INHALT
Die Unterscheidung zwischen „stationären“ und „ambulanten“ Wohnformen wurde mit dem BTHG aufgehoben. Die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ist nicht mehr an eine bestimmte Wohnform geknüpft, sondern orientiert sich am notwendigen individuellen Bedarf. Folglich sollen sich die Wohnangebote ausdifferenzieren und auch Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf in ihrer eigenen Wohnung leben können. Das stellt insbesondere Leistungsträger vor Herausforderungen, geeigneten Wohnraum und Möglichkeiten einer intensiven Sozialraumorientierung zu schaffen.