Dokumentation Forum 2 "Teilhabe- und Gesamtplanung als Chance für leistungen wie aus einer Hand"

Zusammenfassung von Forum 2

Teilhabe- und Gesamtplanung als Chance für Leistungen wie aus einer Hand

Das Bild zeigt von links nach rechts Herrn Daniel Heinisch, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales des Landes Berlin, und Marc Nellen, Leiter des Referats Eingliederungshilfe, Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz, Hilfe in besonderen Lebenslagen im BMAS, an einem Tisch sitzend.

© Deutscher Verein

Im Forum 2 referierte Marc Nellen (Mitte), Leiter des Referats Eingliederungshilfe, Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz, Hilfe in besonderen Lebenslagen im BMAS, zum Thema "Teilhabe- und Gesamtplanung als Chance für Leistungen wie aus einer Hand". Das Forum moderierte Daniel Heinisch (l.), Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales des Landes Berlin.

Zur Einrahmung des Beitrags betonte Marc Nellen, Leiter des Referats Vb3 im BMAS, dass im Bundesteilhabegesetz das Teilhabeplanverfahren als auch das Gesamtplanverfahren zwar neugeregelt würden, es sich aber im Lichte des SGB IX-alt nicht vollständig um Neuerungen handeln würde.

Das Teilhabeplanverfahren – Ablauf und Inhalt

In Bezug auf das Teilhabeplanverfahren betonte Nellen v.a. deren Ablauf und Inhalt. Zum Ablauf führte er aus, dass der Bestimmung des leistenden Rehabilitationsträgers besondere Bedeutung zukäme. Das Teilhabeplanverfahren sei zudem an Partizipation ausgerichtet, so dass der Leistungsberechtigte über die verschiedenen Verfahrensschritte – Antragsstellung, Bedarfsermittlung, Bedarfsfeststellung, Leistungsplanung – beteiligt und „auf Augenhöhe“ eingebunden werde. Nellen führte auch aus, wann ein Teilhabeplan zu erstellen sei: wenn Leistungen verschiedener Leistungsgruppen oder mehrerer Reha-Träger erforderlich sind oder auf Wunsch des Leistungsberechtigten. Der Charakter des Teilhabeplanverfahrens sei kein Verwaltungsakt, wäre aber Voraussetzung für einen ermessensfehlerfreien Verwaltungsakt zur Leistungsbescheidung.

Gesamtplanung – Ablauf, Instrumente und Steuerung

Zur Gesamtplanung schilderte Nellen deren Ablauf, Instrumente und Steuerung. Im Ablauf könne die Beteiligung relevanter Akteure, wie u.a. der Pflegekasse oder des Trägers zur Hilfe der Pflege von entscheidender Bedeutung sein. Eine Gesamtplankonferenz würde die Zusammenarbeit der Träger bündeln. Zu den Instrumenten führte Nellen aus, dass diese auf wissenschaftlicher Grundlage beruhen und sich an der ICF orientieren sollten.

Audiomitschnitt von Marc Nellen:

Vortrag zur Gesamtplanung als Schlüssel für die Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe

Ute Winkelmann-Bade von der Behörde für Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg unterstrich in ihrem Vortrag, dass personenzentrierte Ansätze wichtig für bedarfsgerechte Leistungen seien.

Die Bedeutung der organisatorischen Rahmenbedingungen für die Gesamtplanung

Winkelmann-Bade betonte, dass übergreifende Strukturen wichtig seien für den Aufbau einer guten Gesamtplanung. Für die einzelfallbezogene Steuerungsebene unterstrich sie die Bedeutung eines partizipativen Verfahrens im Rahmen eines wirkungsorientierten Fallmanagements. Am Beispiel des für Hamburg zentralen Fachamts Eingliederungshilfe veranschaulichte sie, dass unterschiedliche Fachdienste (sozialhilferechtlich, sozialpädagogisch, und ärztlich) in der Gesamtplanung zusammenarbeiten sollten, wobei dem sozialpädagogischen Fachdienst eine Schlüsselrolle für die Gesamtplanverfahren zukomme.

Das Hamburger Gesamtplanformular

Winkelmann-Bade stellte dann das Hamburger Gesamtplan-Formular gemäß § 58 XII vor, welches der Fallmanager für ein „offenes Gespräch“ verwendet wird. Das Formular erfasse unterschiedliche Lebensbereiche wie u.a. Wohnen, Freizeit und Beschäftigung. Darüber hinaus helfe das Formular hilft in der Bestimmung von anderen Leistungsträgern, die für ein Einzelfallverfahren eingebunden werden könnten.

Diskussion mit dem Publikum:

In der Diskussion mit dem Publikum bekamen die trägerübergreifende Zusammenarbeit, die Einbindung der Leistungsberechtigten, sowie die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe besondere Bedeutung. Zur trägerübergreifenden Zusammenarbeit wurde diskutiert, welche Möglichkeiten die Träger der Eingliederungshilfe hätten, andere Rehabilitationsträger gegen mögliche Widerstände aktiv in das Verfahren miteinzubinden. Hier könnten die Fristen und Möglichkeiten zur Bescheidung von Leistungen für andere Leistungsträger Wirkung entfalten. Hinsichtlich der Partizipation von Betroffenen wurde die Reichweite der Konsensorientierung im § 117 SGB IX-neu thematisiert. Auf der Basis der Hamburger Erfahrungen wurde berichtet, dass mit Hilfe „offener Gespräche“ auf einen Konsens hingearbeitet werden könne und dieser in schwierigen Fällen durch Folgegespräche erreicht werden könnte. Bezüglich der Hilfepläne in der Kinder- und Jugendhilfe wurde nachgefragt, ob alternative Gesamt-/Teilhabeplanverfahren dazu zu erstellen seien. Dies wurde verneint mit der Begründung, es sei die Intention möglichst zusätzliche Pläne zu vermeiden. Wohl aber müsse der unterschiedlichen Entwicklungssituation von Kindern im Rahmen des einheitlichen Verfahrens Rechnung getragen werden.

Vortrag zu den Möglichkeiten und Herausforderungen in der Implementierung des Teilhabeverfahrensberichts

Dr. Michael Schubert von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation trug zu den Möglichkeiten und Herausforderungen in der Implementierung des Teilhabeverfahrensberichts nach § 41 SGB IX-neu vor.

Erfassung von Daten

§ 41 SGB IX-neu definiere 16 Kriterien, zu denen von Reha-Trägern zukünftig Daten zu erfassen und auszutauschen seien. Darunter fielen die Anzahl der gestellten Anträge, der Weiterleitungen, die Häufigkeit der Nicht-Einhaltung von Fristen, die Zeitdauer zwischen Antragseingang und der Entscheidung sowie die Anzahl der Ablehnungen von Anträgen.

Austausch von Daten

Schubert betonte die Vielfalt der unterschiedlichen Reha-Träger und dass der Teilhabeverfahrensbericht alle Rehabilitationsträger betreffen würde. Die Kanäle des Datenaustauschs würden sich nach den jeweiligen Reha-Trägern richten und über Spitzenverbände (z. B. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) oder Oberste Behörden (z. B. Ministerium für Familie, Kindern, Jugend, Kultur, und Sport in NRW) laufen. Letztendlich liefen die Datenströme bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zusammen.

Audiomitschnitt von Dr. Michael Schubert:

Diskussion mit dem Publikum

In der Diskussion wurde die Notwendigkeit des Teilhabeverfahrensberichts hinterfragt angesichts des hohen Aufwands für die Rehabilitationsträger. Dazu erwähnte Schubert, dass die meisten der 16 Datenkategorien bisher nicht erfasst würden. Ziel des Teilhabeverfahrensberichts sei gewesen, einen höheren Informationsstand zur trägerübergreifenden Zusammenarbeit zu bekommen und mehr Transparenz herzustellen.

Zum Nachhören

Audioaufnahme des Vortrags von Marc Nellen

Zum Nachhören

Audioaufnahme des Vortrags von Dr. Michael Schubert

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