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Dokumentation des Vortrags von Michael Ranft

Zusammenfassung des Vortrags von Michael Ranft

Wo stehen wir? Umsetzungsstand und Herausforderungen aus Sicht der Bundesländer

Das Bild zeigt Michael Ranft, Leiter der Abteilung Frauen, Soziales, Familie, Integration im Ministerium für Arbeit, Soziales, gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg auf der Bühne hinter dem Rednerpult.

© Deutscher Verein

Michael Ranft, Leiter der Abteilung Frauen, Soziales, Familie, Integration im Ministerium für Arbeit, Soziales, gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg, berichtete aus Sicht der Bundesländer von der Umsetzung der Neuerungen.

Michael Ranft (Leiter der Abteilung Frauen, Soziales, Familie, Integration im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Land Brandenburg; ASMK-Vorsitzland) ist in seinem Vortrag auf vier Punkte eingegangen: Erstens stellte er das BTHG aus Sicht der Bundesländer in seinem politischen Kontext dar, zweitens stellte er Tätigkeiten der LBAG vor, drittens machte er Ausführungen zum Umsetzungsstand in den Bundesländern und viertens skizzierte er die anstehenden Herausforderungen der Bundesländer.

 

Zunächst führte er aus, dass die ASMK seit rund zehn Jahren eine Reform der Eingliederungshilfe gefordert hat. Die Überlegungen standen dabei schon immer im Spannungsfeld zwischen Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem und Überlegungen nach einer Kostendämpfung in der Eingliederungshilfe. Auch der Bundesrat habe in seiner Entscheidung über das BTHG den fiskalischen Aspekt in den Vordergrund geschoben, wobei die Finanzwirkungen evaluiert und mit einem robusten Ausgleichsmechanismus versehen werden müssten. Mit der Zustimmung des Bundesrates haben sich jedoch alle Bundesländer vollumfänglich dem Inhalt und Geiste des BTHG angeschlossen. Eine Herausforderung sowohl für die Bundesländer als auch für örtliche und überörtliche Träger der Eingliederungshilfe sei es, bei über zehn ausstehenden Wirkungs- und Modellprojekten bereits zum jetzigen Zeitpunkt klare Umsetzungsanweisungen zu geben. Auch die Regelungen des Art. 25 Abs. 2 sahen die Bundesländer zunächst skeptisch. Entscheidend ist aber, dass sie ihr Einverständnis hierzu erklärt haben.

Aufgaben der LBAG

Die LBAG hat bislang verschiedene Aufgaben im Rahmen der Umsetzung des BTHG übernommen. In der LBAG wurde die Konzeption des BMAS zur Umsetzungsbegleitung gebilligt, etwa 800 Förderanträge zur ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung bewertet, das Einvernehmen zur modellhaften Erprobung hergestellt und ein Abstimmungsverfahren mit dem BMAS zur Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation (Rehapro) durchgeführt.

Hinderungsgründe für die Umsetzung

Zum Stand der Umsetzung des BTHG in den Bundesländern führte Michael Ranft aus, dass es zwei Rahmenbedingungen gebe, die eine schnelle Umsetzung eher behindern: Erstens eine angesichts der neuen Steuerungsnotwendigkeit unzureichende personelle Ausstattung in den betreffenden Organisationseinheiten sowie zweitens angesichts der unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Bundesländern teilweise unrealistische zeitliche Umsetzungsvorgaben. Alle Bundesländer seien im Austausch mit Betroffenen und deren Verbänden, die Ausgestaltung der Partizipation richte sich aber nach den Voraussetzungen in den einzelnen Bundesländern und bleibt dem jeweiligen Landesgesetzgeber überlassen.

Stand der Ausführungsgesetze

Hinsichtlich der Ausführungsgesetze verwies Michael Ranft zunächst auf die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen, beispielsweise zwischen Stadtstaaten und Flächenländern, auf die unterschiedlichen regionalen Strukturen, auf verfassungsrechtliche Herausforderungen, wie das strikte Konnexitätsprinzip sowie auf die Kommunalgebietsreformen in Thüringen und Brandenburg. Den Fortgang der Ausführungsgesetze fasste er mit Stand Anfang November 2017 wie folgt zusammen: In zwei Bundesländern befinden sich die Ausführungsgesetze in der parlamentarischen Beratung. In sechs Bundesländern haben die Referentenentwürfe das Kabinett passiert und werden dem Landesparlament zugeleitet. In acht Bundesländern befindet sich die Ausführung im Stadium des Referentenentwurfs und wird teils noch mit Verbänden erörtert. Zugleich streben alle Bundesländer eine Beschlussfassung durch ihre Parlamente bis spätestens zur Sommerpause 2018 an. Inhaltlich geht die Tendenz hin zur Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeiten, wobei alternative Zuständigkeitsregelungen in allen Bundesländern intensiv geprüft werden. Besonders schwierig erweise sich das Gesetzgebungsverfahren in den Bundesländern, die ein striktes Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung verankert haben.

Neue Bedarfsermittlungsinstrumente

Als Herzstück des zum 1. Januar 2018 in Kraft tretenden, veränderten Gesamtplanverfahrens bezeichnete Michael Ranft die neuen Instrumente der Bedarfsermittlung, die durch die Bundesländer bestimmt werden können. Im Mai 2017 haben die Länder unter Federführung von Thüringen gemeinsam mit der BAGüS einen umfassenden Erfahrungsaustausch zu diesem Thema durchgeführt. Bislang haben sich jedoch nur wenige Bundesländer auf ein Instrument festgelegt. Vielfach wird es wohl Übergangsregelungen geben, sodass die bisherigen Instrumente zunächst beibehalten werden. Darüber hinaus erarbeite die BAGüS aktuell eine Orientierungshilfe zu diesem Thema.

Änderungen im Vertragsrecht

Im Bereich des Vertragsrechts identifizierte Michael Ranft ein zweistufiges Vorgehen der Bundesländer: Erstens wurden Abstimmungsverfahren zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern vereinbart und entsprechende Strukturen eingerichtet, wobei auf Grundlage der bisherigen Rahmenverträge Vorschläge für deren Neugestaltung erarbeiten werden. Zweitens sollen die Träger der Eingliederungshilfe und die Vereinigungen der Leistungserbringer nach § 131 Abs. 1 SGB IX-neu gemeinsam Empfehlungen auf Bundesebene zum Inhalt der Rahmenverträge erarbeiten. Hierzu wurden Sondierungsgespräche zwischen BAGüS und BAGFW aufgenommen.

 

Abschließend fasste Michael Ranft die Herausforderung aus Sicht der Bundesländer so zusammen, dass die Komplexität des Gesamtprozesses zur Umsetzung des BTHG schwer zu steuern und kaum den Betroffenen zu vermitteln sei und damit zugleich mit den hohen Erwartungen der Betroffenen an das neue Recht kollidiere. Insofern gelte es, den Tanker der Eingliederungshilfe langsam, berechenbar und sicher umzusteuern.

Zum Nachhören

Audioaufnahme des Vortrags von Michael Ranft

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