Art. 25 Absatz 2 BTHG eröffnete dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Möglichkeit, im Einvernehmen mit den Ländern die Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der neu eingeführten Regelungen zu begleiten.
Die Förderung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lief bis zum 31. Dezember 2024.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. ist seit dem 1. Mai 2017 Träger des Projekts.