Fachdiskussion
Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG erhalten leistungsberechtigte Personen ihre Fachleistungen der Eingliederungshilfe personenzentriert und damit unabhängig von der Wohnform, in der sie leben. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe, die seit dem 1.1.2020 aus dem SGB IX erbracht werden, sollen Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern und ihre selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung stärken. Der räumliche Bezug der Leistungen erstreckt sich auf den eigenen Wohnraum sowie auf den Sozialraum. Als Grundlage für die Feststellung der Leistungen der Sozialen Teilhabe dienen die Bedarfsermittlungsinstrumente der Eingliederungshilfe. Die konkrete Beschreibung der Leistungen erfolgt in den Landesrahmenverträgen, die zwischen Leistungsträgern und -empfänger geschlossen werden.