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Externe Veranstaltung: Herausforderung BTHG – was ändert sich wirklich für die Kinder- und Jugendhilfe?

Externe Veranstaltung

Herausforderung BTHG – was ändert sich wirklich für die Kinder- und Jugendhilfe?

Als zuständiger Rehabilitationsträger für die Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung gemäß § 35a SGB VIII ist auch die Kinder- und Jugendhilfe nunmehr gesetzlich verpflichtet, die veränderten Zuständigkeitszuweisungen und die Anforderungen des neuen Teilhabeplanverfahrens nach dem BTHG umzusetzen.

Die Fachveranstaltung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. richtete sich an Fach- und Leitungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe sowie an Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung, Politik und Verbänden.

Ziele

In dieser Fachveranstaltung wurden die Neuregelungen des BTHG und die damit in Verbindung stehenden Änderungen sowie Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe aufbereitet und diskutiert, unter anderem Aspekte der Zuständigkeitsklärung und der Bedarfsermittlung. Zudem wurde ein Forum zu aktuellen (Reform-)Entwicklungen hinsichtlich einer inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe geboten - mit der Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und der Information.

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