Im Fachgespräch wurde zunächst das Vorgehen und die Ergebnisse des Abschlussberichts präsentiert und die Rückfragen der Teilnehmenden geklärt. Im Anschluss hieran wurde das weitere Vorgehen abgestimmt.
Hierfür wird die Arbeit in der „Arbeitsgruppe leistungsberechtigter Personenkreis“ im Jahr 2019 fortgeführt. Ziel ist es, sich bis Mitte 2019 in regelmäßigen Sitzungen auf die Grundzüge eines Modells zu verständigen, wie der leistungsberechtigte Personenkreis in der Eingliederungshilfe künftig ausgestaltet wird.
Im Fachgespräch verständigten sich die Teilnehmenden darauf, dass die Arbeitsgruppe aus Vertreter/innen der Länder, der kommunalen Leistungsträger, der Leistungserbringer, der Menschen mit Behinderungen, der Untersuchung nach Art. 25 Abs. 5 BTHG und des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information bestehen soll.
Es werden nun die Konzepte für die künftige Ausgestaltung des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe erarbeitet, die dann in der Arbeitsgruppe diskutiert werden.