Bericht zur ersten Fragerunde

Zusammenfassung

Bericht zur ersten Fragerunde

Im Anschluss an die Vorträge von Dr. Rolf Schmachtenberg, Michael Ranft und Dr. Uda Bastians hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen.

Sigrid Arnade, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.

Frage: Inwiefern wird der General comment Nr. 5 zum Art. 19 UN-BRK, der im August 2017 vom UN-Fachausschuss verabschiedet worden ist, in der Umsetzung des BTHG einbezogen?

Das Bild zeigt von links nach rechts Frau Bastians, Herrn Ranft, Herrn Schmachtenberg und die Moderatorin Frau Dr. Kopf als Gesprächsrunde in Sesseln auf der Bühne sitzend.

© Deutscher Verein

Moderiert von Frau Dr. Julia Kropf (r.) standen (v.l.) Uda Bastians, Michael Ranft und Rolf Schmachtenberg im Anschluss den Teilnehmenden Rede und Antwort.

Dieser beinhalte, dass eine gemeinschaftliche Leistungserbringung nicht gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt werden darf. Wie können die in § 131 SGB IX-neu bestimmten maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen zur Durchführung ihrer Aufgaben qualifiziert werden?

 

Dr. Rolf Schmachtenberg führte hierzu aus, dass das neue Recht endlich eine Rechtsgrundlage schaffe, wann es zumutbar sei, Leistungen gemeinsam in Anspruch zu nehmen und wann nicht. Dies sei ein großer Fortschritt gegenüber dem heutigen Recht. Für eine Entscheidung über eine gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen durch die Betroffenen selbst sei das Problem, dass für die Entscheidung über öffentliche Mittel, die als Nachteilsausgleich bereitgestellt würden, eine Legitimationskette erforderlich sei, die sich von gewählten Gremien ableite. Insofern müssten in einem Rechtsstaat die Verwaltungen über die Leistungen und nicht die Betroffenen selbst entscheiden.


Michael Ranft führte aus, dass die stärkere Partizipation auch eine bessere Qualifizierung voraussetze. Dies sei auch Gegenstand in den Erörterungen in den jeweiligen Bundesländern. Es gehe aber auch darum, dass die jeweiligen Interessenvertretungen ihre Vorstellungen zur Qualifizierung in den jeweiligen Bundesländern einbrächten und dass in den Ländern jeweils adäquate Lösungen gefunden würden.

Dr. Julia Kropf, Moderation

In den Vorträgen wurde deutlich, dass die zeitlichen und personellen Vorgaben problematisch seien. Wie können diese Herausforderungen gelöst werden?

Dr. Uda Bastians betonte, dass die neuen Aufgaben eine große Herausforderung für die Qualifizierung des Personals seien und die Bewältigung dieses Problems als work in progress stattfinden werde. Aus Sicht der Kommunen wäre es eine Erleichterung, wenn die Umsetzung des Teilhabeverfahrensberichts verschoben werden könnte.


Michael Ranft führte aus, dass pragmatische Übergangsregelungen eine mögliche Lösung für die zeitlichen Vorgaben wären. So könnten etwa die betreffenden Kommunen bereits mit ihrer Arbeit beginnen, wenn in einem Bundesland auch vor Verabschiedung der Ausführungsgesetze feststehe, wer Träger der Eingliederungshilfe wird. Wichtig sei zudem, dass Gesetzgebungsprozesse in den Ländern nicht im Sinne eines Benchmarking zu begreifen seien. Vielmehr gebe es in den Ländern unterschiedliche Logiken der Partizipation und Entscheidungsfindung.


Dr. Rolf Schmachtenberg unterstützte das Argument, dass es wichtig sei, parallel im Lichte der Entscheidungen, die sich abzeichnen, die organisatorischen und personellen Vorkehrungen zu treffen. Der Teilhabeverfahrensbericht sei sehr wichtig, um zukünftig bei allen Rehabilitationsträgern zu wissen, wer wie schnell arbeitet. Dies sei im Diskussionsprozess vor allem ein Anliegen der Träger der Eingliederungshilfe gewesen.


Dr. Uda Bastians wies darauf hin, dass es Bundesländer gebe, in denen die Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe umstritten sei und insofern eine Vorbereitung auf die neuen Aufgaben noch mit großen Unsicherheiten verbunden wäre. Insofern seien die Ausführungsgesetze wichtig für die tägliche Arbeit der Kommunen.

Ursula Schulz, Lebenshilfe Landesverband Bayern

Wie ist Ihre Einschätzung, wie angesichts der zeitlichen Vorgaben eine Fertigstellung der Landesrahmenverträge bis Ende 2018 gelingen soll? Kann es hierfür Übergangsregelungen geben?

Dr. Rolf Schmachtenberg führte aus, dass er Übergangsregelungen für unrealistisch halte. Es sei möglich, im vorgesehenen Zeitrahmen die anliegenden Aufgaben auch zu bewältigen. Aus seiner Erfahrung heraus hätte auch ein länger angelegter Umsetzungszeitraum nicht früher zu Ergebnissen geführt.


Michael Ranft stimmte zu, dass es in den Ländern Beschleunigungseffekte geben werde, wenn die Bedeutung des Themas in den Landesregierungen mit Ablauf der Zeitfenster zunimmt. Es müsse aber auch ein anderes Verständnis von Kooperation und Übergangslösungen zwischen allen beteiligten Akteuren geben, um die Zeitfristen einhalten zu können.


Dr. Uda Bastians wies darauf hin, dass die Zeit am Ende vor allem bei den Kommunen fehle, die am Ende die Bestimmungen umzusetzen hätten.

Zum Nachhören

Audioaufnahme der ersten Fragerunde

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