Mit seinen Rechtsänderungen soll das Bundesteilhabegesetz (BTHG) dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Leben und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Sieben Jahre nach der Einführung des BTHG stellte sich vor diesem Hintergrund die Frage: Kommen die Änderungen bei allen leistungsberechtigten Personen gleichermaßen an und wenn nicht, wo liegen die Gründe?
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Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
Die Praxis bei den Trägern der Sozialhilfe in 2017 hat gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen bereits jetzt zu weiteren Ausgrenzungen der Menschen mit Behinderungen …
Die Praxis bei den Trägern der Sozialhilfe in 2017 hat gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen bereits jetzt zu weiteren Ausgrenzungen der Menschen mit Behinderungen führt, jedenfalls dann, wenn sie gleichzeitig pflegebedürftig sind. Den „Trick“, den die Sozialhilfeträger hierbei anwenden, ist, dass sie pflegebedürftige Personen der Hilfe zur Pflege zuordnen, so dass sie aus der Eingliederungshilfe komplett oder zu einem großen Umfang herausfallen. Durch diesen Schritt ersparen sich die Sozialhilfeträger eine völlige oder umfangreiche Dokumentation der Bedarfsfeststellung. Die Gefahr, dass komplex beeinträchtigte Personen mit hohem Unterstützungsbedarf bis Ende 2019 völlig aus dem System der Eingliederungshilfe herausgedrängt und der Hilfe zur Pflege, also einem anderen Rechtskreis, zugeordnet werden, ist riesengroß. Dies geschieht schleichend und spielt in den öffentlichen Diskussionen keine Rolle, weshalb es in diesem öffentlichen Forum auftauchen muss. Wir werden dann sehen, ob es weiter ignoniert oder ernst genommen wird.
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