Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat das Institut für empirische Soziologie (IfeS) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg die Gewalterfahrungen von Menschen mit Behinderungen in stationären sowie ambulanten Einrichtungen analysiert.
In dem Fachbeitrag vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) stellt Kirsten Vollmer zentrale Erkenntnisse vor, die im Rahmen eines kürzlich abgeschlossenen Projekts zum Nachteilsausgleich in der Berufsbildung erarbeitet wurden. Im Fokus des Beitrags stehen Herausforderungen und Handlungsempfehlungen, die im Zuge des Projekts identifiziert wurden.
Die Schlichtungsstelle BGG übergibt jährlich einen Bericht über ihre Arbeit an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Aus dem Jahresbericht 2023 geht unter anderem ein Anstieg der Schlichtungsanträge hervor.
Am 19. Juni 2024 verabschiedete der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. Empfehlungen zur Umsetzung der neuen Regelungen zu Assistenzleistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX. Ziel der Empfehlungen ist u. a. das Aufzeigen von Ansätzen zur Umsetzung und Abgrenzung der Assistenzleistungen von anderen Leistungen und Leistungsformen.
Das Werkstätten-Verzeichnis wird jährlich von REHADAT erstellt und von der Bundesagentur für Arbeit herausgegeben. Es fasst über 725 anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zusammen.
Im Auftrag des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) haben Carolin Fulda und Oliver Stettes analysiert, in welchem Umfang sich die Karriereorientierung im Arbeitsleben zwischen Menschen mit und ohne Behinderung unterscheidet und ob durch Inklusionsmaßnahmen Führungspositionen schneller besetzt werden können.
Im Rahmen der Inklusionstage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 3. und 4. Juni in Berlin wurde der Bundesteilhabepreis von Minister Hubertus Heil vergeben. Dieses Jahr lautete das Thema des Wettbewerbs „Gesundheit Inklusiv - barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“. Der Preis war mit insgesamt 17.500 € dotiert (BMAS 2024).
Mit den neuen Empfehlungen zur Umsetzung des § 71 SGB XII knüpft der Deutsche Verein an die bereits im Jahr 2010 gegebenen Empfehlungen zur Altenhilfe an. Ziel ist es, die Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft sowie die Selbsthilfe der wachsenden Gruppe der älteren Menschen zu stärken.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet für die Förderperiode 2024 (Projektstart ab 01.11.2024 oder später) aus dem Partizipationsfonds die Förderung neuer Projekte an. Mit diesen Projekten sollen die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden, um Politik und Gesellschaft auf Bundesebene gleichberechtigt mitzugestalten.
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds geförderten Forschungsprojekts „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht“ hat das Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. ein Informationsvideo zur „Krankenhausbegleitung für Menschen mit Behinderungen durch eine Vertrauensperson“ erstellt.
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