Leistungen der Medizinischen Rehabilitation werden insbesondere durch die gesetzlichen Krankenkassen erbracht. Die Eingliederungshilfe erbringt diese Leistungen nach dem Nachrangprinzip. Mit dem BTHG reformiert der Bundesgesetzgeber vor allem die Frühförderung und nimmt damit Bezug auf die …
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Medizinische Rehabilitation
Teilhabeplan bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Gemäß § 42 Abs. 2 SGB IX gibt es einen sehr umfangreichen Katalog an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Muss im Falle des Zusammentreffens von …
Gemäß § 42 Abs. 2 SGB IX gibt es einen sehr umfangreichen Katalog an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Muss im Falle des Zusammentreffens von Eingliederungshilfe und z. B. einer Verordnung von Arznei- und Verbandsmittel, einer Behandlungspflege in Form von Medikamentengabe, einer Facharztbehandlung, Zahnbehandlung etc. zwingend ein Teilhabe- anstatt eines u. U. ausreichenden Gesamtplans erstellt werden? Falls ja, ist es dann notwendig, dass alle SGB V-Leistungen erhoben und dokumentiert werden?
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