Offen ist, wie Leistungsträger und Leistungserbringer mit nicht erreichten Zielen umgehen und Rückschlüsse auf die Wirksamkeit von Leistungsangeboten ziehen.
  • Einen Prozess der Fachberatung mit allen Akteuren sollte dialogisch und transparent aufgesetzt werden. Er erfordert jedoch sowohl den Aufbau von Wissen als auch finanzielle Ressourcen.

Forum 4 Teilhabe am Arbeitsleben

  • Damit ein Mensch mit Behinderungen mittels Budget für Arbeit erfolgreich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt wird, bedarf es der Zusammenarbeit zwischen WfbM, Integrationsfachdiensten, der Eingliederungshilfe sowie der Wirtschaft. Dieses Netzwerk zwischen den Akteuren ist regional sehr unterschiedlich ausgeprägt.
  • Das Beantragungsverfahren für das Budget für Arbeit ist sehr heterogen. Eine Standardisierung ist wünschenswert.
  • Das Budget für Arbeit wird auch in ländlichen Gebieten gut angenommen. Für mögliche Fahrtkosten werden seitens der Eingliederungshilfe Zuschüsse angeboten.
  • Im bundesweiten Vergleich ist Niedersachsen bei der Anzahl an zugelassenen anderen Leistungsanbietern (niedrige zweitstellige Zahl) führend.
  • Bisher liegen kaum Erfahrungen mit dem Budget für Ausbildung vor. Die Corona-Pandemie hat die Situation auf dem Ausbildungsmarkt verschärft.

Forum 5 Teilhabeplanverfahren

  • Struktur- und Prozessqualität bei Leistungsträgern
  • Abgrenzungsfragen bei der Anwendung von Zuständigkeitsregelungen im Einzelfall
  • Ausstehende Landesrahmenverträge als Hemmnis für Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen
  • Unsicherheiten bei der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
  • Umfang der Beratungspflichten des Eingliederungshilfeträgers nach § 106 SGB IX

Fachvortrag "Beteiligung der Menschen mit Beeinträchtigungen in der Bedarfsermittlung. Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung nutzen."

Portraitfoto von Carolin Emrich

© Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

Zu Beginn des zweiten Veranstaltungstags referierte Carolin Emrich, Behindertenpädagogin und Coach, zu Möglichkeiten und Methoden, die Menschen mit Behinderungen und die Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe im Bedarfsermittlungsgespräch unterstützen können. Sie erläuterte, welche Voraussetzungen wichtig sind, damit sich Menschen mit Behinderungen in die eigene Bedarfsermittlung einbringen können. Konkret stellte sie das Konzept der Persönlichen Zukunftsplanung vor und erläuterte, wie einzelne Methoden im Rahmen der Bedarfsermittlung und Gesamtplanung eingebunden werden können.

In den anschließenden Fragen der Teilnehmenden ging es vor allem um den Zeitaufwand, den der Einsatz der Methoden der Persönlichen Zukunftsplanung mit sich bringe, an welcher Stelle des Teilhabe-Prozesses und durch wen diese eingesetzt werden können und wie bei Menschen mit kommunikativen Beeinträchtigungen vorgegangen werden kann.

Abschluss durch die Länder

Screenshots von Abteilungsleiterin Dr. Petra Kodré (links) und Referatsleiter Jürgen Kirchberg (rechts).

© Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

Zum Abschluss der digitalen Veranstaltung dankten Dr. Petra Kodré, Leiterin der Abteilung Soziales und Leitung der Obersten Landessozialbehörde Bremens, sowie Jürgen Kirchberg, Leiter des Referats 102 Inklusion für Menschen mit Behinderungen im niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, allen Mitwirkenden und Teilnehmenden sowie dem Vorbereitungsteam.

Herr Kirchberg machte deutlich, dass der Paradigmenwechsel durch das BTHG nicht ad hoc umzusetzen sei. Das BTHG habe große Erwartungen bei den Leistungsberechtigten geweckt. Diese Erwartungen konnten bisher noch nicht erfüllt werden. Auch wenn sich der Bundesgesetzgeber eine schnellere Umsetzung des BTHG erhofft habe, seien große strukturelle Anpassungen der Leistungsträger und Leistungserbringern erforderlich. Personenzentrierte Leistungen ohne neue Ausgabendynamik zu gewährleisten, verstärke zudem den Druck auf die Leistungsträger bei der Verhandlung der Leistungsvereinbarungen. Herr Kirchberg ging auch auf die Kritik am Bedarfsermittlungsinstrument B.E.Ni 3.0 ein. Das Instrument sei ein Gemeinschaftsprodukt, an dem Leistungsträger, Leistungserbringer sowie Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen mitgewirkt haben. Das Instrument werde evaluiert und anhand der Ergebnisse angepasst. Doch zunächst sollten die Teilnehmendem dem B.E.Ni 3.0 eine Chance geben.

Frau Dr. Kodré ging in Ihrer Abschlussrede vor allem auf die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ein. Die Erwartungen leistungsberechtigter Personen an einen inklusiven allgemeinen Arbeitsmarkt werden künftig größer werden. Durch die Instrumente des BTHG sollte jede leistungsberechtigte Person die Möglichkeit erhalten, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Das gelinge mit Kontakten zu potentiellen Arbeitgebern sowie mit professioneller Unterstützung der Menschen mit Behinderungen durch Integrationfachdienst, Inklusionsamt. Dennoch müsse auch die Arbeitswelt der WfbM gefördert werden. Inklusion könne u. a. durch Außenarbeitsplätzen auch durch die WfbM gelingen.

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Art
Regionalkonferenz
Zeit
06.07.2021
Ort
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt und das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG laden Vertreterinnen und Vertreter von Trägern der Eingliederungs- und Sozialhilfe, der Leistungserbringer, der Menschen mit Behinderungen und der Akteure des Betreuungswesens zu einer gemeinsamen Regionalkonferenz zum Umsetzungsstand des BTHG ein.

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