Forum 2

Regionalkonferenz Ost - Forum 2

Landesrahmenverträge - aktueller Sachstand

Regionalkonferenz Ost - Forum 2

Landesrahmenverträge – aktueller Sachstand

Moderation des Forums 2 durch Nora Schmidt

© Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Moderation des Forums 2 durch Nora Schmidt

Moderiert wurde das Forum 2 mit dem Titel „Aktueller Sachstand der Rahmenvertragsverhandlungen“ von Nora Schmidt, Geschäftsführerin Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Frau Schmidt eröffnete den Austausch mit einer kurzen thematischen Einordnung. 

Input durch die an den Rahmenvertragsverhandlungen beteiligten Ländervertreter/innen

Anschließend stellten Referent/innen aus allen fünf an der Regionalkonferenz beteiligten Bundesländern den aktuellen Verhandlungsstand dar. Die Berichterstattungen folgten einem einheitlichen Schema:

  • Bestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe als Voraussetzung für die Rahmenvertragsverhandlungen oder Vorgespräche
  • Aufforderung zu Rahmenvertragsverhandlungen
  • Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen
  • Verhandlungsstruktur und Zeitschiene
  • Abgrenzung der Vergütungspauschalen und –beträgen einschließlich der Trennung der Fach- von den existenzsichernden Leistungen
  • Inhalt und Kriterien für die Ermittlung und Zusammensetzung der Leistungspauschalen
  • Höhe der Leistungspauschale
  • Zuordnung der Kostenarten und –bestandteile
  • Grundsätze und Maßstäbe für die Wirtschaftlichkeit und Qualität inklusiver der Wirksamkeit der Leistungen sowie Inhalt und Verfahren von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen
  • Verfahren zum Abschluss von Vereinbarungen
  • Übergangsregelungen
  • Leistungserbringung unter Beachtung der Inhalte des Gesamtplanes

Berlin

Dr. Catharina Rehse berichtete zu den Rahmenvertragsverhandlungen in Berlin

© Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Dr. Catharina Rehse berichtete zu den Rahmenvertragsverhandlungen in Berlin

Den Aufschlag machte für das Land Berlin Frau Dr. Catharina Rehse (Leiterin des Referats III C „Angebote und Verträge der Eingliederungs- und Wohnungslosenhilfe“ bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Abteilung III „Soziales“).

Brandenburg

Norbert Haase berichtete zu den Rahmenvertragsverhandlungen in Brandenburg

© Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Norbert Haase berichtete zu den Rahmenvertragsverhandlungen in Brandenburg

Anschließend berichtete Norbert Haase, Referent im Referat Behindertenpolitik im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) des Landes Brandenburg zum Verhandlungsstand in seinem Bundesland.

Sachsen

Marco Winzer und Christin Wölk berichteten zu den Rahmenvertragsverhandlungen in Sachsen

© Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Marco Winzer und Christin Wölk berichteten zu den Rahmenvertragsverhandlungen in Sachsen

Für Sachsen stellten mit Christin Wölk und Marco Winzer zwei Vertreter/innen des zuständigen (überörtlichen) Trägers der Eingliederungshilfe (Kommunaler Sozialverband KSV Sachsen) den aktuellen Verhandlungsstand dar. Frau Wölk ist Fachdienstleiterin Eingliederungshilfe, Herr Winzer ist Fachdienstleiter Vereinbarungen und Sozialplanung SGB XII/SGB IX beim KSV Sachsen.

Sachsen-Anhalt

Robert Richard berichtete zu den Rahmenvertragsverhandlungen in Sachsen-Anhalt

© Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Robert Richard berichtete zu den Rahmenvertragsverhandlungen in Sachsen-Anhalt

Robert Richard (Leiter des Referates Menschen mit Behinderungen, Sozialhilfe, gesellschaftliche Teilhabe, Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt) setzte anschließend mit dem Bericht über den Verhandlungsstand in seinem Bundesland fort. 

Thüringen

Ina Riehm berichtete zu den Rahmenvertragsverhandlungen in Thüringen

© Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ina Riehm berichtete zu den Rahmenvertragsverhandlungen in Thüringen

Den Reigen der Berichterstattungen aus den Ländern schloss Ina Riehm (Referatsleiterin Behindertenpolitik im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie TMASGFF).

Über den folgenden Button gelangen Sie zu einer Übersicht zum Stand der Rahmenvertragsverhandlungen in den fünf Bundesländern (Stand: 5. Dezember 2018).

Austausch mit dem Publikum

Austausch mit dem Publikum im Forum 2

© Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Austausch mit dem Publikum im Forum 2

Grundlage(n) der Rahmenvertragsverhandlungen

Ein Vertreter der Freien Wohlfahrt fragte Frau Dr. Rehse, ob es für die Landesrahmenvertragsverhandlungen einen Entwurf gab, an dem man sich orientiert habe. Frau Dr. Rehse erläuterte dazu, dass bei einigen Punkten die Regelungen des alten Rahmenvertrages die Grundlage waren, bei anderen Punkten – etwa im Bereich der neuen Leistungen – habe man externe Unterstützung zu Rate gezogen, um Entwürfe entwickeln zu lassen, die um eigene Entwürfe ergänzt bzw. zusammengeführt wurden.

 

Übergangsregelungen

Ein anderer Vertreter aus der Gruppe der Leistungserbringer richtete an Herrn Haase die Frage, wie ab 2020 in Brandenburg der Rechtsanspruch auf Leistungen gewährleistet werden könne. Herr Haase unterstrich die Absicht, dass mit der Systematik des Teils A und des Teils B des Rahmenvertrages diesbezüglich Probleme abgemildert werden sollen. Darüber hinaus bestehe seitens der Landesregierung auch die Möglichkeit, eine Rechtsverordnung ins Spiel zu bringen, um den Verhandlungsdruck zu erhöhen. Dies sei aber die Ultima Ratio. 

 

„Thüringer Dreiklang“
Frau Riehm ging auf Nachfrage auf die jüngste Thüringer Verhandlungsrunde ein und stellte klar, dass am sog. Thüringer Dreiklang (Zum einen können bestehende Einrichtungen teilweise weitergeführt, zum anderen in Teilen dem personenzentrierten Ansatz folgend in ein ambulantes Angebot umgewandelt werden und es können zum Dritten neue ambulante Formen aufgebaut werden) für die Übergangszeit festgehalten werden soll.

 

Zusatzbetrag/Einmalbetrag für Leistungserbringer

Mehrere Teilnehmende erkundigten sich bei Herrn Haase nach den Hintergründen zum erwähnten BTHG-bedingten Einmalbetrag für Leistungserbringer. Herr Haase verdeutlichte, dass die Forderung nach diesem Beitrag seitens der Leistungserbringer existiere. Wie diese begründet bzw. unterfüttert werde, entziehe sich seiner Kenntnis. Auch in den anderen Ländern seien Forderungen ähnlicher Art bekannt, verdeutlichten die Ländervertreter/innen. Das müsse aber im Einzelnen abgearbeitet werden. Dabei spiele eine Rolle, wie der steigende Verwaltungsaufwand womöglich durch eine pauschale Lösung in Grenzen gehalten werden könnte. 

 

Personalschlüssel

Eine Vertreterin der Freien Wohlfahrtspflege aus Sachsen wollte von Herr Winzer und Frau Wölk wissen, ob sich das System des Personalschlüssels bewährt habe und ob es für die Sicherstellung von Prozessen weitergeführt werde.

 

Heimaufsicht

Eine Teilnehmerin von Seiten eines Leistungserbringers berichtete von ihrer Feststellung, dass die Heimaufsicht in Thüringen Schwierigkeiten habe, sich mit den neuen Herausforderungen auseinanderzusetzen. An die Vertreter/innen des KSV Sachsen richtete sie die Frage, ob es ähnliche Beobachtungen auch in Sachsen gebe. Frau Wölk wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Sachsen die Heimaufsicht unter dem Dach des KSV angesiedelt sei, was sich vor allem kommunikativ als Vorteil erweise. Bei der Umsetzung des BTHG bestehe daher ein regelmäßiger Austausch und enger Kontakt.
 
Kosten der Unterkunft/Vergleichsmiete

Zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft entwickelte sich eine muntere Diskussion. Ein Mitarbeiter eines Leistungserbringers aus Sachsen-Anhalt griff eine Aussage von Herrn Richard auf, wonach das Thema „Wohnen“ ein Schwerpunkt im Landesrahmenvertrag darstelle. In diesem Zusammenhang erkundigte er sich, ob es für die Kommunen eine Orientierung zu den Kosten der Unterkunft gebe. Schließlich sei es in einem Flächenbundesland schwierig, eine einheitliche Vergleichsmiete festzulegen. Herr Richard bestätigte, dass dem Bund bewusst sei, dass an dieser Stelle Nachbesserungsbedarf besteht. Aktuell ermittle das Land nach § 42 SGB XII eine landesdurchschnittliche Monatsmiete bzw. einen landesweiten Referenzwert + evtl. 25 Prozent. Die Ballungszentren zögen den Schnitt allerdings nach oben. Nachvollziehbarer wäre aus seiner Sicht die Ermittlung eines kommunalen Referenzwertes.

Auf Nachfrage erläuterte Herr Richard § 42 Abs. 4 Nr. 4b SGB XII, wonach der Referenzwert die durchschnittliche Warmmiete eines Einpersonenhaushalts im Bereich des örtlich zuständigen Eingliederungshilfeträgers sei.

Aus dem Publikum wurde außerdem die Kritik geäußert, dass der Referenzwert aufgrund der enormen Kostendynamik bei den Mieten – insbesondere in den Ballungsgebieten – stets der Realität „hinterherhinke“. 

 

„Personenzentrierte Komplexleistung“
Auf Nachfrage definierte Frau Riehm den Begriff der „personenzentrierten Komplexleistung“ genauer. Diese gewährleiste die wirkungsorientierte Erbringung der im Einzelfall geplanten und vereinbarten Leistungen der Teilhabe und anderer Leistungen an jedem Ort an 24 Stunden und 365 Tagen im Jahr. Die Erbringung müsse jedoch nicht durch die Einrichtung (allein) erfolgen.
Antragserfordernis

Ein Teilnehmer erkundigte sich nach dem Zugang zum System für psychisch Kranke, bei denen oftmals der Impuls zu Antragsstellung fehle. Frau Riehm erklärte daraufhin, dass der Träger der Eingliederungshilfe zu reagieren und Leistungen auszureichen habe, sobald eine Notlage bekannt werde. Dies komme dann einer Antragsstellung gleich.

 

Vom Bedarf zur Leistung

Ein Teilnehmer von Seiten eines Leistungserbringers erkundigte sich bei Frau Riehm, wie in Thüringen der Weg vom Bedarf zur Leistung beschritten werde. In diesem Zusammenhang verwies Frau Riehm auf die Darstellungen von Frau Rebhan in Forum 1 dieser Regionalkonferenz.

 

Zielerreichung/Wirksamkeit der Leistungen 
Ein anderer Teilnehmer äußerte Kritik an der Gleichsetzung von Zielerreichung und Wirksamkeit der Leistungen. Frau Riehm stellte daraufhin klar, dass in den Landesrahmenverträgen zur Wirkungskontrolle, zu den Zielvereinbarungen, zu den Qualitätskriterien und zur Wirksamkeit einiges ausgeführt werde. Nach der Bedarfsermittlung seien die gesetzten Ziele schon sehr konkret, sodass Ziel und Wirkung eng miteinander verknüpft seien. 

Zustimmung von Frau Riehm erhielt ein Statement, wonach bei chronisch Kranken bereits der Erhalt des Status Quo ein Ziel sein könne. Ziel heiße nicht automatisch, dass es immer eine Verbesserung der konkreten Situation geben müsse, sondern oftmals sei die Erhaltung des Status Quo Gegenstand einer Zielvereinbarung, verdeutlichte Frau Riehm. 

Eine intensive Diskussion über Wirksamkeit, Wirkungskontrolle und Zieldefinitionen schloss sich an.

Herr Winzer mahnte Achtsamkeit bei der Zielvereinbarung an. Er unterschied zwischen Erhaltungszielen und Veränderungszielen. In Abhängigkeit davon würden Maßnahmen entwickelt, um diese Ziele zu erreichen. Wenn diese Maßnahmen nicht fruchteten bzw. wenn sich gewisse Umstände veränderten, müsse ggf. etwas an der Zielvereinbarung geändert werden. Der Impuls zu dieser Änderung könne auch vom Leistungsträger ausgehen.

Herr Richard hält die Implementierung der Wirkungsorientierung für eine der spannendsten Aufgaben im Zuge der Landesrahmenvertragsverhandlungen. Nicht neu sei, dass die Qualitätsvereinbarungen sich schon immer an den drei Säulen: Strukturqualität, Prozessqualität, Ergebnisqualität orientiert haben. Wirksamkeit sei dabei ein Teil der Ergebnisqualität. Neu sei dagegen der Paradigmenwechsel von der Fürsorge- zur Teilhabeleistung und der damit verbundene Zuwachs der Bedeutung von Selbstbestimmung. Daraus leite sich die Frage ab, wer beschreibt, wann eine Leistung wirksam ist. Im Idealfall beschreibt die Zielsetzung, die man mit der Leistung erreichen will, der Leistungsberechtigte selbst bzw. seine Vertrauensperson.  Vorab die Wirksamkeit von Leistungen zu beurteilen sei nicht möglich. Im Nachhinein könne aber überprüft werden, inwiefern das Erreichen der Ziele verfolgt wurde oder auch nicht (Prozessqualität).

Ein anderer Teilnehmer stellte die selbstbestimmte Zieldefinition durch Betroffene, insbesondere im psychiatrischen Bereich in Frage. Herr Richard räumte hier eine Schwäche des BTHG ein, dass im Bereich der sozialen Teilhabe nicht mehr nach Art der Behinderung unterschieden werde. Das sei in der Realität jedoch häufig abwegig. Diese offene Flanke müssten die Rahmenverträge ausfüllen. Im Unterschied zu vorher werde man künftig nicht mehr den Bedarf von den Leistungen abhängig machen, sondern Umweltfaktoren, auch im Sozialraum, einbeziehen.

 

Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an den Verhandlungen 

Einige Teilnehmer/innen aus dem Bereich der Selbsthilfe kritisierten die mangelnde Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. Herr Richard stimmte zu, dass die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen stets überprüft werden müsse. Die Mitwirkungsmöglichkeiten seien womöglich nicht perfekt, aber dennoch von hohem Wert und hoher Qualität.

 

Leistungen für Kinder und Jugendliche

Gerichtet an Herrn Richard fragte ein Sozialamtsmitarbeiter nach Leistungen für Kinder und Jugendliche. Diese Leistungen würden geregelt, versicherte Herr Richard. Womöglich werde dies aber außerhalb des Rahmenvertrages geschehen, auch wenn das nicht beabsichtigt sei. Auch verhandelt im Landesrahmenvertrag würden die Integrationshelfer in Schulen. Frau Riehm ergänzte, dass in Thüringen ab 2019 eine weiterentwickelte Version des ITP für Kinder und Jugendliche erprobt werde.

 

Betreuer/innen

Aus dem Publikum wurde außerdem das Thema der rechtlichen Betreuer/innen angesprochen. Moderatorin Nora Schmidt schilderte aus der Sicht des Deutschen Vereins (DV), dass das Thema Betreuer/innen bzw. die Schnittstelle Betreuungsrecht/Eingliederungshilfe und anderen Sozialleistungen ein Thema sei, mit dem sich der DV intensiv befassen werde. Der DV habe sich vorgenommen, die Schnittstellenproblematik aufzugreifen und die Auswirkungen des BTHG für das Betreuungsrecht nachzuvollziehen. Dazu werde eine Handreichung erarbeitet, mit der zunächst deskriptiv die aktuelle Rechtslage skizziert werden soll. In einem zweiten Schritt würden ggf. Handlungsempfehlungen folgen.
 

Clearingstelle in Brandenburg

Eine Teilnehmerin aus dem Bereich der Brandenburger Selbsthilfe erkundigte sich bei Herrn Haase nach dem Einberufen einer Clearingstelle. In dem ihr vorliegenden Entwurf scheine es, als könne diese nur durch die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe einberufen werden. Herr Haase klärte auf, dass dies ein Vorschlag sei, der in die Sitzung eingebracht wurde. Es sei aber auch Betroffenen möglich, eine Clearingstelle einzuberufen.

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