Reden Sie mit! – zu sozialraumorientierten Eingliederungshilfe
Der Sozialraum spielt eine besondere Rolle, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und zu erleichtern. Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) steht die im SGB IX neu geregelte Eingliederungshilfe vor der Herausforderung, ihre Leistungen stärker als bisher sozialraumorientiert auszurichten, insbesondere indem Unterstützung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zur Verfügung gestellt wird.
Aber was bedeutet Sozialraum eigentlich und wie ist die rechtliche Verankerung im SGB IX und in den Landesrahmenverträgen? Wie erfolgt die Beteiligung von allen Akteuren im regionalen Sozialraum? Wie kann die Umsetzung der sozialraumorientierten Eingliederungshilfe in der Praxis gelingen?
Reden Sie mit! Wir freuen uns auf Ihre Erfahrungsberichte, Ideen und Fragen bis zum 30. Juni 2023 in unserer neuen Online-Fachdiskussion.
Dort finden Sie auch weitere Hintergrundinformationen zum Thema.
Reden Sie mit! – zu den Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe
Stellen Sie sich vor, Sie gehen mit einer Frage zum Amt. Dort berät man Sie nicht nur zu Ihrer Frage, sondern zu Ihrer persönlichen Situation, zu weiteren in Frage kommenden Leistungen, füllt mit Ihnen den Antrag aus und unterstützt Sie im weiteren Verlauf dabei, Ihre Mitwirkungspflichten wahrzunehmen. Was relativ unwahrscheinlich klingt, hat der Bundesgesetzgeber als Leistungen für Menschen mit Behinderungen in § 106 SGB IX festgelegt. Die Träger der Eingliederungshilfe müssen seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsleistungen erbringen. Das stellt hohe Anforderungen an Strukturen, Personal und die Vernetzung im Sozialraum. Erfahrungsberichte, Ideen und Fragen dazu sammelt die neue Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG, die am 16. Januar 2023 startet. Interessierte und Fachpublikum können bis zum 6. April 2023 Ihre Beiträge einreichen.
Reden Sie mit! – zu den Vergütungsformen in der Eingliederungshilfe
Was darf eine personenzentriert erbrachte Leistung der Eingliederungshilfe kosten? Mehr oder weniger als bisher – oder sind einfach andere Vergütungsformen nötig? Dieser und weiteren Fragen geht die neue Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG vom 15. August bis 15. November 2022 nach. Interessierte und Fachpublikum können ab dem 15. August 2022 Fragen und Erfahrungen zu Sozialraum- und Trägerbudgets, zur Beteiligung der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen sowie zu Zielvereinbarungen nach § 132 SGB IX einreichen.
Reden Sie mit! – zu den Landesrahmenverträgen nach § 131 SGB IX
Die Landesrahmenverträge spielen eine wichtige Rolle, damit zentrale Ziele des BTHG umgesetzt werden. Denn sie legen die Grundlage dafür, wie Leistungen der Eingliederungshilfe erbracht und vergütet werden. In einigen Bundesländern sind die Verhandlungen zu den Landesrahmenverträgen noch nicht abgeschlossen. Wo es sie bereits gibt, haben die Vertragskommissionen ihre Regelungsmöglichkeiten in sehr unterschiedlichem Umfang wahrgenommen und verschiedene Themen-Schwerpunkte gesetzt. Die aktuelle Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG fragt nach den ersten Erfahrungen mit diesen Landesrahmenverträgen. Bis zum 30. Juni 2022 können Interessierte und Fachpublikum ihre Beiträge und Fragen zu den Vertragswerken, einzelnen Regelungen und offenen Fragen auf der Projektwebsite einstellen.
Reden Sie mit! – zur Mitwirkung von Leistungsberechtigten bei der Gesamt- und Teilhabeplanung
Der Mensch im Mittelpunkt. Das ist der Leitgedanke für das Gesamt- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG, wie es seit 2018 im SGB IX festgelegt ist. Leistungsberechtigte Personen werden im Sinne der Personenzentrierung in alle Verfahrensschritte einbezogen. Diese Mitwirkungsrechte und -pflichten der Menschen mit Behinderungen stellen sie selbst, aber auch die Leistungsträger, Leistungserbringer und Betreuerinnen und Betreuer noch immer vor Herausforderungen. Die Erfahrungen der verschiedenen Akteure mit den Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten im Gesamt- und Teilhabeplanverfahren sind Gegenstand der aktuellen Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG. Bis zum 10. Dezember 2021 können Fachpublikum und Interessierte ihre Fragen und Beiträge zum Thema auf der Projektwebsite einstellen.
Reden Sie mit! – zur persönlichen Assistenz nach dem SGB IX
Die persönliche Assistenz ist eine Leistungsform für Menschen mit Behinderungen im neunten Buch Sozialgesetzbuch. Assistenzkräfte können Betroffene in allen Bereichen des täglichen Lebens unterstützen, in denen ein Teilhabebedarf besteht: im Haushalt, in der Schule, bei der Arbeit oder in der Freizeit. Die Erfahrungen von Leistungsträgern, Leistungserbringern und Menschen mit Behinderungen mit dieser Leistungsform sind Gegenstand der neuen Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG. Vom 2. August bis 29. Oktober 2021 können Fachpublikum und Interessierte ihre Fragen und Beiträge zum Thema auf der Projektwebsite einstellen. Die Antworten erstellen u.a. Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, Vorsitzender des geschäftsführenden Vorstandes der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR), und Melanie Glücks, Inklusionsamt Landschaftsverband Rheinland.
Reden Sie mit! – zur Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe
Durch das Bundesteilhabegesetz wurde die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet. Menschen mit Behinderungen sollen selbst über ihre Lebensführung entscheiden und voll, wirksam und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Durch die rechtlichen Änderungen im SGB IX hat die Personenzentrierung Eingang in den gesamten Reha-Prozess gefunden. Wie weit die Umsetzung bisher gelungen ist, welche Erfahrungen die Akteure des sozialrechtlichen Dreiecks gemacht haben und welche Grenzen die Personenzentrierung in der Praxis hat, ist Gegenstand der neuen Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG. Fachpublikum und Interessierte sind eingeladen, vom 1. April bis zum 30. Juni 2021 ihre Fragen und Beiträge auf der Projektwebsite einzustellen.
Reden Sie mit! – zu Einkommen und Vermögen nach dem BTHG
Wer als Mensch mit Behinderungen Leistungen der Eingliederungshilfe benötigt, musste diese lange selbst zahlen. Mit dem BTHG sind schrittweise Verbesserungen bei der Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen für leistungsberechtigte Personen in Kraft getreten. Vor einem Jahr, zum 1. Januar 2020, wurde letztlich das Anrechnungsverfahren auf ein Beitragsverfahren umgestellt. Die Online-Fachdiskussion "Einkommen und Vermögen nach dem BTHG" des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG fragt nach den Erfahrungen von Leistungsträgern, -erbringern, Menschen mit Behinderungen sowie rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern mit diesen Änderungen. Fachpublikum und Interessierte sind eingeladen, vom 14. Januar bis 31. März 2021 ihre Fragen und Beiträge auf der Projektwebsite einzustellen.
Reden Sie mit! - zur Vernetzung von Beratungsangeboten
Das BTHG hat unter anderem die Vernetzung und Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, kurz Reha-Träger, zum Ziel. Wie dieser Aspekt in der Beratung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen umgesetzt wird, ist Gegenstand der neuen Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG. Fachpublikum und Interessierte sind eingeladen, bis ui, 18. Dezember ihre Fragen und Erfahrungswerte zu den Beratungspflichten und -angeboten der Eingliederungshilfe, anderer Reha-Träger sowie der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) auf der Projektwebsite einzustellen.
Reden Sie mit! - zu den Schnittstellen der Eingliederungshilfe
Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2020 hat die Eingliederungshilfe im zweiten Teil des SGB IX ein eigenes Leistungsgesetz erhalten. Hierdurch sind neue Anforderungen im Verhältnis zu anderen Reha- und Sozialleistungsträgern entstanden. Zudem wurden durch das BTHG die für alle Reha-Träger geltenden Vorschriften zur Bedarfsermittlung, Kooperation und Koordination in Teil 1 des SGB IX geschärft, um auch bei komplexen Bedarfen aus mehreren Leistungssystemen zügig zu einer geschlossenen Kette an Rehabilitations- und Teilhabeleistungen zu kommen.
Die aktuelle Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG legt den Schwerpunkt auf das Verhältnis der Eingliederungshilfe zu anderen Sozialleistungssystemen und die diesbezüglichen Änderungen durch das BTHG. Im Speziellen werden die Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur gesetzlichen Pflegeversicherung, zur Hilfe zur Pflege, zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung sowie zur Kinder- und Jugendhilfe und zu Schulen fokussiert. Zu diesen und weiteren Schnittstellen der Eingliederungshilfe können Fachpublikum und Interessierte Fragen, Beiträge und Praxisbeispiele hier einstellen. Die Teilnahme ist bis zum 2. November 2020 möglich.
Reden Sie mit! - zu den Änderungen des BTHG für Akteure des Betreuungswesens
Der teils gefürchtete, teils herbeigesehnte Systemwechsel in der Eingliederungshilfe ist vollzogen: Menschen mit Behinderungen erhalten seit dem 1. Januar 2020 Fachleistungen der Eingliederungshilfe unabhängig davon, ob sie grundsicherungsberechtigt sind. Für Vertreterinnen und Vertreter des Betreuungswesens hat der Systemwechsel einige Unsicherheiten mit sich gebracht. Sie müssen nun sowohl im veränderten System der Eingliederungshilfe als auch im System der Grundsicherung agieren.
Die damit verbundenen Fragen sind Gegenstand der aktuellen Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG. Akteure des Betreuungswesens können bis zum 3. April 2020 Fragen und Beiträge aus ihrer praktischen Arbeit auf der Projektwebsite einstellen. Die Antworten erarbeitet das Projektteam gemeinsam mit den Experten Katja Lohmeier, Fachdienstleiterin „Betreuungsbehörde, Erwachsenen-Sozialdienst“ im Kreis Segeberg, und Rainer Sobota, selbstständiger Berufsbetreuer.
Gemeinsam vom Gesetz zur Praxis: Umsetzungsbegleitung zum BTHG verlängert
Das seit 2017 aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderte Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz wird um weitere drei Jahre, bis zum 31. Dezember 2022, verlängert.
Reden Sie mit! - zu anderen Leistungsanbietern nach dem BTHG
Seit 2018 gibt es mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur beruflichen Bildung und Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM): die sogenannten anderen Leistungsanbieter. Anbieter können sowohl im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich als auch im Arbeitsbereich von Werkstätten Leistungen erbringen, ohne alle Anforderungen einer WfbM erfüllen zu müssen. Allerdings lassen sich knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Teils des BTHG bundesweit nur wenige Anbieter ausfindig machen.
Die Gründe dafür und Erfahrungen von Anbietern, die das Zulassungsverfahren bereits durchlaufen haben, sind Gegenstand der neuen Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG. Fachpublikum und Interessierte können Fragen und Beiträge zum Zulassungsverfahren, zur Zusammenarbeit zwischen Leistungsträgern, Anbietern und Leistungsberechtigten oder zur Fortführung von Zuverdienstprojekten als anderer Leistungsanbieter auf der Projektwebsite einstellen! Die Antworten erarbeitet das Projektteam gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus den Bundesländern.
Wo steht das Bundesteilhabegesetz?
Am 16. und 17. September zogen 280 Vertreterinnen und Vertreter aller Bereiche des sozialrechtlichen Dreiecks eine Bilanz zum Umsetzungsstand des Bundesteilhabegesetz (BTHG). Nach Berlin eingeladen wurden sie vom Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG. Im Zentrum der Bilanzveranstaltung standen drei zentrale Fragen: Wie kommt die Umsetzung des Gesetzes voran? Was bleibt zu tun, um „Leistungen wie aus einer Hand“ zu ermöglichen? Und wie geht es politisch weiter mit dem BTHG?
Reden Sie mit! - zu den Bedarfsermittlungsinstrumenten in der Eingliederungshilfe
Sie heißen B.E.Ni, BEI oder ITP und sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingliederungshilfe dabei unterstützen, die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen zu identifizieren: die Bedarfsermittlungsinstrumente, die seit 2018 gemäß den Änderungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum Einsatz kommen sollen. Die Träger der Eingliederungshilfe bzw. die Bundesländer befinden sich aktuell im Prozess der Überarbeitung bzw. Neuerarbeitung und Erprobung dieser Bedarfsermittlungsinstrumente. Wo welches Instrument zum Einsatz kommt, wie sie den Anforderungen des BTHG gerecht werden und was sie unterscheidet, ist Gegenstand der aktuellen Fachdiskussion und einer digitalen Veranstaltung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG.
Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG lädt daher Fachpublikum und Interessierte ein, Fragen und Beiträge in die Online-Fachdiskussion zu den Bedarfsermittlungsinstrumenten auf der Projektwebsite einzustellen.
Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – Die Eingliederungshilfe ist auf dem Weg
Teilhabe, voll und gleichberechtigt in allen Lebensbereichen – das ist das Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die heute vor zehn Jahren in Deutschland in Kraft getreten ist. Als Weiterentwicklung des deutschen Rechts in Bezug auf die UN-BRK existiert seit 2016 das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG). Mit dem BTHG wird die Eingliederungshilfe als Auffangsystem für Menschen mit Behinderungen, deren Teilhabeansprüche nicht aus anderen Systemen der Sozialversicherung gedeckt werden können, reformiert. Viele der rechtlichen Neuerungen in diesem Bereich müssen zusätzlich durch Landesgesetze konkretisiert werden. Eine Bilanz nach 818 Tagen BTHG zeigt: Es gibt viele unterschiedliche Herangehensweisen, um das historisch gewachsene, komplexe deutsche Fürsorgesystem in ein modernes und individuelles Teilhaberecht umzubauen.
Reden Sie mit! – zur Sozialen Teilhabe
Mit dem Bundesteilhabegesetz soll das überkommene Fürsorgesystem in Deutschland durch ein modernes Teilhaberecht abgelöst werden. Kernstück dieser Reform ist, die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII, dem Recht der Sozialhilfe, herauszulösen und im SGB IX zu verankern. Ziel des BTHG ist es, die Möglichkeiten einer individuellen und den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung und -gestaltung zu stärken.
Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG lädt Fachpublikum und Interessierte ein, Fragen, Beiträge und gute Beispiele aus der eigenen Praxis zum Thema „Soziale Teilhabe“ vom 14. Januar bis 8. Februar 2019 unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de einzustellen. Die Antworten erarbeitet das Projektteam gemeinsam mit Kerstin Blochberger (Geschäftsführerin des Bundesverbands behinderter und chronisch kranker Eltern – bbe e.V.) und Prof. Dr. Wolfgang Hinte (emeritierter Leiter des Instituts für Stadtteilentwicklung, Sozialraumorientierte Arbeit und Beratung (ISSAB) der Universität Duisburg-Essen).
Reden Sie mit! – zur Trennung der Fach- und existenzsichernden Leistungen in der Eingliederungshilfe
Menschen mit Behinderungen, die in den bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, erhalten derzeit eine Komplexleistung, in die sowohl existenzsichernde Leistungen wie Wohnen und Ernährung (in pauschalierter Form) als auch die eigentlichen Fachleistungen der Eingliederungshilfe einfließen. Um das deutsche Rehabilitations- und Teilhaberecht in Übereinstimmung mit der UN-BRK zu gestalten, müssen Teilhabeleistungen künftig jedoch unabhängig von der Wohnform gewährt werden, in der Menschen mit Behinderungen leben.
Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG lädt daher Fachpublikum und Interessierte ein, Fragen, Beiträge und gute Beispiele aus der eigenen Praxis zum Thema „Trennung der Leistungen“ vom 29. Oktober bis 23. November 2018 unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de einzustellen.
Reden Sie mit! – zum leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe
Was ist Behinderung? Diese Frage beantwortet das BTHG mit einem neuen Behinderungsbegriff. Dieses neue Verständnis von Behinderung sollte laut BTHG-Gesetzentwurf auch die Grundlage für den Zugang zum leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe darstellen. Nach großer Kritik im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses wurde im BTHG festgelegt, die angedachten Zugangskriterien wissenschaftlich zu überprüfen. Der Abschlussbericht dieser Untersuchung wird Anfang September vorliegen. Vom 10. September bis 5. Oktober 2018 lädt das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG daher Fachpublikum und Interessierte ein, Fragen und Beiträge zum Thema unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de einzureichen.
Reden Sie mit! – zu Teilhabe am Arbeitsleben nach dem BTHG
„[D]as gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit“ – dieser Aussage hat Deutschland sich mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Hier knüpft das Bundesteilhabegesetz seit 1. Januar 2018 an. Die darin verankerten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Menschen mit Behinderungen unterstützen, eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Durch die Neuregelungen entstehen Herausforderungen insbesondere für die Träger der Eingliederungshilfe, für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und die Integrationsämter. Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG lädt daher Fachpublikum und Interessierte ein, Fragen, Beiträge und gute Beispiele aus der eigenen Praxis zum Thema „Teilhabe am Arbeitsleben“ vom 30. April bis 29. Mai unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de einzustellen.
Reden Sie mit! – zum Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG
Von A wie Antrag bis Z wie Zusammenarbeit von Rehabilitationsträgern reicht das Thema der nächsten Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz. Im Zentrum stehen die Verwaltungsverfahren der Gesamt- und Teilhabeplanung, deren Abläufe und Zusammenspiel. Vom 5. bis 29. März können Fachpublikum und Interessierte Fragen, Beiträge und gute Beispiele aus der eigenen Praxis zum Thema „Gesamtplanverfahren – Teilhabeplanverfahren - Chance für Leistungen wie aus einer Hand“ unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de einstellen.
Reden Sie mit! – zu Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung
Was bedeutet die ICF-Orientierung für die Bedarfsermittlung? Und wie genau funktioniert das bio-psycho-soziale Modell der Weltgesundheitsorganisation? Diese und viele weitere Fragen können Fachleute und Interessierte bis zum 16. Februar 2018 unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de einreichen. Das Team des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG sammelt in der ersten Online-Fachdiskussion „Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung“ Beiträge und Fragen, wie insbesondere die rechtlichen Neuerungen in §§ 13 und 118 SGB IX-neu Eingang in die Praxis finden. Antworten werden durch das Projektteam und ausgewiesene Expertinnen und Experten erarbeitet und Anfang März im BTHG-Kompass veröffentlicht.
Gemeinsam vom Gesetz zur Praxis
In wenigen Wochen tritt die zweite Reformstufe des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) in Kraft. Wie die Umsetzung des Gesetzes bisher gelingt und vor welchen Herausforderungen Leistungsträger und -erbringer stehen, diskutierten vom 27. bis 28. November 250 Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden sowie Einrichtungen und Betroffenen in Berlin. Die Veranstaltung war der offizielle Start für das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, das der Gesetzgeber im Einvernehmen mit den Ländern zur Unterstützung der zukünftigen Träger der Eingliederungshilfe initiiert hat. Das Projekt wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags bis zum 31. Dezember 2019 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Träger ist der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
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