Themenübersicht
Auf dieser Seite finden Sie eine umfassende Sammlung aller Inhalte, die im Rahmen des Projekts zum Thema Teilhabe an Bildung entstanden sind.
Durch das BTHG wurden Leistungen zur Teilhabe an Bildung als neue Leistungsgruppe im SGB IX aufgenommen. Ausgangspunkt dafür ist Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Die konkreten Leistungen entsprechen dem Leistungsumfang, wie er bereits im SGB XII aufgeführt war, ergänzt um Verbesserungen bei der Zweitausbildung. Damit unterstreicht der Bundesgesetzgeber den hohen Stellenwert von Bildung als Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Mit den Hilfen zur Schulbildung nach § 75 SGB IX sollen beispielsweise unterstützende Leistungen erbracht werden, welche Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen eine gleichberechtigte Wahrnehmung von Bildungsangeboten ermöglichen. Gemäß § 75 Abs. 2 Satz 3 SGB IX werden Hilfen zur Hochschulbildung erbracht, damit Menschen mit Behinderungen diskriminierungsfrei und gleichberechtigt Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung haben.
Herausforderungen ergeben sich sowohl in der konkreten Umsetzung der einzelnen Leistungen als auch in der Kommunikation und Kooperation zwischen den Schnittstellen Eingliederungshilfe/Kinder- und Jugendhilfe, Teilhabe an Bildung/Teilhabe am Arbeitsleben sowie Teilhabe an Bildung/Soziale Teilhabe. Die Umsetzung erfordert eine intensive Kooperation zwischen den Reha-Trägern, Sozialleistungsträgern, Bildungsstätten, Landkreisen und Bundesländern sowie den Jugend- und Schulämtern.