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Die Schlichtungsstelle BGG übergibt jährlich einen Bericht über ihre Arbeit an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Aus dem Jahresbericht 2023 geht unter anderem ein Anstieg der Schlichtungsanträge hervor.
Im Rahmen der Inklusionstage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 3. und 4. Juni in Berlin wurde der Bundesteilhabepreis von Minister Hubertus Heil vergeben. Dieses Jahr lautete das Thema des Wettbewerbs „Gesundheit Inklusiv - barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“. Der Preis war mit insgesamt 17.500 € dotiert (BMAS 2024).
Im Auftrag des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) haben Carolin Fulda und Oliver Stettes analysiert, in welchem Umfang sich die Karriereorientierung im Arbeitsleben zwischen Menschen mit und ohne Behinderung unterscheidet und ob durch Inklusionsmaßnahmen Führungspositionen schneller besetzt werden können.
Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte verweist in ihrem Bericht vom 15. Mai 2024 auf Umsetzungsdefizite und stellt Verbesserungsbedarfe bei der Umsetzung des Rechts auf inklusive Berufsausbildung und Arbeit für Menschen mit Behinderung in Berlin fest.
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds geförderten Forschungsprojekts „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht“ hat das Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. ein Informationsvideo zur „Krankenhausbegleitung für Menschen mit Behinderungen durch eine Vertrauensperson“ erstellt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet für die Förderperiode 2024 (Projektstart ab 01.11.2024 oder später) aus dem Partizipationsfonds die Förderung neuer Projekte an. Mit diesen Projekten sollen die Fähigkeiten und Möglichkeiten bundesweit agierender Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden, um Politik und Gesellschaft auf Bundesebene gleichberechtigt mitzugestalten.
Mit den neuen Empfehlungen zur Umsetzung des § 71 SGB XII knüpft der Deutsche Verein an die bereits im Jahr 2010 gegebenen Empfehlungen zur Altenhilfe an. Ziel ist es, die Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft sowie die Selbsthilfe der wachsenden Gruppe der älteren Menschen zu stärken.
An ihrem 67. Treffen sind die Beauftragten von Bund und Ländern am 11. und 12. April in Stuttgart zusammengekommen und haben sich im Rahmen der zweiten und dritten Staatenprüfung Deutschlands im vergangenen Jahr mit den Empfehlungen des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland auseinandergesetzt.
Der sogenannte „gemeinsame Grundantrag“ kann von Antragstellenden von Rehabilitations- und Teilhabeleistungen bis zum 15. Mai 2024 auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) getestet werden. Hierbei stehen neben der Nutzerfreundlichkeit auch die Verständlichkeit sowie die Genauigkeit auf dem Prüfstand.
Im März 2024 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) ihren „Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe 2024“ für das Berichtsjahr 2022 veröffentlicht.
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