Input durch Herr Dreyer, Herr Brohl und Herr Kochanek
Unter dem Titel „SGB IX-Bedarfsdeckung für Kinder und Jugendliche“ wurden die Themen Frühförderung, Kita/Heilpädagogische Kitas, Pflegefamilien und stationäre Unterbringung durch Herrn Dreyer, LWL, eingeführt. Mangels Zuständigkeit der LSV wurde das Thema Schulbegleitung nicht angesprochen. Herr Dreyer stellte der Sachstand hinsichtlich der Weiterentwicklung der Landesrahmenempfehlungen zu Landesrahmenvereinbarungen dar und deutete die noch nicht gelösten Fragestellungen an. Im Anschluss wurden die noch offenen Fragen aus der Sicht der Leistungsanbieter (Herr Brohl, Caritas Paderborn) und der Selbsthilfe (Herr Kochanek) kommentiert.
Fragen aus dem Publikum
Die Diskussion mit den Teilnehmenden zeigte vor allem, dass eine große Verunsicherung hinsichtlich der Umsetzung insgesamt besteht. So ging es zunächst vor allem darum, den Sachstand zu erfahren. Es ist notwendig, dass die mit der Umsetzung auf der Landesebene betrauten Akteure deutlich machen, dass Leistungen nicht „wegbrechen“ werden und dass der Landschaftsverband „rechtzeitig vor dem 1.1.2020“ alle Träger informieren wird, wie die Verfahren durchgeführt werden müssen etc. Jedoch wurde seitens der Teilnehmenden deutlich gemacht, dass im Bereich der Frühförderung, von Pflegefamilien und der stationären Unterbringung ein Beibehalten des Status Quo nicht als ausreichend erachtet wird sondern mit der Umsetzung des BTHG vielmehr Verbesserungen erwartet werden.
Bei der Frage der heilpädagogischen Kitas („gesamtes Leistungsspektrum soll erhalten bleiben“) schienen sich die Anbieter dieser Unterstützungsform einig, dass sich ihre Institution stärker öffnen müsse. Gleichzeitig wird gefordert, dass die Anschlussfähigkeit an bestehende Leistungsangebote erhalten bleiben müsse und die Anbieter im Sinne von „vorhalten können“ eine größere Flexibilität wünschen. In diesem Zusammenhang wurde auch konstatiert, dass Regelkitas eine bessere Ausstattung benötigen, um inklusiv arbeiten zu können.
Großer Diskussionsbedarf bestand zu den hohen Beratungsbedarfen der beteiligten Anbieter und der betroffenen Familien. Fraglich sei, wie sich der Landschaftsverband hierauf einstellen könne und was mit dem bestehenden hoch differenzierten Beratungsangeboten geschehen wird. Um den partizipativen Ansatz des BTHG in die Umsetzung mit einfließen zu lassen, solle gemeinsam mit den Eltern und dem Kind überlegt werden, welche Bedarfe wie gedeckt werden können. Seitens der Selbsthilfe wurde deutlich gemacht, dass es sich um Bedarfe und keine Wünsche handelt. Hingewiesen wurde auch auf die Bedeutung des Zeitfaktors bei Kindern in der Frühförderung.
In Anbetracht der allseits zu bemerkenden Enge des Zeitrahmens, innerhalb dessen die Umsetzung erfolgen muss, plädierte die Anbieterseite dafür, diese nicht zu beklagen sondern anzuerkennen, dass Fristen unumgänglich sind und dass die Beteiligten zur Erarbeitung der Landesrahmenvereinbarung konzentriert weiter arbeiten. Es wurde gemeinsam mit den Teilnehmenden deutlich, dass die Umsetzung des BTHG ein Prozess ist, der auch nach Abschluss der Verhandlungen in NRW weiter geht („Inklusion muss gelernt werden“).