Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) hat ihr Grundlagenwerk zur Orientierung im gegliederten Sozialleistungsystem aktualisiert. Der Wegweiser liefert einen systematischen Überblick über das komplexe Beziehungsgeflecht der verschiedenen Akteure im Reha-Prozess sowie über Leistungsansprüche und deren gesetzliche Grundlagen. Die Publikation richtet sich an Fachkräfte ebenso wie an Menschen mit Behinderungen und erscheint auch in Leichter Sprache.
Die Servicestelle Jugendberufsagenturen hat die Ergebnisse einer Erhebung unter den bundesweit existierenden Jugendberufsagenturen veröffentlicht. Untersucht wurden die Zuständigkeitsgebiete, Netzwerke und Kommunikationskanäle sowie die Zielgruppen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prämiert einmal im Jahr gute Ideen und Projekte für mehr Teilhabe. Für den Bundesteilhabepreis 2022 werden Projekte und Konzepte zum Thema "Wohnen barrierefrei, selbstbestimmt, zeitgemäß" gesucht.
Das BMAS hat zu den Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation (rehapro) den dritten Förderaufruf veröffentlicht. Interessierte Jobcenter können ihre Projektskizzen bis 30.9.2022 bei der Fachstelle rehapro einreichen. Die Bewilligung soll im Jahr 2023 erfolgen, als Startzeitpunkt der Projekte ist Anfang 2024 vorgesehen.
Leistungsträger und Leistungserbringer müssen in den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen festlegen, wie die Wirksamkeit eines Leistungsangebots belegt wird. Der Blick in die Landesrahmenverträge zeigt: In den wenigsten Bundesländern gibt es Vorgaben, wie die Wirksamkeit beschrieben und ermittelt werden soll. Vielfach heißt es dort, dass die Grundsätze und Maßstäbe der Wirksamkeit von Leistungsangeboten einschließlich Bewertungsindikatoren weiter untersucht bzw. noch entwickelt werden müssen.
Welche Tätigkeiten im Rahmen einer rechtlichen Betreuung erfolgen und was unter die soziale, pflegerische und gesundheitliche Unterstützung fällt – sogenannte andere Hilfen nach § 5 Abs. 1 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) – lässt sich in der Praxis schwierig voneinander abgrenzen. Nicht selten gibt es Überschneidungen. Hier setzt die Handreichung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 10. Mai 2022 an. Wir haben die Inhalte für Sie zusammengefasst.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) veröffentlicht die überarbeitete Fassung der Gemeinsamen Empfehlung "Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Das übergeordnete Ziel dieser Empfehlung ist die Herstellung eines einheitlich sachgerechten Niveaus der Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Barrieren zu einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu identifizieren und über die Lage von Menschen mit Behinderungen zu informieren. Das BMAS hat daher 2017 eine landesweite Befragung in Auftrag gegeben. Im Mai 2022 hat nun das infas Institut für angewandt Sozialwissenschaften den Abschlussbericht der Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorgelegt.
Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen wollen, benötigen in der Regel Informationen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, zu möglichen Förderungen und entsprechenden Trägern. Hierzu werden mit dem Teilhabestärkungsgesetz in allen Bundesländern „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ gem. § 185a SGB IX eingerichtet. Die BIH hat nun für interessierte Arbeitgeber u.a. ein Ansprechstellenverzeichnis eingerichtet.
Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hat die Erfahrungen von Betrieben mit Menschen mit Schwerbehinderungen untersucht und zum Beispiel die Frage gestellt, warum viele Betriebe die Schwerbehindertenquote nicht erfüllen.
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