Die Broschüre mit dem Titel „Mein Recht auf Rehabilitation und Teilhabe – Was hat sich seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes geändert…?“ gibt einen Einblick in neue Leistungsansprüche für Leistungsberechtigte sowie Hinweise zur erfolgreichen Durchsetzung dieser.
Seit längerem beschäftigen wir uns als Wirtschaftliche Jugendhilfe mit der Frage, wie bei der Bescheiderteilung die Ausgestaltungsformen (wie etwa bspw. eine …
Seit längerem beschäftigen wir uns als Wirtschaftliche Jugendhilfe mit der Frage, wie bei der Bescheiderteilung die Ausgestaltungsformen (wie etwa bspw. eine Heimunterbringung oder das betreute Wohnen) als § zu beziffern sind. Bisher wurde in unseren Bescheiden eine Eingliederungshilfe in Form einer Heimunterbringung wie folgt angegeben: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. §§ 35 a, 34 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) in Form einer Heimunterbringung. D. h. bei der Ausgestaltung der Hilfen verweisen wir hierzu auf die Hilfeformen gem. 27 ff. SGB VIII. Der § 35 a Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VIII verweist ebenso auf die Ausgestaltungsformen der Eingliederungshilfe, benennt diese jedoch nicht konkret. Wie ist Ihre Einschätzung hierzu?
Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.