Dokumentation des Vortrags von Antje Welke

Zusammenfassung des Vortrags von Antje Welke

Wo stehen wir? Umsetzungsstand und Herausforderungen aus Sicht der Leistungserbringer I

Das Bild zeigt Antje Welke, Justiziarin und Leiterin der Abteilung Konzepte und Recht der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., hinter dem Rednerpult auf der Bühne.

© Deutscher Verein

Die zweite Vertragsrunde zum Umsetzungsstand des BTHG eröffente Antje Welke, Justiziarin und Leiterin der Abteilung Konzepte und Recht der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Sie berichtete aus Sicht der Leistungserbringer.

Frau Welke sprach für die Fachverbände der Menschen mit Behinderung. Es handelt sich dabei im Einzelnen um: den CBP (Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.), den BeB (Bundesverband evangelische Behindertenhilfe), den BVKM (Bundesverband für körper-und mehrfachbehinderte Menschen), den Anthropoi Bundesverband und die Bundesvereinigung Lebenshilfe.

Hoffnungsvoller Start für das BTHG

Auch Frau Welke wies einleitend darauf hin, wie schwierig es sei, eine Gesamtstellungnahme für 16 Bundesländer zu einem Zeitpunkt abzugeben, in dem es noch nicht einmal Ausführungsgesetze der Länder gebe. Ein erster Umsetzungsschritt zum 01.04.2017 habe ja schon stattgefunden und auch aus Sicht der Fachverbände sei dabei seitens der Leistungsträger eine wirklich gute Arbeit gemacht worden.

Partizipation in Gesetzgebungsprozess und Umsetzung

Die Partizipation der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände im Gesetzgebungsverfahren sei wichtig und erfolgreich gewesen. Sie sei im Umsetzungsprozess auf Bundesebene ebenfalls angedacht. Anders als in den Gremien und Beiräten der Begleitprojekte seien die Fachverbände allerdings weder bei der LBAG noch im Teilhabebeirat zu finden. Frau Welke warnte davor, die veränderte und gestärkte Rolle der Landesbehindertenbeauftragten mit Partizipation im Umsetzungsprozess zu verwechseln. Die Landesbehindertenbeauftragten hätten einen völlig anderen gesetzlichen Auftrag.

Trägerbenennung und Rahmenverträge

Die bislang weitgehend fehlende Benennung der neuen Träger der Eingliederungshilfe sei im Augenblick der Umsetzungsverzögerungsfaktor Nummer eins. Vor dem Hintergrund der Regelungen des SGB IX sei es zum Teil unverständlich, dass mancherorts erneut eine Trennung der Zuständigkeit der Träger zwischen ambulanten und stationären Wohnformen vorgenommen werde.


Die Verhandlungen zu den Rahmenverträgen hätten vielerorts noch nicht begonnen. Sie stünden unter enormem Zeitdruck. Leider seien die Verhandlungen zu oft davon geprägt, bestehende Angebote möglichst unangetastet zu lassen. Sie seien sehr sicherheitsorientiert und es sei wichtig, alle Beteiligten immer wieder an die Ziele „Personenzentrierung“ und „individuelle Leistungserbringung“ zu erinnern.  Die im Moment dazu diskutierten Aspekte wie zum Beispiel, einen „Sockel“ pauschaliert zu finanzieren und dann die Fachleistungsstunden zu individualisieren oder mit Fristenlösungen zu arbeiten seien ein guter Anfang. Auch in den Rahmenverträgen könne man ja mit Übergangslösungen arbeiten. All das sei besser, als vor lauter Eile alles so zu lassen, wie es ist. Dann wäre eine Menge Arbeit umsonst gewesen. Die Umsetzung des BTHG stehe und falle aus Sicht der Fachverbände zu großen Teilen mit dem, was dort verhandelt werde.

Unterscheidung nach Lebensalter (Schnittstelle zum SGB VIII)

Die Fachverbände hätten gerne die „große Lösung“ für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen erreicht. Diese sei fürs Erste gescheitert und auch in nächster Zeit nicht in Sicht. In der aktuellen Situation sei eine Trennung mit Vollendung des 18. Lebensjahres schwierig.

Neue Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Fachverbände begrüßen die Regelungen zum Budget für Arbeit und den „anderen Anbietern“ und dass sich zumindest manche Länder zu einer Erhöhung des Lohnkostenzuschusses entschließen können. Teilweise werde allerdings diskutiert, dass der Lohnkostenzuschuss und die Unterstützungsleistung beim Budget für Arbeit miteinander verrechnet werden. Im Gesetz stehe (relativ) deutlich, dass die Leistungen kumulativ erbracht werden müssten. Länder sollten zudem überlegen, welche weiteren Initiativmaßnahmen erforderlich seien, um das Budget für Arbeit auch praktisch anzuwenden.

Frühförderung

Die neue Regelung zur Frühförderung geht dahin, nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinären Förder-Behandlungs-und Beratungsspektrum einzurichten. Nach Kenntnis der Fachverbände sei das außer in Hamburg nirgends ein Thema. Die Befürchtung sei schon im Gesetzgebungsverfahren gewesen, dass etwaige andere Anbieter qualitativ hinter den bestehenden Frühförderstellen und sozialpädiatrischen Zentren zurückstehen würden. Glücklicherweise böten die Qualitätskriterien im SGB IX jetzt dort einen gewissen Schutz. Frau Welke verwies auf ein neueres Urteil in einem Verbandsklageverfahren, wonach die Einrichtung von Integrationskitas nicht den Bedarf an Frühförderung decke.

Bedarfsermittlung, Gesamtplanverfahren

Frau Welke ging darauf ein, dass die detaillierten Regelungen des Gesamtplanverfahrens den Fachverbänden schon im Gesetzgebungsverfahren besonders wichtig gewesen seien. Leider sähe man aber im Moment noch keine Umsetzung in die Praxis. Wünschenswert wäre auch hier ein besseres Miteinander zwischen den Beteiligten.

Ähnlich sei das bei der Bedarfsermittlung. Fünf Wochen vor Inkrafttreten der Regelungen bewege sich da noch nicht viel. Zu beachten sei dabei, dass das „Instrument“ nach einer individuellen Bedarfsermittlung auch eine individuelle und nicht pauschale Leistung ergeben müsse. Die Verzahnung von Bedarfsermittlungsinstrument und einem „Preisfindungsinstrument“ sei hier zwingend.

Schnittstelle Eingliederungshilfe – Pflegeversicherung – Hilfe zur Pflege

Leistungen aus einer Hand seien auch an der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege wünschenswert. Die Fachverbände seien sehr froh, dass das Nebeneinander von EGH und Pflege weiterhin bestehe. § 13 Abs. 3 SGB XI habe gerettet werden können. Die Praxis sei allerdings teilweise immer noch anders. Eingliederungshilfe-Leistungsträger versuchten zum Teil noch immer, Pflegeleistungen zur Anrechnung zu bringen. Die Fachverbände würden derzeit versuchen, diese Fälle zu sammeln und diese problematische Rechtsanwendung transparent zu machen.

Eingliederungshilfeträger könnten künftig auch die Erbringung von Leistungen der Pflegeversicherung umsetzen. Es werde ja derzeit eine Empfehlung für den § 13 Abs. 4 SGB XI erarbeitet. Die Fachverbände halten es für zwingend, dass das nur in Zusammenhang mit einer umfassenden Gesamtplanung stattfinden könne. Eine solche Vereinbarung solle nur dann zustande kommen, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende SGB XI-Leistungen handle. Die höchst flexiblen Leistungen des SGB XI, wie die Kurzzeit-oder Verhinderungspflege könnten nicht sinnvoll übertragen werden.

Demnächst solle an der Richtlinie nach § 71 Abs. 4 SGB XII gearbeitet werden. Diese Richtlinie sei dahingehend zu begrenzen, dass der gute Weg, auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ein Leben in einer eigenen Wohnung zu ermöglichen, nicht wieder verlassen werde.

Verbesserungen in der Beratung

Die Fachverbände begrüßen es sehr, dass in § 106 SGB IX nunmehr die Beratung durch die Träger der Eingliederungshilfe einschließlich der notwendigen Qualifikation beschrieben sei. Die Hoffnung, so Frau Welke, sei groß, dass die Leistungsträger dieser Beratungsverantwortung auch gerecht werden würden. Man hätte es sehr begrüßt, wenn auch dies Teil des Umsetzungsprojekts geworden wäre.

Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung laufe an und das Thema sei bei allen Beteiligten auch gut angekommen.

Grundsicherung im Eingangs-und Bildungsbereich der WfbM

Ein letzter Kritikpunkt der Umsetzung des BTHG entstamme dem Regelbedarfsermittlungsgesetz. Und zwar gehe es darum, dass Menschen im Berufsbildungsbereich und im Eingangsbereich der WfbM aktuell nach der Interpretation des BMAS und vieler Sozialämter keinen Anspruch auf Grundsicherung mehr hätten. Es sei höchst problematisch, dass diese Menschen jetzt schlechter gestellt seien, als die Menschen, die im Arbeitsbereich der WfbM tätig seien.

Zum Nachhören

Audioaufnahme des Vortrags von Antje Welke

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