Guten Tag,
wir freuen uns, dass wir diesen Monat Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, unsere drei Fragen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) stellen durften. Welche Themen für ihn – sieben Jahre nach der ersten Reformstufe des BTHG – wichtig sind, lesen Sie weiter unten.
Wie schon im letzten Newsletter angekündigt, haben wir im September unsere letzten Veranstaltungen durchgeführt, da das Projekt zum 31. Dezember 2024 enden wird. Videos von unseren kostenfreien Veranstaltungen können Sie sich weiterhin auf unserer Website anschauen: zum Beispiel zur Veranstaltungsreihe „Das Bundesteilhabegesetz aus der Perspektive von …“. Außerdem stellen wir Ihnen auch die Präsentationen der kostenpflichtigen Vertiefungsveranstaltungen auf der Website zur Verfügung.
Mit unserem Newsletter halten wir Sie weiterhin bis Jahresende über BTHG-relevante Themen, neue Interviews und Entwicklungen in unserem Projekt auf dem Laufenden. Wir sagen nur so viel: Im Oktober melden sich Mitglieder des Bundestages zum BTHG zu Wort.
Nun viel Spaß beim Lesen unseres September-Newsletters!
Ihr Team des Projekts „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“
Meldungen aus dem Projekt
Drei Fragen an Jürgen Dusel
Bedarfsermittlung, Budget für Arbeit, Leistungsberechtigter Personenkreis: Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, zieht nach fast acht Jahren Bundesteilhabegesetz Bilanz. Von welchen Änderungen profitieren Menschen mit Behinderungen am meisten? Welche Hemmnisse gibt es in der trägerübergreifenden Zusammenarbeit? Was sind die größten aktuellen Herausforderungen bei der weiteren Umsetzung des BTHG? Lesen Sie seine Antworten in unserem neuen Interview unserer Reihe „Drei Fragen an …“.
Trägerübergreifende Zusammenarbeit im Reha-Prozess
Am 10. September 2024 fand unsere letzte Veranstaltung im Projekt statt. Die Vertiefungsveranstaltung mit dem Titel „Trägerübergreifende Zusammenarbeit im Reha-Prozess“ bot eine Plattform, auf der u. a. Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Reha-Träger ihre Erfahrungen mit der trägerübergreifenden Zusammenarbeit im Reha-Prozess und vor allem im Teilhabeplanverfahren nach dem Bundesteilhabegesetz zusammentragen konnten. Ziel war es, die Kooperation und Koordination der verschiedenen Reha-Träger zu stärken. Die Präsentationen der Vorträge können Sie nun auf unserer Website anschauen.
Reihe „Das Bundesteilhabegesetz aus der Perspektive von …“
Im August und September haben wir in fünf Veranstaltungen das BTHG aus einer intersektionalen Perspektive betrachtet. Wir wollten wissen: Kommen die Änderungen des Gesetzes bei allen leistungsberechtigten Personen gleichermaßen an und wenn nicht, wo liegen die Gründe? Wie gestaltet sich der Zugang zu Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen, neurodivergente Menschen, Menschen mit Suchterkrankungen, Menschen mit Fluchterfahrung sowie queere Menschen mit Behinderung? Verschiedene Expertinnen und Experten skizzierten dazu die jeweilige aktuelle Situation und diskutierten Maßnahmen für einen inklusiven sowie intersektional sensiblen Umgang mit leistungsberechtigten Menschen. Sie können sich nun die Videos und Präsentationen der einzelnen Veranstaltungen unter folgendem Link anschauen.