Mit dem BTHG soll das überkommene Fürsorgesystem in Deutschland durch ein modernes Teilhaberecht abgelöst werden. Kernstück dieser Reform ist, die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII, dem Recht der Sozialhilfe, herauszulösen und im SGB IX zu verankern. Ziel des BTHG ist es, die Möglichkeiten einer individuellen und den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung und -gestaltung zu stärken (BT-Drs. 18/9522: 191).
Veranstaltungen zum Thema '§ 55 SGB IX'
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Kompass-Einträge zum Thema '§ 55 SGB IX'
Soziale Teilhabe » Assistenzleistungen
Änderungen bei der unterstützten Elternschaft durch das BTHG
Guten Tag, das Thema unterstütze Elternschaft hat ja mit dem BTHG eine Qualifizierung erfahren. Was bedeuten die rechtlichen Änderungen? Vielen Dank.
Guten Tag, das Thema unterstütze Elternschaft hat ja mit dem BTHG eine Qualifizierung erfahren. Was bedeuten die rechtlichen Änderungen? Vielen Dank.
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