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Themenübersicht

Das BTHG für Betreuerinnen und Betreuer

Auf dieser Seite finden Sie eine umfassende Sammlung aller Inhalte, die im Rahmen des Projekts zum Thema Betreuungswesen entstanden sind.

Das Bundesteilhabegesetz hat für Menschen mit Behinderungen und ihre rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer viel verändert. Sie müssen sich sowohl im reformierten System der Eingliederungshilfe als auch im System der Grundsicherung auskennen. In Folge des BTHG wurde zum 1. Januar 2023 auch das Betreuungsrecht grundlegend reformiert mit dem Ziel, die Selbstbestimmung von unter Betreuung stehenden Menschen zu stärken. Ein weiteres Ziel ist es, den Grundsatz der Erforderlichkeit in der Betreuungspraxis konsequenter umzusetzen. Die Art und Weise der Betreuung soll demnach am Unterstützungsprinzip sowie an Wunsch und Wille der betreuten Personen ausgerichtet sein. Weitere Änderungen des Betreuungsrechts sind eine verbesserte gerichtliche Kontrolle der Betreuerinnen und Betreuer, das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sowie Änderungen im Verfahrensrecht.

Fachdiskussion

Das Bild ist eine Illustration in Blau, Orange und Pink. Die Illustration zeigt einen Mann an einem Schreibtisch. Vor ihm stehen zwei Computerbildschirme, neben ihm steht eine Ablage und eine Grünpflanze. Er schaut auf die Bildschirme, auf denen die Projektwebsite zu sehen ist und der BTHG-Kompass.

BTHG für Akteure des Betreuungswesens

In dieser Fachdiskussion vom 13. Januar bis 31. Dezember 2020 konnten Sie Ihre Fragen und Beiträge zum Thema BTHG für Akteure des Betreuungswesens stellen.

Veranstaltungen

Das Bild ist eine Illustration in Blau, Gelb und Weiß. Der Betrachter schaut vom hinteren Teil des Raumes über eine größere Gruppe von Zuhörern hinweg nach vorne. Dort stehen zwei Personen links und rechts von einem Flipchart und erläutern den Zuhörern etwas.

Digitaler Fachaustausch

In unserem Veranstaltungekalender finden Sie verschiedene Veranstaltungen zum Thema Betreuungswesen. Insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 lag unser Fokus auf diesem Thema.

Die wesentlichen Änderungen des BTHG für Betreuerinnen und Betreuer

Einführung

Das Bild zeigt eine Illustration in Blau und Orange. Im Hintergrund steht ein überdimensionales Buch, auf dem BTHG steht. Drumherum und davor stehen Menschen mit und ohne Behinderungen, im Gespräch miteinander. Bei einigen sieht es so aus, als würden sie in das Buch hinein gehen.

Das Bundesteilhabegesetz

Mit dem BTHG sind schrittweise Verbesserungen für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen bei der Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe in Kraft getreten. Mit dem 1. Januar 2020 wurde zudem das dem Fürsorgegedanken verpflichtete Anrechnungsverfahren auf ein Beitragsverfahren umgestellt.

Systemwechsel

Das Bild ist eine Illustration in Pink, Orange, Blau und Weiß. Die Illustration zeigt ein abstraktes Netzwerk, das Punkte mit Strichen verbindet.

Beratung

Mit dem BTHG verpflichtet der Bundesgesetzgeber alle Rehabilitationsträger dazu, Menschen mit Behinderungen orientiert an ihrer konkreten Lebenssituation zu beraten. Für die Eingliederungshilfe gibt es gesonderte, umfangreiche Beratungspflichten. Außerdem finanziert der Bundesgesetzgeber seit 2018 die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, kurz EUTB.

Paradigmenwechsel

Das Bild ist eine Illustration in Gelb, Blau und Pink mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Person, die einen gestrickten Schal um den Hals trägt. Der Schal ist in verschiedene farbliche Segmente unterteilt, die für verschiedene Anteile stehen.

Verwaltungsverfahren

Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber im SGB IX festgelegt, wie ein personenzentriertes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des individuellen Bedarfs sowie zur Steuerung, Dokumentation und Wirkungskontrolle des Teilhabeprozesses ablaufen soll. Personenzentriert bedeutet, dass der Mensch mit Behinderungen im Mittelpunkt des Verfahrens steht.

Fachleistung

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb. Die Illustration zeig zwei Personen, die Helme tragen und zusammen in einen Plan schauen.

Teilhabe am Arbeitsleben

Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen, kurz WfbM, geschaffen. Sie sollen für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen einer WfbM haben, neue Anreize und Möglichkeiten sein, eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen.

Fachleistung

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Tafel mit der Aufschrift ,,Bildung macht auf Dauer alle Leute schlauer''.

Teilhabe an Bildung

Mit dem BTHG definiert der Bundesgesetzgeber Teilhabe an Bildung erstmals als eigene Rehabilitationsleistung. Der Leistungsumfang wurde um Verbesserungen bei der Zweitausbildung ergänzt. Das unterstreicht den hohen Stellenwert von Bildung als Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Fachleistung

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt die Skyline einer Stadt. Mit Pfeilen sind verschiedene Einrichtungen eingetragen wie zum Beispiel Kino oder Arzt.

Soziale Teilhabe

Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist ein Leitziel der UN-BRK sowie des neunten Sozialgesetzbuchs. Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben nach ihren individuellen Wünschen planen und gestalten können. Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber den Leistungskatalog neu strukturiert und Leistungstatbestände benannt, die in der Rechtsprechung entwickelt wurden.

Fachleistung

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt zwei Personen beim Therapeutischen Schwimmen.

Medizinische Rehabiliation

Leistungen der medizinischen Rehabilitation werden insbesondere durch die gesetzlichen Krankenkassen erbracht. Die Eingliederungshilfe erbringt diese Leistungen nach dem Nachrangprinzip. Mit dem BTHG reformiert der Bundesgesetzgeber vor allem die Frühförderung, die Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder  und ihre Familien interdisziplinär unterstützt.

Systemwechsel

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt ein Sparschwein, in das von einer Person Kleingeld geworfen wird.

Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Mit dem BTHG ändert der Bundesgesetzgeber die Vorschrift en darüber, wie viel eigenes Einkommen und Vermögen Menschen mit Behinderungen einsetzen müssen, wenn sie Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen. Damit erhält die Arbeitsleistung von Menschen mit Behinderungen, die auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sind, mehr Anerkennung.

Systemwechsel

Das Bild ist eine Illustration in Gelb und Blau mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeig einige Personen, die an einem Konferenztisch sitzen. Manche von ihnen sitzen im Rollstuhl.

Das neue Vertragsrecht

Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber die Eingliederungshilfe in das neunte Sozialgesetzbuch als eigenes Leistungsrecht überführt. Auf der Basis des neuen Vertragsrechts im SGB IX mussten und müssen diese Leistungsträger, Leistungserbringer und Menschen mit Behinderungen gemeinsame Verträge neu schließen bzw. verhandeln.

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