Themenübersicht
Auf dieser Seite finden Sie eine umfassende Sammlung aller Inhalte, die im Rahmen des Projekts zum Thema Medizinische Rehabilitation entstanden sind.
Leistungen der Medizinischen Rehabilitation werden insbesondere durch die gesetzlichen Krankenkassen erbracht. Die Eingliederungshilfe erbringt diese Leistungen nach dem Nachrangprinzip. Mit dem BTHG reformierte der Bundesgesetzgeber vor allem die Frühförderung und nimmt damit Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention: Leistungen und Programme zur (Re-)Habilitation sollen im frühestmöglichen Stadium einsetzen und auf einer multidisziplinären Bewertung der individuellen Bedürfnisse und Stärken beruhen. Das BTHG stellt klar, dass die Komplexleistung Frühförderung eine eigenständige Leistung ist und nicht nur die Summe mehrerer Einzelleistungen darstellt. Deshalb umfasst sie auch Leistungen, die die Leistungserbringung koordinieren, Vor- und Nachbereitungszeiten und die Dokumentation. In der Praxis zeigt sich bundesweit eine große Heterogenität bzgl. der Regelungen zur Komplexleistung Frühförderung in den Landesrahmenverträgen. Da die Angebote der Komplexleistung interdisziplinär aufeinander abgestimmt sein müssen, bedarf es der funktionierenden trägerübergreifenden Koordination und Kooperation.