PROGRAMM
Stand: 5. Mai 2021
Eröffnung mit einem Grußwort von Staatssekretärin Anne Janz, Ministerium für Soziales und Integration
Die Regionalkonferenz eröffnete mit einem Grußwort von Anne Janz, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration des Landes Hessen.
Die Staatssekretärin benannte Inklusion als einen wichtigen Punkt, um Herausforderungen der Gegenwart, wie dem demografischen Wandel, zu begegnen. Sie hob den Ansatz hervor, Menschen anhand ihrer Potenziale und Eigenschaften zu „empowern“ und sah die Gesetzgeber in Bund und Ländern in der Verantwortung, dafür die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Frau Janz betonte den mit dem BTHG einhergehenden „Paradigmenwechsel in der Haltung“, der erforderlich sei, um gleichberechtigte und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Dafür müssten Barrieren erkannt und abgebaut werden und das BTHG biete die richtigen Möglichkeiten. Erfreut zeigte sich die Staatssekretärin, dass die Ambulantisierung von Leistungen in Hessen konsequent ausgebaut worden sei und auch weiterverfolgt werde. Dennoch habe die Umsetzung des BTHG im vergangenen Jahr unter den Bedingungen der Corona-Pandemie gelitten – insbesondere aufgrund der Kontaktbeschränkungen.
Das Streben nach Inklusion bezeichnete die Staatssekretärin schließlich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die gemeinsam angepackt werden müsse. Diesen kooperativen Geist wünsche sie sich von der Regionalkonferenz und für die weitere Umsetzung des BTHG.
Bericht zum Umsetzungsstand aus Sicht des Bundes von Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im BMAS
Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), informierte die Teilnehmenden zum „Umsetzungsstand des BTHG aus Sicht des Bundes“.
Die dritte Reformstufe, mithin „das Herzstück des SGB IX und der ganzen Reform“, habe viele Verbesserungen für leistungsberechtigte Personen geschaffen. Die personenzentrierte Bedarfsermittlung habe entscheidenden Einfluss darauf, dass bei der Gesamtplanung die Wünsche der Betroffenen im Mittelpunkt stehen und nicht mehr die Kapazitäten der Leistungserbringer.
Systemumstellung geglückt
Die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen bezeichnete Dr. Schmachtenberg als notwendigen und wichtigen Schritt zum Teilhabeausgleich. Dennoch habe die Umstellung insbesondere bei Betroffenen, Angehörigen sowie Betreuerinnen und Betreuern große Befürchtungen und viel Arbeit ausgelöst. Die Kritik am bürokratischen Aufwand und den damit verbundenen Umstellungsanstrengungen habe der Bund bereits im Vorfeld aufgegriffen und mit dem Angehörigenentlastungsgesetz sowie dem SGB-IX/SGB-XII-Änderungsgesetz noch Ende 2019 Anpassungen vorgenommen. Auch dort, wo gesetzgeberischer Nachsteuerungsbedarf nötig gewesen sei, etwa im Bereich des Betreuungswesens, habe der Bund mit Rechtsänderungen reagiert.
„Selbstbestimmung ist auch Arbeit“
Große Bedeutung für die Umsetzung des BTHG in Hessen habe aus seiner Sicht der Sieben-Stufen-Plan zur Einführung des neuen Bedarfsermittlungsinstruments PiT bis zum Jahresende, so der Staatssekretär. Die ICF-basierte Bedarfsermittlung sei eines der zentralen Elemente, um Menschen mit Behinderungen zu mehr Teilhabe zu befähigen. Denn auch Selbstbestimmung sei mit Arbeit verbunden.
Von der Übergangsphase zum Echtbetrieb
Neben der Bedarfsermittlung seien vertragliche Rahmensetzungen und genaue beschriebene Leistungsvereinbarungen nötig, so der Staatssekretär. Er beobachte gute Entwicklungen in Hessen. Wichtig sei es, die Übergangsphasen in allen Bundesländern bis Ende 2022 abzuschließen, um die Auswirkungen des BTHG, auch die finanziellen, im Echtbetrieb umsetzen und bewerten zu können.
Podiumsdiskussion "Umsetzungsstand des Bundesteilhabegesetzes in Hessen"
An der Podiumsdiskussion nahmen teil:
- Anne Janz, Staatssekretärin, Ministerium für Soziales und Integration
- Dr. Andreas Jürgens, Landeswohlfahrtsverband Hessen
- Carsten Tag, Diakonie Hessen und Liga Hessen, Vertreter der hessischen Leistungserbringer
- Rika Esser, Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
- Robert Stark, Referat Soziales des Hessischen Landkreistages
- Dr. Sabine Wendt, Deutscher Schwerhörigenbund, Landesverband Hessen e.V.
Bestandsaufnahme zur BTHG-Umsetzung in Hessen
Zu Beginn diskutierten die Teilnehmenden Impulse, die die Umsetzung des BTHG in Hessen für Menschen mit Behinderungen bisher gebracht habe. Insgesamt sahen sie Hessen auf einem guten Weg. Positiv hervorgehoben wurde die Kooperation zwischen den Leistungsträgern und Leistungserbringern. Die grundsätzliche Änderung des Leistungssystems sei jedoch noch eine große Herausforderungen für die Praxis. Durch die zusätzliche Verzögerung aufgrund der Corona-Pandemie, so die Einschätzung der Teilnehmenden, werde es daher mehr Zeit brauchen, bis von einer vollständigen Umsetzung des BTHG gesprochen werden könne.
Die Vertreterinnen der Menschen mit Behinderungen wiesen auf den positiven Effekt durch die Einrichtung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) hin. Jedoch müssten die Mitarbeitenden durch Schulungen weiter qualifiziert werden, was noch nicht ausreichend erfolge. Zudem müsse der Gewaltschutz für Frauen mit Behinderungen weiter verbessert werden. Sie begrüßten, dass eine Koordinationsstelle für Menschen mit Behinderungen geplant sei, um den komplexen Umsetzungsprozess zu begleiten.
Die örtlichen Leistungsträger sahen die Entwicklung des Bedarfsermittlungsinstruments GTE als positiven Schritt in der Umsetzung. Es gebe jedoch Verbesserungsbedarf beim in Hessen geltenden Lebensabschnittsmodell. Aus Sicht des LWV müsse außerdem die Leistungstrennung an den Schnittstellen zur Pflege und bei den Wohnkosten in besonderen Wohnformen konsequent umgesetzt werden. Positive Vorbilder für gelingende Inklusion gebe in Hessen bereits in Kindertagesstätten und im schulischen Bereich, erläuterte die Staatssekretärin. Ein Paradigmenwechsel bedürfe jedoch auch eines Haltungswandels, der Zeit benötige.
Aktuelle und künftige Aufgaben
Anschließend diskutierten die Podiumsteilnehmenden die Folgen des Umsetzungsprozesses für die praktische Arbeit der Akteure. Der vom Behindertenbeirat erarbeitete Teilhabebericht habe bestehende Mängeln identifiziert und sei eine Grundlage, um die Teilhabemöglichkeiten zu verbessern. Die Leistungserbringer stehen jedoch vor sehr hohen Anforderungen beim Prozess- und Organisationsmanagement. Auf der Seite der Leistungsträger sei die Einstellung und Qualifizierung von neuen Mitarbeitenden vorrangig. Die Corona-Pandemie sei eine zusätzliche Belastung. Alles zusammen könne dazu führen, dass der am 31. Dezmeber 2021 endende Landesrahmenvertrag möglicherweise verlängert werde.
Zum Abschluss bekräftigten die Podiumsteilnehmenden, dass in den kommenden Monaten durch die Corona-Pandemie verzögerte Aufgaben angegangen werden müssen. Auf der Agenda stehe auch die weitere Verhandlung und der Abschluss der Landesrahmenverträge. Ein generelles Anliegen sei, die Leistungsberechtigten stärker einzubeziehen.
Zusammenfassung der Fachforen
Am Nachmittag des 20. Mais und am Vormittag des 21. Mais fanden fünf parallele Fachforen statt. Die Teilnehmenden konnten sich zu zwei Themen informieren und diskutieren. Wir haben die wichtigsten Diskussionspunkte für Sie zusammengestellt:
Forum 1 Frühförderung
- In Hessen besteht ein flächendeckendes Netz an interdisziplinär besetzten und interdisziplinär kooperierenden Frühförderstellen. Basierend auf gemeinsamen Qualitätsstandards bestehen regional bedingte Besonderheiten bei der Ausgestaltung der Angebote.
- Eine auf Basis des BTHG verhandelte neue Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung steht noch aus. Es besteht eine Übergangsrahmenvereinbarung.
- Die Fachkräfte in der Frühförderung in Hessen sind sehr gut ausgebildet. Die Frühförderstellen arbeiten mit einer hohen Qualität.
- Gemäß des BTHG müssen Bedarfe zukünftig in Orientierung an der ICF erhoben werden. Dies gilt auch für den Förder- und Behandlungsplan, der die strukturelle Grundlage für die Erbringung der Komplexleistung Frühförderung darstellt. Eine flächendeckende Umsetzung ist an die Verhandlungen zur neuen Landesrahmenvereinbarung gekoppelt. Der Entwurf eines ICF-basierten Förder-und Behandlungsplans liegt seitens der Arbeitsstelle Frühförderung Hessen vor.
- Die Finanzierung der Frühförderung wird unterschiedlich geregelt (Pauschalfinanzierung und individuelle Finanzierung). Ist eine Pauschalfinanzierung überhaupt BTHG-konform?
- Es bedarf mehr Werbung für die Angebote der Frühförderung. Familien müssten frühzeitig über die Möglichkeiten aufgeklärt werden.
Forum 2 Schnittstelle der Eingliederungshilfe zur Pflege und zur gesetzlichen Pflegeversicherung
- Es ist weiterhin schwierig, passende Abgrenzungskriterien zu entwickeln.
- Pflegekassen und Eingliederungshilfeträger brauchen Möglichkeiten zur Vernetzung.
- Eine große Herausforderung ist es, die Mitwirkung von Personen, die nur eingeschränkt ihre Wünsche formulieren können, zu ermöglichen.
- Die Unterschiede in den Genehmigungsverfahren bei Pflegekassen und Trägern der Eingliederungshilfe bereiten zusätzliche Schwierigkeiten.
Forum 3 Von der Bedarfsermittlung zur Leistungserbringung
- Das neue Bedarfsermittlungsinstrument „Personenzentrierter integrierter Teilhabeplan (PiT)“ wird seit Oktober 2020 schrittweise in den verschiedenen Regionen Hessens eingeführt.
- Die Corona-Pandemie hat alle Akteure in den letzten Monaten vor neue Herausforderungen gestellt. Persönliche Kontakte im Rahmen der Bedarfsermittlung waren zum Teil nicht möglich.
- Die Bedarfsermittlungsinstrumente des überörtlichen und örtlichen Trägers der Eingliederungshilfe weisen deutliche Unterschiede auf, da sie sich an unterschiedliche Zielgruppen wenden.
Forum 4 Leistungen des SGB IX für Kinder und Jugendliche
- Kommunikation zwischen allen Akteueren (Rehabilitationsträgern, Leistungsberechtigten, -erbringern, Ergänzender unabhängiger Teilhabeberatung, Selbsthilfe) wurde als zentrales Merkmal der gelingenden Gewährung von Leistungen des SGB IX an Kinder, Jugendliche und junge Eltern identifiziert.
- Die organisatorische Zusammenlegung der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und dem SGB IX in einer Organisationseinheit des örtlichen öffentlichen Trägers wird in manchen Regionen umgesetzt und positiv bewertet.
- Probleme ergeben sich durch den noch fehlenden Rahmenvertrag, z.B. bei noch nicht definierten Leistungen. Ein Lösungsweg im Einzelfall kann der Abschluss einer Einzelvereinbarung sein.
Forum 5 Beratungsangebote und Vernetzung
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Die Corona-Pandemie hat Vernetzung und Beratung ausgebremst.
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Die Vernetzung der Beratungsangebote ist das „A und O“, um eine engmaschige Beratungslandschaft und die Möglichkeiten der Verweisberatung zu schaffen.
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Vernetzung, (schriftliche) Kooperation, Schulungen, Peer-Beratung und aufsuchende Beratung sind wichtige Faktoren für die Beratungsqualität.