Das BTHG räumt ihnen damit mehr Wahlmöglichkeiten bzgl. der Art sowie des Ortes ihrer Beschäftigung ein. Für andere Leistungsanbieter gelten zur Sicherung der Qualität und Mitbestimmung der Leistungserbringung die Vorschriften der WfbM – bis auf sechs Ausnahmen.
Ab 21. Oktober können Fachpublikum und Interessierte in unserer Online-Fachdiskussion Erfahrungen und Fragen zu anderen Leistungsanbietern einstellen. Gegenstand der Fachdiskussion können die Herausforderungen des Zulassungsverfahrens für Einrichtungen sein oder Problemstellungen, die sich in der Antragstellung sowie im laufenden Betrieb ergeben haben. In der Vorbereitung der Fachdiskussion werden wir außerdem auf die Möglichkeit der Zuverdienstprojekte eingehen.
Nähere Informationen sowie einen Termin für eine digitale Veranstaltung mit einem anderen Leistungsanbieter stehen Ihnen demnächst hier zur Verfügung.