Fachdiskussion
Durch das BTHG wurde die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet. Ziel ist es dabei, gem. § 90 Abs. 1 SGB IX den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Wie der Aspekt der personenzentrierten Leistung von den Akteuren umgesetzt wird, ist Gegenstand dieser Online-Fachdiskussion.