Teilhabe am Arbeitsleben – Neue Möglichkeiten und Herausforderungen durch das Bundesteilhabegesetz
Im Fachforum „Teilhabe am Arbeitsleben – Neue Möglichkeiten und Herausforderungen durch das Bundesteilhabegesetz“ wurden die Chancen und Risiken, die mit dem BTHG im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben einhergehen, erörtert. Im Vordergrund stand der Austausch von Erfahrungswerten, aktuellen Entwicklungen und Umsetzungsvorhaben zu den Themen Budget für Arbeit, Inklusionsbetriebe, andere Leistungsanbieter und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).
Das Budget für Arbeit – Erfahrungen in Rheinland-Pfalz
Im ersten Teil des Forums stellte Matthias Rösch, Beauftragter für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz, in seinem Impulsvortrag „Das Budget für Arbeit – Erfahrungen in Rheinland-Pfalz“ den Hintergrund, Beispiele für die Nutzung und Erfolgsfaktoren des Budgets für Arbeit in Rheinland-Pfalz vor. Der Ursprung des rheinland-pfälzischen Budgets für Arbeit liegt im Persönlichen Budget, das als Alternative zu stationären Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel einer verbesserten Wahlfreiheit und Selbstbestimmung konzipiert wurde. Das Budget für Arbeit wurde seit seiner flächendeckenden Anwendung im Jahr 2007 in Rheinland-Pfalz von einer breiten Nutzergruppe sowohl der körperlich als auch psychisch beeinträchtigten Personen in Anspruch genommen. So waren bis zum Jahr 2014 etwa 400 Nutzer/innen zu verzeichnen. Als wesentliche Erfolgsfaktoren für die Anwendung des Budgets für Arbeit wurden in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, sich als Mensch mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit ausreichend Zeit auszuprobieren identifiziert, ein gutes Integrationsmanagement in den WfbM, Beratung, Betreuung und Unterstützung, das Auffinden geeigneter Betriebe, das Rückkehrrecht in die WfbM, die Sicherstellung der Mobilität sowie die Beseitigung von Hindernissen, etwa im Rentenbereich.
In der anschließenden Diskussion mit den Teilnehmer/innen des Forums wurde verdeutlicht, dass die geförderten Arbeitgeber/innen aus dem öffentlichen und kirchlichen, aber auch aus dem privatwirtschaftlichen Bereich stammen. Darüber hinaus wurden die Unterschiede der Regelungen zum Budget für Arbeit im BTHG und in Rheinland-Pfalz zusammengetragen. Zu den wichtigsten Unterschieden zählen, dass der Lohnkostenzuschuss in Rheinland-Pfalz 70 % des Arbeitgeberbruttolohnes, im BTHG jedoch 75 % des Arbeitnehmerbruttolohnes beträgt (§ 61 Abs. 2 SGB IX-neu). Zudem waren die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz bislang nicht gesetzlich geregelt, werden nun jedoch im BTHG explizit benannt (§ 61 Abs. 2 SGB IX-neu).
Audiomitschnitt von Matthias Rösch:
Chancen und Herausforderungen des BTHG für Inklusionsfirmen
Im folgenden Vortrag von Dr. Fritz Baur, Erster Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen, zum Thema „Chancen und Herausforderungen des BTHG für Inklusionsfirmen“, wurde vor allem über die Forderungen der bag if und deren Einschätzung zu den Neuerungen des BTHG referiert und diskutiert. Eine wesentliche Forderung der bag if besteht darin, die finanzielle Deckelung der Ausgleichsabgabe um eine Steuerfinanzierung zu ergänzen. Dr. Baur führte zudem aus, dass sich Inklusionsbetriebe insbesondere im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich, nicht jedoch im Arbeitsbereich als andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX-neu positionieren könnten.
Wie in der nachfolgenden Diskussion deutlich wurde, verfolgt die bag if damit unter anderem die Ziele, neue Geschäftsfelder zu erschließen und die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen zu übernehmen, die anschließend in Inklusionsbetrieben in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übernommen werden sollen.
Audiomitschnitt von Dr. Fritz Baur:
Chancen und Herausforderungen des BTHG für Werkstätten für behinderte Menschen
Dr. Martin Kaufmann, Leiter des Berliner Büros der BAG WfbM, gab in seinem Vortrag „Chancen und Herausforderungen des BTHG für Werkstätten für behinderte Menschen“ einen Überblick über die Chancen und Risiken aus Sicht der BAG WfbM. Zu den Chancen zählte er unter anderem die Stärkung der Personenzentrierung, die Änderungen in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung sowie die neuen Möglichkeiten der Kooperation zwischen Werkstätten, anderen Leistungsanbietern und Nutzer/innen des Budgets für Arbeit. In diesem Zusammenhang könne auch die im BTHG geregelte Stärkung des Wahlrechts im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben (§ 62 Abs. 1 SGB IX-neu) realisiert werden. Als Risiken führte er die offene Frage nach dem Verhältnis zwischen Fachausschuss und Teilhabeplanverfahren, den Ausschluss der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen, die nicht ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen sowie die anstehenden vertragsrechtlichen Änderungen auf.
Die Frage nach der Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Fachausschuss und Teilhabeplanverfahren blieb auch in der anschließenden Diskussion mit dem Publikum offen.
Audiomitschnitt von Dr. Martin Kaufmann:
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Audioaufnahme des Vortrags von Matthias Rösch
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Audioaufnahme des Vortrags von Dr. Fritz Baur
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