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Das Förderprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben − rehapro“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales befindet sich in der dritten Förderphase. Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung konnten sich mit Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation nach § 11 SGB IX seit Juli 2022 bewerben. Nun sind die Bewilligungen der Förderanträge abgeschlossen und am 01.01.2024 konnten die ersten Projekte starten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragte die Kienbaum Consultants International GmbH damit, eine Vorabevaluation des Entwurfs der „Verordnung über den Leistungszugang in der Eingliederungshilfe“ (VOLE) zu erstellen. Diese hatte die Überprüfung von Veränderungen des leistungsberechtigten Personenkreises zur Aufgabe und wurde nun veröffentlicht.
Die Broschüre mit dem Titel „Mein Recht auf Rehabilitation und Teilhabe – Was hat sich seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes geändert…?“ gibt einen Einblick in neue Leistungsansprüche für Leistungsberechtigte sowie Hinweise zur erfolgreichen Durchsetzung dieser.
Am 22. Dezember 2023 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer (Betreuer-Inflationsausgleichs-Sonderzahlungsgesetz – BetrInASG) beschlossen. Diese sieht vor, dass selbstständige berufliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine eine Sonderzahlung erhalten. Damit will die Bundesregierung inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastungen abfedern. Eine entsprechende Regelung ist in Kraft getreten.
Am 19. Dezember 2023 hat das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gemäß §20 SGB IV den in Deutschland ab dem 1. Januar 2024 geltende durchschnittliche Gesamtsozialversicherungsbeitrag sowie den Faktor F bekannt gegeben.
Am 18. Dezember 2023 veröffentlichte die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) den fünften Teilhabevefahrensbericht nach § 41 SGB IX. Der seit 2019 jährlich publizierte Bericht beinhaltet Informationen der Rehabilitationsträger u.a. zur Anzahl der Anträge auf Rehabilitation, zur Anzahl weitergeleiteter Anträge, zur Nichteinhaltung von Fristen, zur Verfahrensdauer, zur Anzahl der Teilhabeplanverfahren und zum Persönlichen Budget.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet für die Förderperiode 2024 (Projektstart ab 01.04.2024 oder später) aus dem Partizipationsfonds die Förderung neuer Projekte an. Mit diesen Projekten sollen die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden, um Politik und Gesellschaft auf Bundesebene gleichberechtigt mitzugestalten.
Der Inklusionspreis zeichnet Unternehmen aus, die im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2023 eine inklusive Arbeitswelt durch die Einstellung, Ausbildung sowie dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen gefördert haben.
Herausgegeben von der Aktion Mensch und dem Handelsblatt Research Institut, zeigt die elfte Ausgabe des Inklusionsbarometers zunächst einen leichten prozentualen Rückgang der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen. Im Gesamtjahresverlauf relativiert sich dieser Wert jedoch wieder.
Die Bundesregierung plant derzeit keine Einführung eines bundesweit einheitlichen und nach Behinderungsgraden abgestuftes Teilhabegeld. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/9024) auf eine Kleine Anfrage (20/8716) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten hatten danach gefragt, weil ihrer Ansicht nach, die Leistungen für Menschen mit Behinderungen in den Bundesländern sehr stark voneinander abweichen.
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